Am 7. Juli 2022 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie einen Online-Erfahrungsaustausch über die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt.
Die Teilnehmenden aus Jordanien waren Richterinnen und Richter verschiedener Gerichte und Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft mit einem Schwerpunkt auf Steuerrecht.
Während der Veranstaltung wurden folgende Themen diskutiert:
die Möglichkeiten von Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung
Verfahren und rechtliche Mechanismen zur Verfolgung von Steuerhinterziehung
Rechtliche Maßnahmen zur Prävention von Steuerhinterziehung.
Auf jordanischer Seite hielt Herr Hussein Abu Al-Samen, Präsident des Berufungsgerichts einen Vortrag zu den Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung in Jordanien. In seinem Beitrag ging er auf die Novellierungen der Gesetzte in Jordanien zum Einzug der Einkommens- sowie Mehrwertsteuer ein und stellte die große Wichtigkeit des Zugangs zu den Informationen der Finanzbehörden heraus. Er ging auch auf die Rolle der Öffentlichkeitsarbeit im Steuerbereich und die Aufklärung von Steuerzahlenden ein. Wenn der Staat die Steuergelder effizient für das Allgemeinwohl einsetze, steige auch die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Entrichtung von Steuern.
Für die IRZ nahmen Herr Dr. Michael Nehring, Richter am Landgericht Bonn und Herr Stefan Schlotter von der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Veranstaltung teil. Sie gingen auf die Situation in Deutschland ein und stellten das Instrument der Selbstanzeige vor, wobei sie in Vorträgen auch die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zum Thema Steuer- Kapitalmarktdelikte sowie die rechtlichen Maßnahmen zur Prävention von Steuerhinterziehung behandelten.
Aufgrund der Wichtigkeit und Aktualität des Themas plant die IRZ in Zusammenarbeit mit den jordanischen Partnerinstitutionen weitere Veranstaltungen zu diesen Themen.
In Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium veranstaltete die IRZ am 23. Mai 2022 einen Online-Erfahrungsaustausch über Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten und das Recht auf Zugang zu Information.
Der Kreis der Teilnehmenden aus Jordanien setze sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Direktion für Menschenrechte im jordanischen Justizministerium sowie von verschiedenen Gerichten.
Im Zentrum des Austauschs standen u.a. folgende Themen:
Konzeption von Menschenrechtsrichtlinien und Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten in Jordanien: die Arbeit des jordanischen Justizministeriums
Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im deutschen Recht
Erstellung und Überprüfung des periodischen Menschenrechtsberichts der Bundesregierung
Das Recht auf Zugang zu Information: Akteneinsichtsrecht, Informationsfreiheit und Transparenz
Herr Sidi M. O. Khairy, Projektbereichsleiter für den Nahen Osten (IRZ) eröffnete das Seminar. Auf jordanischer Seite begleitete die Leiterin des Direktorats für Menschenrechte im Justizministerium, Frau Dr. Hanan Al-Khalayleh die Veranstaltung mit einem Vortrag. Sie stellte die Arbeit des Ministeriums im Bereich des Menschenrechtsschutzes vor und ging auf die wichtigsten Reformen und Reformvorhaben in diesem Bereich ein. So wurde das jordanische Strafgesetzbuch reformiert und ein Schwerpunkt auf die Verbesserung der Bedingungen in den Haftanstalten und den Ausbau von Resozialisierungsangeboten für Inhaftiere gelegt.
In diesem Zusammenhang wird auch vermehrt die Anwendung von Alternativen zur Haftstrafe (z.B. der Einsatz von elektronischen Fußfesseln) diskutiert, um den Strafvollzug zu entlasten. Darüber hinaus sollen Beschuldigte eine verbesserte Rechtshilfe erhalten. Auch das Thema der Bekämpfung von Menschenhandel und die Schulung der Richterschaft und Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang ist in Jordanien ein großes Thema.
Von deutscher Seite wurden die Rolle und die Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz bei der Umsetzung von menschenrechtlichen Verpflichtungen dargestellt. Außerdem ging ein Vertreter des Auswärtigen Amts auf die Erstellung und Überprüfung des periodischen Menschenrechtsberichts der Bundesregierung ein.
Darüber hinaus wurde das Recht auf Zugang zu Information als ein Grundrecht thematisiert. Hierbei stand die Entwicklung des Akteneinsichtsrechts, der Informationsfreiheit und des Transparenzgesetzes im Mittelpunkt.
Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt und bildete einen ersten Erfahrungsaustausch auf diesem Themengebiet.
Die IRZ wird ihre langjährige Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und anderen Justizinstitutionen in Jordanien auch in den kommenden Monaten weiterführen und vertiefen. Folgeveranstaltungen zu einzelnen Teilaspekten sind in diesem Zusammenhang auch geplant.
In Kooperation mit der jordanischen Direktion für Verbraucherschutz fand am 30. März 2022 ein bereits seit Herbst 2021 geplantes Online-Fachgespräch zur Reform der jordanischen Verbraucherschutzrichtlinien statt, die überwiegend den rechtlichen Verbraucherschutz betreffen.
Die jordanische Direktion für Verbraucherschutz arbeitet seit ihrer Gründung im Jahr 2017 an der Reformierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Zusammenarbeit mit der IRZ besteht seit Ende 2020. Konkret ging es bei der Veranstaltung um die Verbesserung der Qualität der bestehenden Verbraucherschutzrichtlinien. Die jordanische Seite hatte zu dieser Thematik bereits 2021 einen großen Beratungsbedarf gemeldet. Aufgrund der Pandemielage fand die Veranstaltung im Online-Format statt.
Auf jordanischer Seite stellte Herr Wael Mouhadin, Leiter der Direktion für Verbraucherschutz, den aktuellen Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen im Verbraucherschutz dar und ging insbesondere auf die bestehenden Richtlinien und Prozesse und die sich stellenden Herausforderungen ein.
Im Auftrag der IRZ nahmen die Fachexperten Dr. Arnd Weishaupt, Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf und Dr. Martin Vomhof, Vorsitzender Richter am Landgericht Düsseldorf, an dem Gespräch teil. In der Gesprächsrunde diskutierten sie den vom jordanischen Partner überarbeiteten Entwurf der Verbraucherschutzrechtlinien und präsentierten ihre Anregungen und Empfehlungen dazu. Diese sollen in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert und dem jordanischen Partner im Nachhinein zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Gesprächs gingen die deutschen Experten auf folgende Aspekte ein: die Einrichtung von Sachverständigengremien, rechtliche Anwendungsmöglichkeiten, Kriminalisierung zivilrechtlicher Verstöße, Eintragung in ein Verstöße-Register, Kostenfragen, Streitbeilegung, Verfahren vor den Verbraucherschlichtungsstellen, Time-Sharing, Informationspflichten, Widerrufsrecht, Verkauf gebrauchter Waren.
Die rege Diskussion und der Austausch zwischen allen Beteiligten zeigten, dass die Thematik von großem Interesse für die jordanischen Teilnehmenden ist.
Im Anschluss an die Veranstaltung wird die jordanische Seite die Empfehlungen der deutschen Experten prüfen und nach Bedarf anwenden. Ein weiteres Fachgespräch zu Rechtsfragen des elektronischen Online-Handels ist für Mai 2022 geplant.