Nordmazedonien – Jahresbericht 2024
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 04. September 2025
Strategische Rahmenbedingungen
Rechtspolitische Ausgangslage
Die EU eröffnete im Juli 2022 nach längeren Verzögerungen wegen bilateraler Streitigkeiten zwischen Nordmazedonien und Griechenland sowie Bulgarien offiziell die Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien. Von 2017 bis Frühjahr 2024 regierte eine Reformregierung, bestehend aus der sozialdemokratischen Partei SDSM und Parteien der albanischen Minderheit. Der Sieg der rechtsgerichteten Opposition bei der Präsidentschafts- und der Parlamentswahl brachte eine wesentliche Änderung der politischen Situation und führte auch zu einem umfassenden Wechsel des Personals in Schlüsselpositionen. Im weiteren Verlauf des Jahres erklärte der Europäische Rat, dass eine weitere Regierungskonferenz erst dann einberufen wird, wenn Nordmazedonien die Verfassungsänderungen, zu denen es sich verpflichtet hat, abgeschlossen hat.
Konzeption
Die IRZ begann ihre Tätigkeit in Nordmazedonien im Jahre 2000 im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa und ist aktuell dort mit Mitteln der institutionellen Zuwendung des BMJV und der Projektförderung des Auswärtigen Amts tätig. In Reaktion auf die beschriebenen politischen Veränderungen konzentrierte sich die Tätigkeit im Jahr 2024 auf den Bereich Menschenrechte im Rahmen einer bereits langjährigen Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht, der Regierungsvertreterin vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Zentrum für deutsches Recht an der Juristischen Fakultät in Skopje.
Tätigkeitsschwerpunkte 2024
Verfassungsrecht/Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit
- Erstellung eines Newsletters über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf Mazedonisch und Albanisch
- Teilnahme des Verfassungsgerichts von Nordmazedonien an der Regionalkonferenz „Stärkung des menschenrechtlichen Rechtschutzes durch die Verfassungsgerichte im Umwelt- und Klimaschutz“, gemeinsam veranstaltet mit dem Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina in Tuzla
- Mitwirkung an der Fachkonferenz anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Verfassungsgerichts von Nordmazedonien in Skopje
- Workshop zu den Themen wissenschaftliches Arbeiten, juristische Methodenlehre sowie zur Zusammenarbeit der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Richterschaft des Verfassungsgerichts von Nordmazedonien am Verfassungsgericht in Skopje
Rechtspflege
- Regionaler Online-Workshop zur Unterstützung und Vernetzung von auf dem Gebiet des deutschen Rechts tätigen Institutionen und Einzelpersonen unter Beteiligung des Zentrums für deutsches Recht an der Juristischen Fakultät in Skopje, einschließlich der Zurverfügungstellung von Literatur und Online-Lizenzen
Aus- und Fortbildung
- Teilnahme eines Vertreters der Justizakademie von Nordmazedonien „Pavel Shatev“ am regionalen Erfahrungsaustausch zu den Themen „Verbesserung und Modernisierung der juristischen Ausbildung“, „Praxisorientierte Rechtsdidaktik“ sowie „Monitoring und Evaluation“, gemeinsam veranstaltet mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina in Sarajevo
- Mitwirkung von Teilnehmenden aus Nordmazedonien am regionalen Jahresworkshop der deutschsprechenden IRZ-Alumni zum Thema „Aktuelles aus dem deutschen Recht“ in Belgrad und an den zwei regionalen Online-Kursen im Hybridformat mit einem Präsenzelement in Novi Sad zur Einführung in das deutsche Recht und in die deutsche Rechtssprache
Von der Europäischen Union finanziertes Projekt
EU-Twinning-Projekt „Enhancement of capacities of the Agency for Audio and Audiovisual Media Services and the Public Service Broadcaster“
Das von der IRZ implementierte EU-Twinning-Projekt „Enhancement of capacities of the Agency for Audio and Audiovisual Media Services and the Public Service Broadcaster“ in Nordmazedonien wurde 2024 nahezu abgeschlossen.
Das Ziel, die Arbeit des öffentlichen Rundfunks und der Medienanstalt in Nordmazedonien zu unterstützen, wurde vollumfänglich erreicht. Kurzzeitexpertinnen und Kurzzeitexperten sowohl aus der deutschen Medienaufsicht als auch aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten teilten ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit den Kolleginnen und Kollegen der nordmazedonischen Partnerorganisationen. Grundlagen dabei waren die von der EU vorgegebenen rechtlichen und regulatorischen Rahmen und die bewährten Verfahren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Die erste Projektkomponente richtete sich an die Agentur für Audio- und audiovisuelle Mediendienste (AAAVMS). Ein Fokus lag auf der Förderung der Medienkompetenz und einer wirksameren Bekämpfung von Desinformation und unethischer Medienberichterstattung, vor allem im Internet. Unter anderem wirkten Expertinnen und Experten aus Deutschland mit Vorträgen bei den jährlich in Skopje veranstalteten „Media Literacy Days“ mit, einer mehrtägigen Veranstaltung verschiedener Organisationen mit dem Ziel, die Medienkompetenz der jungen Menschen in Nordmazedonien zu stärken.
Jeweils sechs Bedienstete der Agentur hatten Gelegenheit, bei zwei Studienreisen nach Straßburg und Ludwigshafen sowie nach Düsseldorf, Köln und Bonn ihr Wissen um europäische Rechtsnormen und um die Praxis der deutschen Medienaufsicht zu vertiefen und praktische Schlüsse für ihre Arbeit in Nordmazedonien zu ziehen.
Die zweite Komponente diente der Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt Nordmazedoniens, MRT. Die deutschen Expertinnen und Experten analysierten die Schwachstellen des Senders von der technischen und finanziellen Ausstattung bis hin zu den redaktionellen Abläufen und der Personalpolitik. Sie legten ihre Verbesserungsvorschläge vor und trainierten mit Reporterinnen und Reportern, Redakteurinnen und Redakteuren und technischem Personal moderne Präsentationsformen des Fernsehens.
Zugleich betonten sie die dringende Notwendigkeit, dass MRT durch eine stärkere Präsenz im Internet und in den sozialen Medien für die jüngeren Menschen in Nordmazedonien sichtbar wird. Auch die Instrumente zur Beobachtung und Bewertung der öffentlichen Meinung über die Dienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind zu verbessern.
Ausblick
Die IRZ führt auch 2025 im Bereich der Menschenrechte die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht und der Regierungsvertreterin vor dem EGMR fort. Die juristische Ausbildung und die Orientierung an den Grundsätzen des kontinentaleuropäischen Rechts wird weiterhin im Fokus der Zusammenarbeit mit dem Zentrum für deutsches Recht stehen.