Veranstaltung zur Verfassungsbeschwerde als Rechtsinstitut auch in Nordmazedonien

Während der Konferenz
Während der Konferenz
Nordmazedonien

Am 4. Dezember 2019 richteten die IRZ und das Institut für Demokratie „Socitas Civilis“ gemeinsam eine Veranstaltung zum Thema Verfassungsbeschwerde in Skopje aus. Vor dem Hintergrund, dass Nordmazedonien als einziges Land der Region noch nicht über eine umfassende Verfassungsbeschwerde verfügt, informierte diese Veranstaltung über deren Vorteile, die rechtlichen Wege zur Einführung und zu den organisatorischen Voraussetzungen, wie dieses wichtige Rechtsinstitut implementiert werden kann.

Der Präsident des Instituts für Demokratie, Marko Trošanovski, und Dr. Stefan Pürner, zuständiger Bereichsleiter der IRZ, eröffneten die Veranstaltung. Das Grußwort übernahm in Vertretung von Justizministerin Prof. Dr. Renata Deskoska, die im Ausland weilte, ihr Staatssekretär Faton Selami.

Der jetzigen Veranstaltung war ein interner Workshop zum Thema vorausgegangen. Dessen Ergebnisse, die in einem Grundsatzpapier zusammengefasst worden waren, stellten folgende Autorin und Autoren vor:

  • Dr. Mirijana Lazarova Trajkovska, frühere Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
  • Winfried Schubert, früher Präsident des Verfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt, sowie
  • Dr. Denis Prešova, Assistent am Lehrstuhl für Verfassungsrecht und politisches System an der Universität Skopje, der intensiv zum deutschen Recht arbeitet.

Die Ergebnisse des internen Workshops sollen weiterhin die Diskussion in der Öffentlichkeit fachlich begleiten und unterstützen.

Während der Veranstaltung wurde deutlich, dass die Einführung der Verfassungsbeschwerde sowohl den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Nordmazedonien erheblich verbessern als auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entlasten würde. Allerdings bedarf die Einführung der Verfassungsbeschwerde in Nordmazedonien umfangreicher Vorbereitungen. Da es dort bisher kein Verfassungsgerichtsgesetz gibt, wäre zunächst nach Meinung von Expertinnen und Experten eine entsprechende Verfassungsänderung erforderlich, um die Verfassungsbeschwerde einzuführen. Außerdem wären erhebliche organisatorische Vorbereitungen erforderlich. Dazu zählen insbesondere eine erhebliche personelle Aufstockung sowie die Schulung der erforderlichen neuen Richterinnen und Richter sowie der neuen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung wiesen darauf hin, dass sich mit der Einführung der Verfassungsbeschwerde das Verhältnis des Verfassungsgerichts zum Obersten Gerichtshof des Landes ändere. Hier sei es insbesondere Aufgabe des Verfassungsgerichts, die ihm zugedachte Rolle einzuhalten und die Urteile des Obersten Gerichts nur auf mögliche Verletzungen von Grundrechten, nicht aber bezüglich sonstiger fehlerhafter Gesetzesanwendung zu überprüfen. Voraussetzung für die Einführung einer Verfassungsbeschwerde sei auch die umfassende Information der allgemeinen Öffentlichkeit und der Fachkreise. Hierzu leistete diese Veranstaltung einen wichtigen Beitrag.

Abschlussveranstaltung des EU-Twinning-Light-Projekts „Strengthening the capacities of the authorized bodies for fight against crime“

Projektleiter Norbert Koster; Nicola Bertolini, EU-Delegation Nordmazedonien; Projektleiterin Gordana Smakjoska; Staatsanwältin Vilma Ruskovska, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität und Korruption in Nordmazedonien (v.l.n.r.)
Projektleiter Norbert Koster; Nicola Bertolini, EU-Delegation Nordmazedonien; Projektleiterin Gordana Smakjoska; Staatsanwältin Vilma Ruskovska, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität und Korruption in Nordmazedonien (v.l.n.r.)
Nordmazedonien

Die IRZ konnte am 22. November 2019 das EU-Twinning-Light- Projekt „Strengthening the capacities of the authorized bodies for fight against crime“ im Rahmen einer Abschlusskonferenz in Skopje erfolgreich abschließen. Innerhalb der Gesamtlaufzeit des Projekts, das die IRZ in Kooperation mit dem nordmazedonischen Justizministerium und der Staatsanwaltschaft in nur acht Monaten implementiert hat, konnten alle wesentlichen Ziele im Bereich der Anwendung spezieller Ermittlungsmethoden erreicht werden, u.a. eine Einschätzung und Analyse des Strafprozessrechts, des Strafgesetzbuchs sowie des Gesetzes über vertrauliche Informationen. In mehreren Treffen und Rundtischgesprächen hatten die deutschen Expertinnen und Experten mit den nordmazedonischen Vertreterinnen und Vertretern der Staatsanwaltschaft, der Finanzpolizei, des Zolls und des Innenministeriums die bestehenden Probleme diskutiert und Empfehlungen für Gesetzesänderungen erarbeitet.

Im Rahmen der zweiten Komponente des Projekts ging es insbesondere darum, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der begünstigten Institutionen entsprechend zu schulen. Hierfür entwickelten zwei deutsche Staatsanwälte zunächst ein Trainingsprogramm, das anschließend in zehn jeweils zweitägigen Trainings durch nordmazedonische Trainerinnen und Trainer angewandt wurde. Unterstützt durch deutsche und österreichische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bildeten sich in diesem Rahmen mehr als 100 nordmazedonische Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaften fort.

