Erstes Seminar in Dakar zum Thema „Strafrecht und Vollzugslockerung“

Während des Seminars
Während des Seminars
Senegal

Am 5. Dezember 2019 veranstaltete die IRZ erstmalig ein Seminar in der senegalesischen Hauptstadt Dakar zum Thema „Strafrecht und Vollzugslockerung“. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit der Direktion für Strafrecht und Begnadigungen im senegalesischen Justizministerium durchgeführt und im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanziert.

Die IRZ-Experten Andreas Stüve, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, und Pascal Décarpes, Internationaler Berater auf dem Gebiet des Strafvollzugs, begleiteten die Veranstaltung.

Inhalt des Seminars war unter anderem ein Austausch über die Grundlagen des senegalesischen und deutschen Strafrechtssystems. Darüber hinaus stellten die deutschen Referenten den organisatorischen Aufbau der Strafverfolgungsbehörden sowie die inhaltliche Ausgestaltung der Strafverfolgung in Deutschland dar und diskutierten mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten (Alternativen zur Haftstrafe).

Weitere Themen waren die Vollzugslockerung und die verschiedenen Modelle der Strafaussetzung, die die IRZ-Experten anhand von Praxisbeispielen, u.a. der Bewährungsstrafe, des bedingten Freigangs und des Offenen Vollzugs, vorstellten.

Der senegalesische Strafvollzug steht derzeit vor massiven Herausforderungen. So besteht eine starke Überbelegung der Gefängnisse. Dies liegt zum einen an der mangelnden Infrastruktur und zum anderen an der häufig verhängten und langen Untersuchungshaft. Zudem entsprechen die Haftbedingungen oft nicht den internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund zeigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußerst interessiert, alternative Vollzugskonzepte kennenzulernen.

Zum Hintergrund

Im Bereich Strafrecht wurden sowohl das senegalesische Strafgesetzbuch als auch die Strafprozessordnung umfänglich überarbeitet und aktualisiert. Derzeit steht die Operationalisierung des Strafrechts im Mittelpunkt sowie die Harmonisierung der Gesetzestexte mit internationalen Abkommen. Darüber hinaus geht es insbesondere um die Effizienzsteigerung und Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren.

Die IRZ wird ihr Engagement im Senegal im kommenden Jahr fortführen und intensivieren. Im Zentrum steht hierbei weiterhin die Begleitung der Reformprozesse in den Bereichen Strafrecht und Strafvollzug. Zudem soll durch die Unterstützung der Richterschaft ein Beitrag zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz geleistet werden.

Interdisziplinäre Studienreise zu den Themen Strafrecht, Strafvollzug und Richterfortbildung nach Berlin

Die senegalesische Delegation bei Gesprächen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die senegalesische Delegation bei Gesprächen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Senegal

Vom 11. bis 15. Juni 2019 empfing die IRZ eine interdisziplinäre Delegation aus dem Senegal zu Gesprächen in Berlin. Die Studienreise bildete den Auftakt der Zusammenarbeit der IRZ mit der senegalesischen Justiz, die durch Mittel des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert wird.

Die senegalesische Delegation setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Justizministeriums (Abteilung für Strafrecht und Begnadigungen), der Strafvollzugsbehörde sowie der Richterhochschule zusammen. Dementsprechend vielfältig war auch das Programm der Studienreise gestaltet. So wurde die Delegation zu Gesprächen im BMJV, bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sowie bei den Sozialen Diensten der Justiz, Gerichts- und Bewährungshilfe empfangen. Die Themen Richterausbildung und Richterfortbildung wurden während des Besuchs der Deutschen Richterakademie in Wustrau eingehender behandelt und Fragen bezüglich des deutschen Justizvollzugs durch die Besichtigungen der Justizvollzugsanstalten Moabit und Plötzensee veranschaulicht.

