Online-Beratungsgespräch zur StGB-Reform in Nordmazedonien

Grafik: IRZ
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Nordmazedonien

Bereits seit 2020 berät die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) die Expertengruppe des Justizministeriums von Nordmazedonien im Rahmen der umfangreichen Reform des Strafgesetzbuches. Die wöchentlich stattfindenden Online-Sitzungen und die gesamte Arbeit der Expertinnen und Experten werden von Prof. Dr. Vlado Kambovski inhaltlich geleitet. Teil der Expertengruppe sind ca. 20 Juristinnen und Juristen aus Wissenschaft und Praxis. Als weitere Organisation wirkt die OSZE-Mission in Skopje mit. 

Im Rahmen der Gesetzgebungsberatung durch die IRZ erstellten verschiedene deutsche Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler sowie juristische Praktikerinnen und Praktiker eine Vielzahl an schriftlichen Gutachten zu den Entwürfen der strafrechtlichen Bestimmungen zu Themen wie z.B. Vermögenskonfiskation, Korruption im Gesundheitsbereich, Verbreitung unwahrer Informationen, Istanbul Konvention und Wirtschaftskriminalität. 

Nachdem sich die Expertengruppe intensiv mit den einzelnen Gutachten auseinandergesetzt hatten, ermöglichte das Online-Format die direkte Einbindung von zwei deutschen Experten am 20. September 2021:

  • Dr. Mohamad El-Ghazi, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier
  • Dr. Till Zimmermann, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht einschl. europäischer und internationaler Bezüge an der Universität Trier

Beide gründeten kürzlich das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht (TrIGeKo).

Während des Online-Beratungsgesprächs wurden insbesondere Fragen zur Geldwäsche, zum Betrug, zur Untreue und zur Korruption diskutiert. So zeigten sich die Vor- und Nachteile eines all-crime Ansatzes sowie rechtspolitische Kontroversen. Auch wurde das Strafmaß für Geldwäsche im Verhältnis zum Strafmaß der Vortaten unter Berücksichtigung der deutschen und europäischen Gesetzgebung thematisiert. Hilfreich war hierbei, dass eine von der IRZ gefertigte mazedonische Übersetzung der deutschen StGB der Expertengruppe des Justizministeriums von Nordmazedonien in Buchform vorliegt. 

Kick-off des Twinning-Projekts "Unterstützung bei der Umsetzung des modernisierten Datenschutzrechtsrahmens"

Einladung zum Kick-off des EU-Twinning-Projekts
Einladung zum Kick-off des EU-Twinning-Projekts
Nordmazedonien

Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) organisiert unter der Federführung der kroatischen Datenschutzbehörde das Kick-off-Meeting zur Vorstellung des Twinning-Projekts „Support to the Implementation of the Modernised Data Protection Legal Framework“ zugunsten der Datenschutzbehörde der Republik Nordmazedonien (RNM).

Der Veranstaltungsort ist das DoubleTree by Hilton Skopje, Blvd. ASNOM no.17, Skopje, und das Kick-Off findet am 30. September 2021 von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr statt.

Zu den Teilnehmern, die während des Kick-off-Meetings die Projektziele vorstellen werden, gehören Regierungsvertreter der EU-Delegation in der RNM f, Projektleiter aus RNM, Deutschland und Kroatien sowie Experten aus den nordmazedonischen, kroatischen und deutschen Datenschutzbehörden. 

Ziel dieses Projekts ist es, den Schutz der Grundrechte und das nationale System zum Schutz personenbezogener Daten in der RNM in Übereinstimmung mit den Standards des EU-Besitzstands zu verbessern sowie die Leistungsfähigkeit der Datenschutzbehörde bei der Umsetzung des modernisierten Datenschutzrahmens zu erhöhen. Das neue Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Amtsblatt der RNM Nr. 42/20), mit dem die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) umgesetzt wird, wird im Rahmen dieser Maßnahmen gefördert werden. Das neue Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten sowie die Datenschutz-Grundverordnung bringen erhebliche Änderungen des derzeitigen Systems mit sich. Es führt neue Definitionen und Konzepte im Bereich der personenbezogenen Daten ein, erlegt den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und den Auftragsverarbeitern neue Pflichten auf und stärkt die Rechte der betroffenen Personen.

