Regionalkonferenz zum Thema Schutz der Grundrechte in Amman
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- Veröffentlicht: Montag, 06. Mai 2019

Gemeinsam mit dem jordanischen Verfassungsgericht veranstaltete die IRZ am 10. und 11. April 2019 eine Regionalkonferenz zum Thema „Verfassungsgerichtsbarkeit: Kompetenzen und Instrumente zum Schutz der Grundrechte“ in Amman. Neben jordanischen Verfassungsrichtern sowie Richterinnen und Richtern des Kassationsgerichts und weiterer gerichtlichen Instanzen in Jordanien, nahmen an der Konferenz Mitglieder des algerischen Verfassungsrates, des marokkanischen Verfassungsgerichts, sowie Mitglieder des Hohen Justizrates und der Vorläufigen Kommission zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Gesetzentwürfen aus Tunesien teil.
Die Regionalkonferenz wurde vom Präsidenten des jordanischen Verfassungsgerichts, Richter Hisham Al-Tal, eröffnet. Die deutsche Botschaft war durch Dr. Mark Erbel vertreten. Beide gingen in ihren einleitenden Worten auf die herausragende Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit innerhalb eines juristischen Systems ein und betonten die Verantwortung dieses Gerichts bei der Wahrung der Grundrechte.
Von deutscher Seite berichteten Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, sowie Prof. Dr. Michael Eichberger, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., aus der deutschen Rechtspraxis.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten sich während der zweitägigen Konferenz über die Möglichkeiten und Instrumente des Grundrechtsschutzes durch ein Verfassungsgericht aus. Des Weiteren wurden am zweiten Tag auch prozedurale Einschränkungen, wie z.B. Verjährungsregelungen, sowie die Grenzen des Grundrechtschutzes unter besonderen Umständen, z.B. bei Terrorismusgefahr, diskutiert.
Die Expertinnen und Experten aus Jordanien, Marokko, Algerien und Tunesien berichteten aus ihrer aktuellen verfassungsrechtlichen Praxis und tauschten sich in offenen Diskussionen über institutionelle Besonderheiten der im jeweiligen Herkunftsland zuständigen Organe aus.
Die regen und lebhaften Gespräche über die besondere Stellung eines Verfassungsgerichts innerhalb der Gerichtsbarkeit und im Justizsystem sowie über dessen Verantwortung, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, zeigten, dass das Thema bei den Teilnehmenden auf besonders großes Interesse stieß.
Die Regionalkonferenz fand statt im Rahmen eines durch das Auswärtige Amt in der Transformationspartnerschaft geförderten Projekts zur Justizfortbildung als stabilisierendem Element der Rechtsstaatlichkeit in Jordanien, das die IRZ im Zeitraum von 2017 bis 2019 umsetzt.