Grafik: IRZ
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Georgien

Die anwaltliche Vergütung war Thema eines Online-Fachgesprächs am 19. November 2020, zu dem die IRZ Mitglieder der Georgian Bar Association (GBA) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeladen hatte. Ebenfalls vertreten war der georgische Legal Aid Service, eine staatliche Einrichtung, die sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern kostenlos Rechtshilfe gewährt.

Der Präsident der GBA, David Asatiani, verwies in seiner Einführungsrede auf die gegenwärtig unzureichende rechtliche Regulierung der anwaltlichen Vergütung in Georgien und plädierte für die Einführung eines Mindesthonorarsatzes für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die aktuelle Rechtslage führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und schädige das Ansehen der gesamten Anwaltschaft.

Im weiteren Verlauf des Fachgesprächs stellte Giorgi Turazashvili, Mitglied im Exekutivrat der GBA, die Grundzüge der georgischen anwaltlichen Vergütung vor und machte die Teilnehmenden auf einige weitere grundlegende Probleme aufmerksam. Die deutsche Rechtsanwältin und Notarin Dagmar Beck-Bever erläuterte den georgischen Kolleginnen und Kollegen ihrerseits die Eckpfeiler der anwaltlichen Vergütung in Deutschland. Besonderes Interesse der georgischen Teilnehmenden weckte jedoch die deutsche Gebührenordnung, die ausführlich analysiert und sehr lebhaft diskutiert wurde. Am Ende des Gesprächs waren sie sich einig, dass der Bereich der anwaltlichen Vergütung in Georgien im Interesse der Rechtssuchenden und auch der Anwaltschaft reformiert werden sollte.

Das deutsche Rechtssystem hat in Georgien traditionell eine Vorbildfunktion. Auch in Fragen der anwaltlichen Vergütung war man sich daher einig darüber, dass sich die anstehenden Reformen am deutschen Modell orientieren sollten. Sowohl die IRZ als auch die BRAK sicherten den georgischen Kolleginnen und Kollegen ihre volle Unterstützung bei den weiteren Anstrengungen zu.