Nach dem im Februar 2020 verabschiedeten Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten sind die für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter verpflichtet, ihre Geschäftsprozesse innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes an das Gesetz anzupassen. Diese Frist läuft Ende August 2021 ab. Die Veranstaltung wird daher die Gelegenheit bieten, die Pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen/Verarbeiter erneut zu betonen, die Bürger über ihre Rechte zu informieren und die Öffentlichkeit für die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten zu sensibilisieren.

Ein zentrales Thema des Kick-Offs wird die Präsentation der Ergebnisse der digitalen Umfrage sein, die bei den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in RNM durchgeführt wurde, gefolgt von einer Podiumsdiskussion mit Datenschutzexperten aus RNM, Kroatien und Deutschland. Eine weitere Podiumsdiskussion widmet sich der Analyse der Chancen und Möglichkeiten, die sich aus den anstehenden Änderungen des rechtlichen Rahmens für den Datenschutz in der RNM ergeben. 

Die EU unterstreicht die dringende Notwendigkeit, sich auf den Schutz personenbezogener Daten zu konzentrieren, um sicherzustellen, dass sich die weltweit schnell wachsenden digitalen Geschäftsmodelle in einer Weise entwickeln, die mit der Achtung der grundlegenden Menschenrechte aller Personen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vereinbar ist. 

Der Grundsatz des Datenschutzes ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Politiken und Strategien der EU, wie in Titel II Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta dargelegt. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten ist ein grundlegendes Menschenrecht, aber auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit – ohne das Vertrauen der Verbraucher in die Art und Weise, wie ihre Daten verarbeitet werden, kann es kein nachhaltiges Wachstum der europäischen datengesteuerten Wirtschaft geben.

Schulung zu „völkerrechtlichen Aspekten der Korruptionsbekämpfung“

Grafik: IRZ
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Nordmazedonien

Am 22. April 2021 veranstaltete die Akademie für Richter und Staatsanwälte „Pavel Shatev“ gemeinsam mit der IRZ die Online-Schulung „Völkerrechtliche Aspekte der Korruptionsbekämpfung“. Die Veranstaltung richtete sich an Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus Nordmazedonien.

Die Vorträge übernahmen:

  • Oberstaatsanwalt Markus Busch, Leiter des Referats II A 4 – Strafrechtliche Bekämpfung der Wirtschafts-, Computer-, Korruptions- und Umweltkriminalität, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, und Leiter der deutschen Delegation bei der GRECO (Group of States against Corruption) sowie
  • Oberstaatsanwalt Dr. Todor Vitlarov, Oberstaatsanwalt aus Stip und Vorsitzender der Staatsanwältevereinigung Nordmazedoniens.

Die Veranstalter hatten den bilateralen Ansatz für die Schulung gewählt, da für beide Länder die Empfehlungen der GRECO eine wichtige Rolle spielen. Einen Schwerpunkt bildeten dementsprechend die GRECO-Empfehlungen für Nordmazedonien. Außerdem gab Markus Busch, der langjährige Erfahrung im Bereich der Implementierung internationaler Regelungen zur Korruptionsbekämpfung hat, tiefere Einblicke in die Arbeitsweise von GRECO.

Beide Referenten sprachen überdies Fragen der Integrität und Korruptionsbekämpfung innerhalb der Justiz an. Dabei nahmen sie Ethik und Selbstverständnis von Staatsanwaltschaft, Richterschaft und weiteren Mitarbeitenden der Justiz in den Blick. Die Praxisrelevanz ihrer Ausführungen verdeutlichten beide Referenten anhand anschaulicher Beispiele.