Workshop „Vollzugsplan, Vorbereitung auf die Entlassung und Wiedereingliederung“ in Dakar
Workshop „Vollzugsplan, Vorbereitung auf die Entlassung und Wiedereingliederung“ in Dakar

Strategische Rahmenbedingungen 

Rechtspolitische Ausgangslage 

Senegal gilt als zuverlässige Demokratie und als Stabilitätsanker in der westafrikanischen Region. Das Land hat eine lange demokratische Tradition und ist politisch gefestigt. Senegal verfolgt eine aktive Außenpolitik, sowohl in der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) als auch in der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen. Die Regierung des Präsidenten Sall, der bei der Wahl 2019 im Amt bestätigt wurde, agiert reformorientiert und verfolgt weiter die Umsetzung eines umfangreichen Programms zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Senegals bis

2035 („Plan Sénégal Emergent“). Trotz vieler positiver Entwicklungen bestehen weiterhin große Herausforderungen, wie ein starkes Bevölkerungswachstum und eine hohe Arbeitslosigkeit, von der vor allem die junge Generation betroffen ist, was im März 2021 zu zahlreichen Protesten führte.

Die Reformen im Bereich der senegalesischen Justiz sind eingebettet in das durch Präsident Sall initiierte staatliche Entwicklungsprogramm „Sénégal Emergent“, das unter anderem auf eine Strukturreform und Reform der öffentlichen Verwaltung, eine Reform der Wirtschaft sowie auf nachhaltige Entwicklung und Good Governance abzielt. Im Bereich der

Justizreform fokussieren die entsprechenden Aktionspläne des Entwicklungsprogramms insbesondere auf die Förderung der Menschenrechte, die Schaffung einer bürgernahen Justiz („access to justice“), die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sowie eine Dezentralisierung und stärkere Vernetzung der Justiz. Neben der Fortsetzung der Reformen in der Strafjustiz steht der Themenbereich „Wirtschaft“ besonders im Fokus. So sind im Wirtschaftsrecht umfangreiche Reformen zur Verbesserung der Rechtssicherheit und des Investitionsklimas vorgesehen.

Konzeption 

Im Jahr 2019 nahm die IRZ die Zusammenarbeit mit der Justiz Senegals als erstem Partnerstaat in Subsahara-Afrika auf. Die Kooperation wurde im Februar 2020 durch den Abschluss einer Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem senegalesischen Justizministerium vertieft.

Zu den Kernbereichen der Zusammenarbeit mit der senegalesischen Justiz gehören die Unterstützung der Reformen im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts und im Strafvollzug sowie die Aus- und Fortbildung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und weiteren Justizakteuren. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie rückten zudem Fragen der Digitalisierung der Justiz und des elektronischen Rechtsverkehrs in den Vordergrund. Ausgehend von den aktuellen Reformen im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts bietet die IRZ den senegalesischen Partnern nunmehr auch Unterstützung und Beratung in diesem Rechtsgebiet an.

Tätigkeitschwerpunkte 2021

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Regionalkonferenz in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zum Thema „Investitionsklima und rechtliche Rahmenbedingungen in Westafrika“, gemeinsam mit dem senegalesischen Justizministerium, der senegalesischen l’Agence nationale chargée de la Promotion de l’Investissement et des Grands Travaux (APIX), den Justizministerien aus Tunesien, Algerien, Mauretanien und Côte d’Ivoire sowie der Organisation pour l’Harmonisation en Afrique du Droit des Affaires (OHADA) und dem Centre Africain de Formation et de Recherche Administratives pour le Développement (CAFRAD) Rechtspflege
  • Online-Seminar „Digitalisierung der Justiz im Strafverfahren in Deutschland und im Senegal“ mit dem senegalesischen Justizministerium und der Strafjustiz aus verschiedenen Gerichtsbezirken Senegals Straf- und Strafvollzugsrecht
  • Workshop zum Thema „Vollzugsplan, Vorbereitung auf die Entlassung und Wiedereingliederung“ mit dem senegalesischen Justizministerium und der Strafvollzugsbehörde

Ausblick

Auch im Jahr 2022 wird die IRZ Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem senegalesischen Justizministerium durchführen. Vor allem werden dabei die Bereiche Strafrecht und Strafvollzug weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Außerdem soll durch die Zusammenarbeit mit der senegalesischen Richterhochschule auch die senegalesische Richterschaft unterstützt und dadurch die Rechtsprechung gestärkt werden.

Auch im Folgejahr werden sich die Maßnahmen themenspezifisch flexibel ausrichten und sich an den aktuellen Herausforderungen orientieren. In diesem Zusammenhang sind weitere Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung der Justiz angedacht.

Die IRZ wird darüber hinaus bemüht sein, die geplanten und notwendigen wirtschaftsrechtlichen Reformen in Senegal zu unterstützen. Dabei ist geplant, weitere Länder der westafrikanischen Region in diese Zusammenarbeit einzubeziehen.

Dank der regional vergleichenden Perspektive können so mögliche Synergieeffekte zwischen den Ländern geschaffen werden.