Erfahrungsaustausch über Schutz von Menschenrechten und Recht auf Zugang zu Information

Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium veranstaltete die IRZ am 23. Mai 2022 einen Online-Erfahrungsaustausch über Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten und das Recht auf Zugang zu Information.

Der Kreis der Teilnehmenden aus Jordanien setze sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Direktion für Menschenrechte im jordanischen Justizministerium sowie von verschiedenen Gerichten.  

Im Zentrum des Austauschs standen u.a. folgende Themen:

  • Konzeption von Menschenrechtsrichtlinien und Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten in Jordanien: die Arbeit des jordanischen Justizministeriums
  • Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im deutschen Recht
  • Erstellung und Überprüfung des periodischen Menschenrechtsberichts der Bundesregierung
  • Das Recht auf Zugang zu Information: Akteneinsichtsrecht, Informationsfreiheit und Transparenz

Herr Sidi M. O. Khairy, Projektbereichsleiter für den Nahen Osten (IRZ) eröffnete das Seminar. Auf jordanischer Seite begleitete die Leiterin des Direktorats für Menschenrechte im Justizministerium, Frau Dr. Hanan Al-Khalayleh die Veranstaltung mit einem Vortrag. Sie stellte die Arbeit des Ministeriums im Bereich des Menschenrechtsschutzes vor und ging auf die wichtigsten Reformen und Reformvorhaben in diesem Bereich ein. So wurde das jordanische Strafgesetzbuch reformiert und ein Schwerpunkt auf die Verbesserung der Bedingungen in den Haftanstalten und den Ausbau von Resozialisierungsangeboten für Inhaftiere gelegt.

In diesem Zusammenhang wird auch vermehrt die Anwendung von Alternativen zur Haftstrafe (z.B. der Einsatz von elektronischen Fußfesseln) diskutiert, um den Strafvollzug zu entlasten. Darüber hinaus sollen Beschuldigte eine verbesserte Rechtshilfe erhalten. Auch das Thema der Bekämpfung von Menschenhandel und die Schulung der Richterschaft und Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang ist in Jordanien ein großes Thema.

Von deutscher Seite wurden die Rolle und die Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz bei der Umsetzung von menschenrechtlichen Verpflichtungen dargestellt. Außerdem ging ein Vertreter des Auswärtigen Amts auf die Erstellung und Überprüfung des periodischen Menschenrechtsberichts der Bundesregierung ein.

Darüber hinaus wurde das Recht auf Zugang zu Information als ein Grundrecht thematisiert. Hierbei stand die Entwicklung des Akteneinsichtsrechts, der Informationsfreiheit und des Transparenzgesetzes im Mittelpunkt.

Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt und bildete einen ersten Erfahrungsaustausch auf diesem Themengebiet.

Die IRZ wird ihre langjährige Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und anderen Justizinstitutionen in Jordanien auch in den kommenden Monaten weiterführen und vertiefen. Folgeveranstaltungen zu einzelnen Teilaspekten sind in diesem Zusammenhang auch geplant.

Online-Fachgespräch über die Zusammenarbeit im Rahmen der Reform des zivil- und zivilprozessualen Verbraucherschutzes und der außergerichtlichen Streitbeilegung

Jordanien

In Kooperation mit der jordanischen Direktion für Verbraucherschutz fand am 30. März 2022 ein bereits seit Herbst 2021 geplantes Online-Fachgespräch zur Reform der jordanischen Verbraucherschutzrichtlinien statt, die überwiegend den rechtlichen Verbraucherschutz betreffen.

Die jordanische Direktion für Verbraucherschutz arbeitet seit ihrer Gründung im Jahr 2017 an der Reformierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Zusammenarbeit mit der IRZ besteht seit Ende 2020. Konkret ging es bei der Veranstaltung um die Verbesserung der Qualität der bestehenden Verbraucherschutzrichtlinien. Die jordanische Seite hatte zu dieser Thematik bereits 2021 einen großen Beratungsbedarf gemeldet. Aufgrund der Pandemielage fand die Veranstaltung im Online-Format statt.

Auf jordanischer Seite stellte Herr Wael Mouhadin, Leiter der Direktion für Verbraucherschutz, den aktuellen Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen im Verbraucherschutz dar und ging insbesondere auf die bestehenden Richtlinien und Prozesse und die sich stellenden Herausforderungen ein.

