Alternative Strafsanktionen zur Entlastung von Justiz und Strafvollzug

Jordanien

Die IRZ veranstaltete in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie einen Online-Erfahrungsaustausch zur Anwendung von alternativen Strafsanktionen und Alternativen zur Untersuchungshaft am 21. September 2022.

Die Teilnehmenden aus Jordanien waren Richterinnen und Richter verschiedener Gerichte und Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Schwerpunkte des Online-Erfahrungsaustausch

Die folgenden Themen bildeten den Schwerpunkt des fachlichen Austauschs:

  • Alternative Strafsanktionen und ihr Anwendungsgebiet in Jordanien und Deutschland (Hürden, Vor- und Nachteile)
  • Rechtlicher Rahmen, Verfahren und Bedingungen für die Anwendung von alternativen Strafsanktionen und Alternativen zur Untersuchungshaft
  • Verfahren und Arbeitsmechanismen der Behörden bei der Anwendung von alternativen Strafsanktionen und Alternativen zur Untersuchungshaft in Deutschland

Rechtliche Grundlagen für alternative Strafsanktionen in Jordanien

Auf jordanischer Seite hielt Richter Dr. Hassan Al-Abdallat von der Staatsanwaltschaft Amman einen Vortrag zu den verschiedenen alternative Strafsanktionen und den rechtlichen Grundlagen dafür in Jordanien. So wurden im Jahr 2017 im Zuge einer Reform der Strafprozessordnung in Jordanien verschiedene Alternativen zur Untersuchungshaft (insbesondere für Bagatelldelikte) in das Gesetz aufgenommen. Unter anderem wird beispielsweise die elektronische Fußfessel eingesetzt oder es gibt die Möglichkeit Sozialstunden als Alternative zu einer Gefängnisstrafe abzuleisten.

Vorträge zu den Themen Strafvollzug und Resozialisierung in Deutschland

Für die IRZ nahmen Herr Andreas Stüve, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Herr Pascal Décarpes, internationaler Berater der Europäischen Union im Bereich Strafvollzug und Resozialisierung an der Veranstaltung teil. In ihren Vorträgen gingen sie auf das Privatklageverfahren, Opportunitätsentscheidungen, das Instrument der beschleunigten Verfahren und die Strafaussetzung zur Bewährung ein. Außerdem wurde über die Bewährungshilfe und die Straffälligenhilfe und in diesem Zusammenhang die große Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen diskutiert.

Entlastung des Strafvollzugs

Während des Austauschs wurden die Unterschiede aber auch Ähnlichkeiten in den zwei Systemen beider Länder deutlich. Grundlegendes Interesse sowohl in Jordanien als auch in Deutschland besteht allerdings darin, die (Straf-)Justiz sowie den Strafvollzug zu entlasten.

Gefördert durch das Bundesministerium der Justiz

Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt.

Online-Erfahrungsaustausch zum Vergaberecht

Jordanien

In Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium fand am 22. Juni 2022 ein erster Online-Erfahrungsaustausch zum Thema Vergaberecht und der rechtmäßigen Erteilung öffentlicher Aufträge statt.

Seit 2019 arbeitet das jordanische Justizministerium an der Reformierung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Vergaberechts und meldete der IRZ zu dieser Thematik bereits im Jahr 2021 einen großen Beratungsbedarf.

Konkret ging es bei der Veranstaltung um die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen bezüglich vergaberechtlicher Vorgaben und der Erteilung öffentlicher Aufträge. Langfristig soll dies einen Beitrag zur Stärkung der Transparenz in den sozial-marktwirtschaftlichen Strukturen leisten.

Auf jordanischer Seite berichtete Frau Wafaa Sami Abu Zaid, Abteilungsleiterin für Vergaberecht im jordanischen Justizministerium, über die bestehenden Richtlinien und Prozesse im Vergaberecht. Zudem ging sie auf die bisherigen strukturellen Veränderungen, das Überwachungssystem und die sich stellenden Herausforderungen ein.

Im Auftrag der IRZ nahm ein Fachexperte zum Vergaberecht vom Oberlandesgericht Köln am Seminar teil und referierte über das Vergabeverfahren und die Erteilung öffentlicher Aufträge in Deutschland, die inhaltliche Gestaltung von Verträgen zwischen öffentlicher Hand und privatwirtschaftlichen Firmen und den Zusammenhang zwischen Vergaberecht und Wettbewerb.

In den Gesprächsrunden arbeiteten die Teilnehmenden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der deutschen und jordanischen Handhabung im Bereich Vergaberecht heraus unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des öffentliche Beschaffungswesens. Zudem diskutierten sie Aspekte der Erstellung der Rahmenverträge und den Umgang mit öffentlichen Ausschreibungen. Hier besteht Bedarf, die Verfahren in Jordanien grundlegend zu reformieren und transparenter zu gestalten. Anregungen und Empfehlungen über die Methoden zur Steuerung des Kaufprozesses rundeten den Vortrag des deutschen Experten ab.

Die rege Diskussion und der Austausch zwischen allen Beteiligten zeigten, dass diese Thematik von großem Interesse für die jordanischen Teilnehmenden ist. Deshalb beabsichtigt die IRZ die Zusammenarbeit mit dem jordanischen Justizministerium auf diesem Gebiet weiterzuführen und zu vertiefen.

Erfahrungsaustausch über die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche

Jordanien

Am 7. Juli 2022 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizrat und der jordanischen Justizakademie einen Online-Erfahrungsaustausch über die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die Veranstaltung wurde im Rahmen der institutionellen Förderung durch das Bundesministerium der Justiz durchgeführt.

Die Teilnehmenden aus Jordanien waren Richterinnen und Richter verschiedener Gerichte und Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft mit einem Schwerpunkt auf Steuerrecht.

Während der Veranstaltung wurden folgende Themen diskutiert:

  • die Möglichkeiten von Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung
  • Verfahren und rechtliche Mechanismen zur Verfolgung von Steuerhinterziehung
  • Rechtliche Maßnahmen zur Prävention von Steuerhinterziehung.

Auf jordanischer Seite hielt Herr Hussein Abu Al-Samen, Präsident des Berufungsgerichts einen Vortrag zu den Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung in Jordanien. In seinem Beitrag ging er auf die Novellierungen der Gesetzte in Jordanien zum Einzug der Einkommens- sowie Mehrwertsteuer ein und stellte die große Wichtigkeit des Zugangs zu den Informationen der Finanzbehörden heraus. Er ging auch auf die Rolle der Öffentlichkeitsarbeit im Steuerbereich und die Aufklärung von Steuerzahlenden ein. Wenn der Staat die Steuergelder effizient für das Allgemeinwohl einsetze, steige auch die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Entrichtung von Steuern.

Für die IRZ nahmen Herr Dr. Michael Nehring, Richter am Landgericht Bonn und Herr Stefan Schlotter von der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Veranstaltung teil. Sie gingen auf die Situation in Deutschland ein und stellten das Instrument der Selbstanzeige vor, wobei sie in Vorträgen auch die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zum Thema Steuer- Kapitalmarktdelikte sowie die rechtlichen Maßnahmen zur Prävention von Steuerhinterziehung behandelten.

Aufgrund der Wichtigkeit und Aktualität des Themas plant die IRZ in Zusammenarbeit mit den jordanischen Partnerinstitutionen weitere Veranstaltungen zu diesen Themen.