Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium veranstaltete die IRZ am 23. Mai 2022 einen Online-Erfahrungsaustausch über Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten und das Recht auf Zugang zu Information.

Der Kreis der Teilnehmenden aus Jordanien setze sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Direktion für Menschenrechte im jordanischen Justizministerium sowie von verschiedenen Gerichten.  

Im Zentrum des Austauschs standen u.a. folgende Themen:

  • Konzeption von Menschenrechtsrichtlinien und Mechanismen zum Schutz von Menschenrechten in Jordanien: die Arbeit des jordanischen Justizministeriums
  • Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im deutschen Recht
  • Erstellung und Überprüfung des periodischen Menschenrechtsberichts der Bundesregierung
  • Das Recht auf Zugang zu Information: Akteneinsichtsrecht, Informationsfreiheit und Transparenz

Herr Sidi M. O. Khairy, Projektbereichsleiter für den Nahen Osten (IRZ) eröffnete das Seminar. Auf jordanischer Seite begleitete die Leiterin des Direktorats für Menschenrechte im Justizministerium, Frau Dr. Hanan Al-Khalayleh die Veranstaltung mit einem Vortrag. Sie stellte die Arbeit des Ministeriums im Bereich des Menschenrechtsschutzes vor und ging auf die wichtigsten Reformen und Reformvorhaben in diesem Bereich ein. So wurde das jordanische Strafgesetzbuch reformiert und ein Schwerpunkt auf die Verbesserung der Bedingungen in den Haftanstalten und den Ausbau von Resozialisierungsangeboten für Inhaftiere gelegt.

In diesem Zusammenhang wird auch vermehrt die Anwendung von Alternativen zur Haftstrafe (z.B. der Einsatz von elektronischen Fußfesseln) diskutiert, um den Strafvollzug zu entlasten. Darüber hinaus sollen Beschuldigte eine verbesserte Rechtshilfe erhalten. Auch das Thema der Bekämpfung von Menschenhandel und die Schulung der Richterschaft und Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang ist in Jordanien ein großes Thema.

Von deutscher Seite wurden die Rolle und die Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz bei der Umsetzung von menschenrechtlichen Verpflichtungen dargestellt. Außerdem ging ein Vertreter des Auswärtigen Amts auf die Erstellung und Überprüfung des periodischen Menschenrechtsberichts der Bundesregierung ein.

Darüber hinaus wurde das Recht auf Zugang zu Information als ein Grundrecht thematisiert. Hierbei stand die Entwicklung des Akteneinsichtsrechts, der Informationsfreiheit und des Transparenzgesetzes im Mittelpunkt.

Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt und bildete einen ersten Erfahrungsaustausch auf diesem Themengebiet.

Die IRZ wird ihre langjährige Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und anderen Justizinstitutionen in Jordanien auch in den kommenden Monaten weiterführen und vertiefen. Folgeveranstaltungen zu einzelnen Teilaspekten sind in diesem Zusammenhang auch geplant.