Unterzeichnung eines gemeinsamen Arbeitsprogramms mit der senegalesischen Justiz
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 04. März 2020
Am 18. Februar 2020 unterzeichneten der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Christian Lange, MdB, und die Staatssekretärin im senegalesischen Justizministerium, Aïssé Tall, eine Gemeinsame Absichtserklärung für die rechtliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Senegal.
Das Arbeitsprogramm sieht eine verstärkte Kooperation im Bereich des Strafrechts, im Strafvollzug sowie bei der Aus- und Fortbildung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie weiteren Justizakteuren vor.
Die IRZ ist seit 2019 in Senegal, als erstem Partnerstaat in Subsahara-Afrika, aktiv. Durch die gemeinsame Absichtserklärung wird die Zusammenarbeit der IRZ mit ihren senegalesischen Partnern weiter gestärkt.
Im Rahmen der Unterzeichnung des Arbeitsprogramms führte die IRZ zudem das Seminar „Unterstützung der Reformen im senegalesischen Strafrecht und Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ in Zusammenarbeit mit dem senegalesischen Justizministerium durch.
Themenschwerpunkte der Veranstaltung waren u.a.:
- Die strafrechtlichen Reformen und Herausforderungen bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität
- Die nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität in Deutschland sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden
- Die Bekämpfung von Geldwäsche, Drogen- und Menschenhandel
Von Seiten der IRZ wurde das Seminar durch Stefan Schlotter von der Staatsanwaltschaft Frankfurt und Thomas Junge von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin begleitet.
Die IRZ wird in diesem Jahr ihr Engagement in Senegal intensivieren. So sind weitere Seminare zur Unterstützung der Reformen im Strafrecht und Strafvollzug sowie zum Thema Unabhängigkeit der Justiz geplant.