Grafik: IRZ
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Georgien

Am 16. und 17. Juli 2020 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit dem georgischen Justizministerium ein Online-Seminar zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) und am Rande auch zum Haager Kinderschutzübereinkommen vom 19. Oktober 1996 (KSÜ). Georgien ist dem HKÜ 1998 und dem KSÜ 2015 beigetreten. Seitdem hat das Land zahlreiche Anstrengungen zur Umsetzung der beiden Konventionen unternommen.

Das zweitägige Seminar hatte zum Ziel, den georgischen Teilnehmerinnen die Arbeit des Bundesamts für Justiz als zentrale Behörde im Zusammenhang mit dem HKÜ und dem KSÜ vorzustellen und Einblicke in die deutsche Praxis des Rückführungsverfahrens nach HKÜ zu gewähren. Als IRZ-Expertinnen und Experte nahmen teil:

  • Martina Erb-Klünemann, Richterin am Amtsgericht Hamm und deutsche Verbindungsrichterin,
  • Ulrike Kluth, Referentin im Bundesamt für Justiz und zuständig für Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten, sowie
  • Christian Höhn, Leiter des Referats für Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten im Bundesamt für Justiz.

Neben der Klärung der verfahrensrechtlichen Fragen gab es ausführliche Referate über den Einsatz der Mediation in Rückführungsverfahren in Deutschland. Richterin Erb-Klünemann hob die Bedeutung der Mediation in Rückführungsverfahren besonders hervor und ermutigte die Teilnehmerinnen, verstärkt auf diese überaus effektive Mittel der Konfliktbeilegung zurückzugreifen. Zugleich betonte sie die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der zentralen Behörden mit den Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichtern. Erb-Klünemann bedauerte, dass in Georgien bisher noch keine Verbindungsrichterin/ kein Verbindungsrichter benannt wurde. Sie legte ihren georgischen Kolleginnen nahe, dies möglichst bald zu tun, um die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu erleichtern.

Weil das Haager Kinderschutzübereinkommen aus Zeitgründen nicht näher behandelt werden konnte, stellten die Experteninnen und der Experte den Teilnehmerinnen umfangreiche Materialien zum Thema zur Verfügung. Diese sprachen sich für eine weitere enge Zusammenarbeit in diesem Bereich aus. Dem Wunsch wird die IRZ gerne nachkommen und voraussichtlich bis Ende des Jahres eine zusätzliche Veranstaltung speziell zur Mediation im HKÜ-Verfahren anbieten.