Online-Seminar zum Thema Cybercrime

Grafik: IRZ
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Georgien

Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der georgischen Hauptstaatsanwaltschaft organisierte die IRZ am 9. und 10. November 2021 ein Online-Seminar zum Thema Cybercrime. Die Veranstaltung richtete sich an georgische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Im Kontext der internationalen Zusammenarbeit ist die grenzüberschreitende Kooperation zur Bekämpfung von Cyberkriminalität unabdingbar. Hierzu bedarf es eines intensiven Erfahrungsaustauschs als Grundlage für die Entwicklung entsprechender Strategien zu ihrer Bekämpfung.

Die IRZ konnte als deutschen Experten Andreas May, Leitender Oberstaatsanwalt von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, gewinnen. Andreas May stellte zunächst die Aufgaben und die Arbeit seiner Behörde vor und referierte anschließend u.a. über:

  • die rechtlichen Rahmenbedingungen der Cyberkriminalität in Deutschland,
  • deren wichtigste Erscheinungsformen, 
  • Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität und ihre Besonderheiten (einschließlich digitaler Beweismittel, Cloud-Evidence etc.) sowie
  • Gerichtsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität.

Die Teilnehmenden verfolgten die Ausführungen von Oberstaatsanwalt May mit großem Interesse. Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zum gegenseitigen Gedankenaustausch. So wurde angeregt, das Seminar als festen Bestandteil des Ausbildungsprogramms für georgische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu etablieren. Die IRZ ist bereit, auch im kommenden Jahr weitere Veranstaltungen zu Themen dieser Art zu organisieren und zu begleiten.