Im Senegal werden bereits seit einiger Zeit umfassende Reformen im Justizbereich umgesetzt. So wurden sowohl das Strafgesetzbuch als auch die Strafprozessordnung umfänglich überarbeitet und aktualisiert. Derzeit steht die Operationalisierung des Strafrechts im Mittelpunkt sowie die Anpassung und Harmonisierung der Gesetzestexte mit internationalen Abkommen.
Im Bereich Strafvollzug geht es insbesondere um die Entlastung der Justizvollzugsanstalten sowie die Verbesserung der Resozialisierung von Inhaftierten. Dementsprechend interessiert zeigten sich die senegalesischen Gäste an alternativen Konzepten wie dem Offenen Strafvollzug und an Themen wie Vollzugslockerung oder alternative Strafen.

Die IRZ wird die begonnene Kooperation mit den senegalesischen Partnern fortführen und intensivieren und insbesondere die Reformbemühungen im Bereich des Strafrechts und Strafvollzugs verstärkt unterstützen. In der zweiten Jahreshälfte soll mit diesem Ziel eine Veranstaltung im Senegal stattfinden.

Gespräche über eine erste Zusammenarbeit im Senegal

Treffen im senegalesischen Justizministerium
Treffen im senegalesischen Justizministerium
Senegal

Die IRZ beschloss 2018 in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Ausweitung ihrer Tätigkeit nach Westafrika. Vorgesehen ist hierbei die Durchführung eines Pilotprojekts im Senegal, das durch das BMJV finanziert wird.

Vor diesem Hintergrund führte die IRZ vom 13. bis 17. Januar 2019 eine erste Bedarfsermittlungsreise in die senegalesische Hauptstadt Dakar durch. Während des Aufenthalts wurden mehrere Gespräche mit unterschiedlichen Institutionen geführt, um die Bedarfe zu ermitteln und eine mögliche Zusammenarbeit auszuloten. So wurde die IRZ zu Gesprächen im senegalesischen Justizministerium, in der Strafvollzugsbehörde sowie in der Richterhochschule empfangen. Darüber hinaus traf die IRZ die Deutsche Botschaft, die EU-Delegation im Senegal sowie weitere deutsche Organisationen, die im Senegal aktiv sind.

Die Gespräche wurden sehr offen geführt, und die senegalesischen Partner zeigten sich äußerst interessiert an einer Zusammenarbeit mit der IRZ. Der Senegal gilt als zuverlässige Demokratie und Stabilitätsanker in der westafrikanischen Region und hat bereits wichtige Reformen im Justizbereich angestoßen. Bei der Durchführung des Reformprozesses mangelt es oftmals nicht am Willen der involvierten Akteure, sondern vielmehr an den personellen und finanziellen Ressourcen.

Durch die Bereitstellung von Expertise und Beratung kann die IRZ die eingeleiteten Reformen im senegalesischen Justizsystem nachhaltig unterstützen. Ziel ist es, durch den Ausbau rechtsstaatlicher und rechtssicherer Strukturen einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der innen- und außenpolitischen Stabilisierung des Landes und der gesamten Region zu leisten.

Die Bedarfe im senegalesischen Justizsektor sind sehr groß. Eine mögliche Zusammenarbeit böte sich im Bereich Strafrecht und Strafvollzug an sowie beim Thema Aus- und Weiterbildung der Richterschaft.

Im Bereich Strafvollzug steht insbesondere die Verbesserung der Resozialisierung von Inhaftierten sowie das Thema Aus- und Weiterbildung des Strafvollzugspersonals im Mittelpunkt. Zudem entsprechen die Haftbedingungen nicht den internationalen menschenrechtlichen Standards, weshalb auch das Thema Humanisierung des Strafvollzugs behandelt werden sollte. Um die enorme Überbelegung der senegalesischen Gefängnisse zu verringern, werden im strafrechtlichen Bereich zudem Themen wie Vollzugslockerung oder alternative Strafen diskutiert. Auch hier könnte die IRZ ihre Expertise einbringen.

Das Thema richterliche Aus- und Weiterbildung berührt des weiteren die Frage der Unabhängigkeit der Justiz. Hier kann die IRZ ihre Erfahrungen aus verschiedenen Projekten u.a. in der Region Nordafrika einbringen.

Im Februar/ März finden im Senegal Präsidentschaftswahlen statt. Die IRZ plant deshalb mittelfristig, mit einigen sehr gezielten Aktivitäten eine erste Zusammenarbeit mit dem Land zu beginnen.