Veranstaltung zur Verfassungsbeschwerde als Rechtsinstitut auch in Nordmazedonien
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 04. Dezember 2019

Am 4. Dezember 2019 richteten die IRZ und das Institut für Demokratie „Socitas Civilis“ gemeinsam eine Veranstaltung zum Thema Verfassungsbeschwerde in Skopje aus. Vor dem Hintergrund, dass Nordmazedonien als einziges Land der Region noch nicht über eine umfassende Verfassungsbeschwerde verfügt, informierte diese Veranstaltung über deren Vorteile, die rechtlichen Wege zur Einführung und zu den organisatorischen Voraussetzungen, wie dieses wichtige Rechtsinstitut implementiert werden kann.
Der Präsident des Instituts für Demokratie, Marko Trošanovski, und Dr. Stefan Pürner, zuständiger Bereichsleiter der IRZ, eröffneten die Veranstaltung. Das Grußwort übernahm in Vertretung von Justizministerin Prof. Dr. Renata Deskoska, die im Ausland weilte, ihr Staatssekretär Faton Selami.
Der jetzigen Veranstaltung war ein interner Workshop zum Thema vorausgegangen. Dessen Ergebnisse, die in einem Grundsatzpapier zusammengefasst worden waren, stellten folgende Autorin und Autoren vor:
- Dr. Mirijana Lazarova Trajkovska, frühere Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
- Winfried Schubert, früher Präsident des Verfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt, sowie
- Dr. Denis Prešova, Assistent am Lehrstuhl für Verfassungsrecht und politisches System an der Universität Skopje, der intensiv zum deutschen Recht arbeitet.
Die Ergebnisse des internen Workshops sollen weiterhin die Diskussion in der Öffentlichkeit fachlich begleiten und unterstützen.
Während der Veranstaltung wurde deutlich, dass die Einführung der Verfassungsbeschwerde sowohl den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Nordmazedonien erheblich verbessern als auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entlasten würde. Allerdings bedarf die Einführung der Verfassungsbeschwerde in Nordmazedonien umfangreicher Vorbereitungen. Da es dort bisher kein Verfassungsgerichtsgesetz gibt, wäre zunächst nach Meinung von Expertinnen und Experten eine entsprechende Verfassungsänderung erforderlich, um die Verfassungsbeschwerde einzuführen. Außerdem wären erhebliche organisatorische Vorbereitungen erforderlich. Dazu zählen insbesondere eine erhebliche personelle Aufstockung sowie die Schulung der erforderlichen neuen Richterinnen und Richter sowie der neuen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung wiesen darauf hin, dass sich mit der Einführung der Verfassungsbeschwerde das Verhältnis des Verfassungsgerichts zum Obersten Gerichtshof des Landes ändere. Hier sei es insbesondere Aufgabe des Verfassungsgerichts, die ihm zugedachte Rolle einzuhalten und die Urteile des Obersten Gerichts nur auf mögliche Verletzungen von Grundrechten, nicht aber bezüglich sonstiger fehlerhafter Gesetzesanwendung zu überprüfen. Voraussetzung für die Einführung einer Verfassungsbeschwerde sei auch die umfassende Information der allgemeinen Öffentlichkeit und der Fachkreise. Hierzu leistete diese Veranstaltung einen wichtigen Beitrag.