Regionalkonferenz zum Thema Schutz der Grundrechte in Amman

Blick in den Konferenzsaal
Blick in den Konferenzsaal
Jordanien

Gemeinsam mit dem jordanischen Verfassungsgericht veranstaltete die IRZ am 10. und 11. April 2019 eine Regionalkonferenz zum Thema „Verfassungsgerichtsbarkeit: Kompetenzen und Instrumente zum Schutz der Grundrechte“ in Amman. Neben jordanischen Verfassungsrichtern sowie Richterinnen und Richtern des Kassationsgerichts und weiterer gerichtlichen Instanzen in Jordanien, nahmen an der Konferenz Mitglieder des algerischen Verfassungsrates, des marokkanischen Verfassungsgerichts, sowie Mitglieder des Hohen Justizrates und der Vorläufigen Kommission zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Gesetzentwürfen aus Tunesien teil.

Die Regionalkonferenz wurde vom Präsidenten des jordanischen Verfassungsgerichts, Richter Hisham Al-Tal, eröffnet. Die deutsche Botschaft war durch Dr. Mark Erbel vertreten. Beide gingen in ihren einleitenden Worten auf die herausragende Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit innerhalb eines juristischen Systems ein und betonten die Verantwortung dieses Gerichts bei der Wahrung der Grundrechte.

Von deutscher Seite berichteten Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, sowie Prof. Dr. Michael Eichberger, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., aus der deutschen Rechtspraxis.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten sich während der zweitägigen Konferenz über die Möglichkeiten und Instrumente des Grundrechtsschutzes durch ein Verfassungsgericht aus. Des Weiteren wurden am zweiten Tag auch prozedurale Einschränkungen, wie z.B. Verjährungsregelungen, sowie die Grenzen des Grundrechtschutzes unter besonderen Umständen, z.B. bei Terrorismusgefahr, diskutiert.

Die Expertinnen und Experten aus Jordanien, Marokko, Algerien und Tunesien berichteten aus ihrer aktuellen verfassungsrechtlichen Praxis und tauschten sich in offenen Diskussionen über institutionelle Besonderheiten der im jeweiligen Herkunftsland zuständigen Organe aus.

Die regen und lebhaften Gespräche über die besondere Stellung eines Verfassungsgerichts innerhalb der Gerichtsbarkeit und im Justizsystem sowie über dessen Verantwortung, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, zeigten, dass das Thema bei den Teilnehmenden auf besonders großes Interesse stieß.

Die Regionalkonferenz fand statt im Rahmen eines durch das Auswärtige Amt in der Transformationspartnerschaft geförderten Projekts zur Justizfortbildung als stabilisierendem Element der Rechtsstaatlichkeit in Jordanien, das die IRZ im Zeitraum von 2017 bis 2019 umsetzt.

Regionalkonferenz zum Thema Kassationsgerichte in Amman

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Regionalkonferenz
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Regionalkonferenz
Jordanien

Am 6. und 7. April 2019 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Kassationsgericht eine Regionalkonferenz zum Thema „Kassationsgerichte und ihr Beitrag zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der Implementierung von internationalen Richtlinien“. An dieser Konferenz nahmen Richterinnen und Richter des jordanischen Kassationsgerichts und weiterer gerichtlicher Instanzen sowie Richterinnen und Richter der Kassationsgerichte Tunesiens und Marokkos teil.

Die Veranstaltung fand statt im Rahmen eines durch das Auswärtige Amt in der Transformationspartnerschaft geförderten Projekts zur Justizfortbildung als stabilisierendem Element der Rechtsstaatlichkeit in Jordanien, das die IRZ im Zeitraum von 2017 bis 2019 umsetzt.

Das Seminar wurde eröffnet durch den Vizepräsidenten des jordanischen Kassationsgerichts, Richter Mohamed Ajarmeh, der in seinen Eröffnungsworten auf die Bedeutung der europäischen und internationalen rechtlichen Strukturen und deren Übernahme seitens Jordaniens aufmerksam machte.