Um einen Einblick in die praktische Arbeit der Anwendung spezieller Ermittlungsmethoden in Deutschland zu bekommen, reiste im Oktober eine Gruppe nordmazedonischer Ermittlerinnen und Ermittler nach Deutschland, um Gespräche bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (Schwerpunktabteilung Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität), dem Amtsgericht und Landgericht sowie dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen zu führen.

Die Abschlusskonferenz eröffneten:

  • Nicola Bertolini, Leiter der Abteilung Internationale Zusammenarbeit, EU-Delegation Nordmazedonien,
  • Gordana Smakjoska, Staatsanwältin bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität und Korruption in Nordmazedonien und Projektleiterin, sowie
  • Norbert Koster, Richter am Oberlandesgericht Hamm und Projektleiter.

Im Anschluss wurden die wichtigsten Projektergebnisse durch die folgenden deutschen und nordmazedonischen Expertinnen und Experten noch einmal vorgestellt und durch Beiträge zum Thema Finanzermittlungen aus Polizei- und Zollsicht näher beleuchtet:

  • Vilma Ruskovska, Staatsanwältin bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität und Korruption in Nordmazedonien;
  • Bojan Dukovski, Rechtsberater bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität und Korruption in Nordmazedonien;
  • Dr. Stefan Trunk, Oberstaatsanwalt, Leiter der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen und Rechtshilfe, Staatsanwaltschaft Duisburg;
  • Andreas Stüve, Oberstaatsanwalt, Leiter der Abteilung Organisierte Kriminalität, Staatsanwaltschaft Duisburg;
  • Detlef Kreutzer, Ehemaliger Leiter der Abteilung Organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Cybercrime, Polizei Hamburg;
  • Iris Rebe-Plößer, Generalzolldirektion, Zollkriminalamt.
Das Projekt knüpfte thematisch an das ebenfalls von der IRZ zusammen mit Kroatien durchgeführte EU-Twinning-Projekt Building of the Institutional Capacity of the Investigative Centres in Nordmazedonien an. Dadurch können die im Projekt erzielten Ergebnisse weiter genutzt werden. Außerdem kann die IRZ die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den bereits geschulten Ermittlerinnen und Ermittlern fortsetzen. Beides wird zum Erfolg des Projekts beitragen.

Projektbeschreibung: Strengthening the capacities of the authorized bodies for fight against crime
Funded by the European Union

Zwei Seminare zur Anwaltshaftung in Nordmazedonien

Rechtsanwalt Bertin Chab, Dr. Stefan Pürner, IRZ, Rechtsanwältin Jelena Ristikj, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Nordmazedoniens, und Rechtsanwalt Prof. Dr. Zoran Mihajlovski (v.l.n.r.)
Rechtsanwalt Bertin Chab, Dr. Stefan Pürner, IRZ, Rechtsanwältin Jelena Ristikj, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Nordmazedoniens, und Rechtsanwalt Prof. Dr. Zoran Mihajlovski (v.l.n.r.)
Nordmazedonien

Am 3. und 4. Oktober 2019 fanden in Skopje zwei themengleiche Seminare zur zivilrechtlichen Haftung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten statt. Das erste Seminar wurde für Richterinnen und Richter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeboten, während die Zielgruppe des zweiten Seminars die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Justizeinführungskurses für Richter- und Staatsanwaltskandidaten war. Ausgerichtet wurden die Veranstaltungen gemeinsam von der Akademie für Richter und Staatsanwälte Pavel Šatev und der IRZ.

Nachdem die Direktorin der Akademie, Richterin Natasha Gaber-Damjanovska, und Rechtsanwalt Dr. Stefan Pürner von der IRZ das Seminar eröffnet hatten, folgte ein einleitendes Referat von Rechtsanwältin Jelena Ristikj. Die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer von Nordmazedonien gab einen grundlegenden Überblick über das Anwaltsrecht von Nordmazedonien, wobei sie in Abgrenzung zu den nachfolgenden zivilrechtlichen Fragenkomplexen insbesondere das anwaltliche Disziplinarrecht darstellte.

Dem Vortrag von Jelena Ristikj folgten Referate von Rechtsanwalt Prof. Dr. Zoran Mihajlosk aus Skopje und Rechtsanwalt Bertin Chab, Chefjustiziar bei der Allianz Versicherung in München. Sie arbeiteten jeweils die vermögensrechtliche Seite anwaltlicher Berufsfehler in ihrem Heimatrecht heraus.

In Nordmazedonien sind Fälle der Anwaltshaftung noch selten. Dementsprechend fehlt es an einer dogmatischen Durchdringung der Materie. Gerade aus diesem Grund kann die Kenntnis der deutschen Rechtspraxis gute Dienste bei der Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung leisten.

In den Diskussionen beider Seminare wurde einerseits deutlich, dass die hohen Anforderungen, welche die deutsche Rechtsprechung an die anwaltliche Sorgfalt stellt, im Ausland als ungewöhnlich angesehen werden, andererseits aber auch, dass das Thema Anwaltshaftung einen wichtigen Aspekt des Verbraucherschutzes darstellt.