Gesamtgesellschaftlich bedeutende Rolle des Notariats bei der Geldwäschebekämpfung

Lovro Tomašić, BNotK und Metodija Ristoski, Präsident der Notarkammer von Nordmazedonien beantworten Fragen der Medien.
Lovro Tomašić, BNotK und Metodija Ristoski, Präsident der Notarkammer von Nordmazedonien beantworten Fragen der Medien.
Nordmazedonien

Am 26. Oktober 2022 fanden in Skopje (Nordmazedonien) zwei Veranstaltungen mit dem Thema „Die Rolle des Notariats bei der Bekämpfung der Geldwäsche“ statt. Mit der Maßnahme unterstützt die IRZ in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer die Notarkammer von Nordmazedonien.

Notarielle Meldepflichten und Verhaltensempfehlungen

Am Vormittag wurde ein interner Workshop durchgeführt, der mit Grußworten des Präsidenten der Notarkammer Nordmazedoniens, Metodija Ristoski, des Notars Dr. Lovro Tomašić und des zuständigen IRZ-Projektbereichsleiters Rechtsanwalt Dr. Stefan Pürner begann.

Anschließend referierten Ana Jolaskoska, Notarin in Skopje, und Dr. Lovro Tomašić aus Sicht der beteiligten Länder. Im Anschluss wurde die Thematik aus der internen Sicht des Notariats diskutiert, wobei auch zahlreiche Beispiele für notarielle Meldepflichten und Verhaltensempfehlungen gegeben wurden.

Großes Medieninteresse

Im Rahmen einer Pressekonferenz standen Präsident Metodija Ristoski und Dr. Lovro Tomašić den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern von Medien und Presseagenturen des Landes Rede und Antwort.

Podiumsdiskussion

Dr. Pürner moderierte am Nachmittag eine öffentliche Podiumsdiskussion. Hier wiesen Ana Jolakoska und Dr. Lovro Tomašić sowie nun auch Blažo Trendafilov von der Dienststelle für Finanzermittlung ausdrücklich darauf hin, dass das Notariat gerade bei der Geldwäschebekämpfung eine über das einzelne Rechtsgeschäft hinausgehende gesamtgesellschaftliche Funktion besitzt.

Der intensive Arbeitstag diente dem kollegialen Gedankenaustausch und führte auch der breiten Öffentlichkeit die Bedeutung der vorsorgenden Rechtspflege vor Augen.

Veranstaltungsformat nutzte Erfahrungen der Pandemie

Beide Veranstaltungen wurden hybrid durchgeführt, sodass auch Notarinnen und Notare, die nicht persönlich anwesend sein konnten, live und online von den gebotenen Informationen und vom Erfahrungsaustausch profitierten. Die IRZ und ihre Partner erhöhten so die Reichweite der Präsenzveranstaltungen erheblich.

Online-Schulung „Techniken des Verfassens von Urteilen“

Teilnehmende der Online-Schulung „Techniken des Verfassens von Urteilen“
Teilnehmende der Online-Schulung „Techniken des Verfassens von Urteilen“
Nordmazedonien

Am 28. April 2022 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit der Akademie für die Richterschaft und Staatsanwaltschaft „Pavel Shatev“ in Skopje eine Schulung im Online-Format zu den Techniken des Verfassens von Urteilen.

Die Schulung wurde von Frau Nataša Gaber-Damjanovska, Direktorin der Akademie sowie der zuständigen Ortskraft der IRZ in Nordmazedonien, Frau Nataša Andreevska-Tomovska, eröffnet. In den Begrüßungsworten betonten sie insbesondere die Relevanz der Urteilsbegründung.

Es referierten Frau Richterin Ljubica Kolić zur Erstellung von Urteilen und Beschlüssen im Zivilverfahren in Nordmazedonien und Prof. Dr. Jan Orth, LL.M., Vorsitzender Richter am Landgericht Köln, zur Abfassung des zivilrechtlichen Urteils nach der deutschen Zivilprozessordnung. Sie zeigten in ihren Vorträgen zum einen die Wichtigkeit der konsistenten, logischen und konkret auf Gesetze bezogenen Urteilsbegründungen auf und dessen positive Auswirkungen auf eine effektivere Bearbeitung und Lösung von Rechtsstreitigkeiten. Zum anderen wurde dies durch konkrete Fall- und Musterbeispiele praktisch veranschaulicht.

Sowohl während der Vorträge als auch der anschließenden Diskussion wurde ersichtlich, dass sich die praktische Herangehensweise und rechtlich-theoretischen Grundlagen in Deutschland und Nordmazedonien, die beide von der kontinentaleuropäischen Rechtstradition geprägt sind, sehr ähneln.

An der Veranstaltung nahmen über 30 Richterinnen und Richter sowie fachliche Mitarbeitende von Amts- und Berufungsgerichten aus ganz Nordmazedonien teil.

Online-Beratungsgespräch zur StGB-Reform in Nordmazedonien

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Nordmazedonien

Bereits seit 2020 berät die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) die Expertengruppe des Justizministeriums von Nordmazedonien im Rahmen der umfangreichen Reform des Strafgesetzbuches. Die wöchentlich stattfindenden Online-Sitzungen und die gesamte Arbeit der Expertinnen und Experten werden von Prof. Dr. Vlado Kambovski inhaltlich geleitet. Teil der Expertengruppe sind ca. 20 Juristinnen und Juristen aus Wissenschaft und Praxis. Als weitere Organisation wirkt die OSZE-Mission in Skopje mit. 

Im Rahmen der Gesetzgebungsberatung durch die IRZ erstellten verschiedene deutsche Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler sowie juristische Praktikerinnen und Praktiker eine Vielzahl an schriftlichen Gutachten zu den Entwürfen der strafrechtlichen Bestimmungen zu Themen wie z.B. Vermögenskonfiskation, Korruption im Gesundheitsbereich, Verbreitung unwahrer Informationen, Istanbul Konvention und Wirtschaftskriminalität. 

Nachdem sich die Expertengruppe intensiv mit den einzelnen Gutachten auseinandergesetzt hatten, ermöglichte das Online-Format die direkte Einbindung von zwei deutschen Experten am 20. September 2021:

  • Dr. Mohamad El-Ghazi, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier
  • Dr. Till Zimmermann, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht einschl. europäischer und internationaler Bezüge an der Universität Trier

Beide gründeten kürzlich das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht (TrIGeKo).

Während des Online-Beratungsgesprächs wurden insbesondere Fragen zur Geldwäsche, zum Betrug, zur Untreue und zur Korruption diskutiert. So zeigten sich die Vor- und Nachteile eines all-crime Ansatzes sowie rechtspolitische Kontroversen. Auch wurde das Strafmaß für Geldwäsche im Verhältnis zum Strafmaß der Vortaten unter Berücksichtigung der deutschen und europäischen Gesetzgebung thematisiert. Hilfreich war hierbei, dass eine von der IRZ gefertigte mazedonische Übersetzung der deutschen StGB der Expertengruppe des Justizministeriums von Nordmazedonien in Buchform vorliegt.