Teilnehmende des ToT-Workshops in Amman zum Thema Tatsachenfeststellung bei Gericht und Techniken der Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten in Strafverfahren
Teilnehmende des ToT-Workshops in Amman zum Thema Tatsachenfeststellung bei Gericht und Techniken der Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten in Strafverfahren
Jordanien

Am 20. und 21. Dezember 2022 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem jordanischen Justizministerium, dem Justizrat und der jordanischen Justizakademie ein zweitägiges Seminar zur Tatsachenfeststellung vor Gericht und Techniken der Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten in Strafverfahren. Die Teilnehmenden aus Jordanien waren Richterinnen und Richter verschiedener Gerichte sowie Angehörige der Gerichtsinspektion.

In ihren Vorträgen gingen die deutschen und jordanischen Sprecher u.a. auf folgende Themen ein:

  • Entwicklung von Ermittlungs- und Verhörkompetenzen
  • Beweiswürdigung im Strafverfahren
  • Irrtum als unbewusste Fehlerquelle
  • Lüge als bewusste Fehlerquelle

Eröffnet wurde das Seminar durch Herrn Sidi M. O. Khairy, IRZ-Projektbereichsleiter für den Nahen Osten. Er begrüßte die Teilnehmenden im Namen der IRZ und begleitete die Diskussion mit Fragen und Anregungen. Auf jordanischer Seite wurde die Veranstaltung durch Vorträge von Herrn Richter Ayman Al-Ghazzawi und Richter Ashraf Al-Abdullah begleitet. Die beiden Referenten sind Gerichtsinspektoren und referierten über die Entwicklung von Ermittlungs- und Verhörkompetenzen in Jordanien. Als Experte für die IRZ referierte Herr Dr. Arnd Weishaupt, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf.

Das ToT-Seminar legte den Fokus auf die Durchführung der Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung sowie die Würdigung ihrer Angaben. Dabei wurde unter anderem der Irrtum als unbewusste Fehlerquelle diskutiert. Ein Irrtum kommt bei Zeugenvernehmungen deutlich häufiger vor als man annehmen sollte. Fehler bei der Wahrnehmung von Ereignissen durch Zeugen und bei der Reproduktion seiner oder ihrer Erinnerungen spielen dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. Auch das bewusste Lügen, die Grundsätze der Vernehmungslehre, Vernehmungspsychologie sowie Fragetechniken wurden im Seminar behandelt.

Die teilnehmende Richterschaft war am Inhalt des Seminars sehr interessiert und beteiligte sich während der Diskussion mit vielen Fragen und praxisorientierten Anregungen. Es wurde deutlich, dass es viele Ähnlichkeiten in der Durchführung der Vernehmungen zwischen jordanischen und deutschen Richterinnen und Richtern gibt. Vor allem hinsichtlich der Vernehmungslehre und Fragetechniken lassen sich viele Gemeinsamkeiten feststellen.

Die IRZ führte das ToT-Seminar im Rahmen einer Projektförderung des Auswärtigen Amts zum Thema „Unterstützung strafrechtlicher Reformen in Jordanien 2020 – 2023“ durch.