Im Auftrag der IRZ nahmen die Fachexperten Dr. Arnd Weishaupt, Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf und Dr. Martin Vomhof, Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf, an dem Gespräch teil. In der Gesprächsrunde diskutierten sie den vom jordanischen Partner überarbeiteten Entwurf der Verbraucherschutzrechtlinien und präsentierten ihre Anregungen und Empfehlungen dazu. Diese sollen in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert und dem jordanischen Partner im Nachhinein zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen des Gesprächs gingen die deutschen Experten auf folgende Aspekte ein: die Einrichtung von Sachverständigengremien, rechtliche Anwendungsmöglichkeiten, Kriminalisierung zivilrechtlicher Verstöße, Eintragung in ein Verstöße-Register, Kostenfragen, Streitbeilegung, Verfahren vor den Verbraucherschlichtungsstellen, Time-Sharing, Informationspflichten, Widerrufsrecht, Verkauf gebrauchter Waren.

Die rege Diskussion und der Austausch zwischen allen Beteiligten zeigten, dass die Thematik von großem Interesse für die jordanischen Teilnehmenden ist.

Im Anschluss an die Veranstaltung wird die jordanische Seite die Empfehlungen der deutschen Experten prüfen und nach Bedarf anwenden. Ein weiteres Fachgespräch zu Rechtsfragen des elektronischen Online-Handels ist für Mai 2022 geplant. 

Online-Erfahrungsaustausch über Struktur und Arbeitsweise der Verfassungsgerichtsbarkeit in Jordanien und Deutschland

Jordanien

Am 23. März 2022 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Verfassungsgericht einen Online-Erfahrungsaustausch über Struktur und Arbeitsweise der Verfassungsgerichtsbarkeit in Jordanien und in Deutschland. Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) durchgeführt.

Die IRZ arbeitet mit dem jordanischen Verfassungsgericht seit dessen Gründung im Jahr 2012 zusammen. Nachdem die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die Kooperation erschwerten, soll sie in diesem Jahr wieder vollumfänglich aufgenommen werden.

Im Zentrum des Austauschs standen u. a. folgende Themen:

  • Die Einrichtung des jordanischen Verfassungsgerichts und seine Rolle beim Schutz der Freiheiten und der Demokratie,
  • Aufbau, Organisation und Leitlinien der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland,
  • Verfahren und Wege zur Entscheidungsfindung (u. a. auch die abstrakte und konkrete Normkontrolle und die Individualverfassungsbeschwerde),
  • Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit beim Schutz von Menschenrechten in Deutschland.

Eröffnet wurde das Seminar durch Herrn Sidi M. O. Khairy, Projektbereichsleiter für den Nahen Osten. Er begrüßte die Teilnehmenden im Namen der IRZ und begleitete die Diskussion mit Fragen und Anregungen. Auf jordanischer Seite wurde die Veranstaltung durch Vorträge von Herrn Fayez Al-Hamarneh und Dr. Akram Al-Masaedah, Richter am jordanischen Verfassungsgericht mitgestaltet. Für die IRZ nahmen Prof. Dr. Michael Eichberger, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. und Prof. Dr. Reinhard Gaier, ebenfalls Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. an der Veranstaltung teil.

Während des Austauschs wurden die Ähnlichkeiten und Unterschiede der Verfassungsgerichtsbarkeiten beider Länder herausgearbeitet sowie die Konsolidierung des noch jungen jordanischen Verfassungsgerichts und seine Rolle beim Schutz von Menschenrechten und Demokratie erörtert. So legte Richter Dr. Akram Al-Masaedah im Rahmen seines Referats die Entstehung des jordanischen Verfassungsgerichts, seine Struktur, Organisation, Leitlinien und seine Rolle beim Schutz von Freiheitsrechten und der Demokratie dar. Im Rahmen der Diskussion wurde zudem die Frage aufgeworfen, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit sich verhalten soll, wenn die getroffenen Entscheidungen nicht durch die staatlichen Stellen umgesetzt werden. Herr Prof. Dr. Reinhard Gaier ging in diesem Zusammenhang auf die Situation in Deutschland ein und sagte, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in der Regel umgesetzt würden und keine weiteren Maßnahmen nötig seien. Wird Beispielsweise eine Norm für nichtig erklärt, steht damit fest, dass diese von Anfang an (ex tunc) rechtsunwirksam war. Für die unmittelbare Verwirklichung einer solchen Entscheidung bedarf es keiner besonderen Maßnahme zur Durchsetzung, vielmehr ist in der Folge lediglich die Anwendung der betroffenen Norm, insbesondere durch die Gerichte zu unterlassen. Außerdem hat das Gericht verschiedene Möglichkeiten auf die Nichtumsetzung eines Regelungsauftrags durch den Gesetzgeber zu reagieren. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die Befugnis aus § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz zur Regelung der Vollstreckung seiner Entscheidungen. Danach kann das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt und kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.

Die Veranstaltung zeigte, dass das Thema weiterer Diskussionen und einem vertieften Austausch bedarf. Deshalb wird die IRZ auch in den kommenden Monaten ihre langjährige Zusammenarbeit mit der jordanischen Justiz weiterführen und vertiefen.