Prof. Dr. Lutz Strohn sowie Holger Rothfuß, beide Richter des Bundesgerichtshofs a.D., begleiteten die Konferenz als deutsche Experten im Auftrag der IRZ. Professor Strohn konzentrierte sich bei seinen Ausführungen auf zivilrechtliche Themen und ging unter anderem auf das Zusammenwirken zwischen den Europäischen Gerichtshöfen und den obersten deutschen Gerichten ein. Holger Rothfuß betonte in seinen Ausführungen die herausragende Rolle der Kassationsgerichte bei der Weiterentwicklung sowie Vereinheitlichung der Rechtsprechung und erörterte dabei auch prozedurale Einzelfragen der Tätigkeit des Bundesgerichtshofs.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kassationsgerichte aus Jordanien, Marokko und Tunesien berichteten aus der aktuellen Praxis ihrer Gerichtshöfe und tauschten sich im Rahmen von Paneldiskussionen unter anderem über die besondere Bedeutung der Gerichte bei der Auflösung von Widersprüchlichkeiten in der Rechtsprechung sowie bei der Weiterentwicklung des Rechts und der dadurch geschaffenen juristischen Transparenz aus.

Die regen und lebhaften Gespräche über die jeweiligen Rechtsordnungen und das Verhältnis zwischen nationalem und internationalem Recht zeigten, dass das Thema seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Partnerstaaten als besonders wichtig wahrgenommen wurde.

Train-the-Trainers Aufbauseminar für die richterliche Praxis in Amman

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars
Jordanien

In Kooperation mit der jordanischen Justizakademie (Judicial Institute of Jordan) fand am 8. und 9. April 2019 ein Aufbauseminar zum Thema „Methodik und Didaktik für die richterliche Praxis“ in Amman statt. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Richterinnen und Richtern zusammen, die ihrerseits Trainingsseminare an der jordanischen Richterakademie leiten.

Die Veranstaltung wurde als Vertiefungs- und Aufbaukurs zu dem bereits im Januar 2019 ausgerichteten Seminar durchgeführt. Geleitet wurden die zwei Arbeitstage von Dr. Arnd Weishaupt, Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf, und Uwe Stark, Richter am Amtsgericht Siegen, die beide seit Jahren als Experten im Bereich der Ausbildung von Trainern und Multiplikatoren im juristischen Bereich tätig sind.

Der Schwerpunkt des Seminars lag darin, das im Grundkurs erworbene Wissen in praktischen Übungen anzuwenden. Das Seminar war sehr praxisorientiert und interaktiv gestaltet, wodurch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur über das bereits Gelernte reflektieren konnten, sondern dies ebenfalls im Rahmen von eigenen Präsentationen von frei gewählten Themen umsetzen konnten. Videoaufzeichnungen der Präsentationen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer boten die Möglichkeit, die Vorträge genauer zu analysieren, sowohl auf positive als auch negative Aspekte einzugehen und diese im Plenum genauer zu diskutieren. Darüber hinaus wurden u.a. weitere Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung, typische Fehler beim Einsatz von Medien und der Umgang mit Störungen im Seminarablauf vorgestellt.

Sowohl im Grund- als auch im Aufbauseminar wurden eine Vielzahl von Anregungen und Beispielen für die didaktische Einbettung einer juristischen Thematik vermittelt. Vor dem Hintergrund der Wortbeiträge und Diskussionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist davon auszugehen, dass diese sich intensiv mit Seminar-Thematik beschäftigten und die erhaltenen Instrumente zur erfolgreichen Durchführung eines Seminars aktiv in ihre eigenen Kurse einbauen werden.

Mit der jordanischen Justizakademie besteht seit 10 Jahren eine enge Zusammenarbeit. Diese in Zukunft weiterzuführen, wird von beiden Seiten angestrebt, wie auch die Direktorin der jordanischen Justizakademie, Richterin Ihsan Barakat, bei ihren Eröffnungsworten betonte.

Die Maßnahme fand statt im Rahmen eines durch das Auswärtige Amt in der Transformationspartnerschaft geförderten Projekts zur Justizfortbildung als stabilisierendem Element der Rechtsstaatlichkeit in Jordanien, das die IRZ im Zeitraum 2017 bis 2019 umsetzt.