Usbekistan – Jahresbericht 2020
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 08. September 2021
Strategische Rahmenbedingungen
Rechtspolitische Ausgangslage
Der usbekische Präsident Mirsijojew hat seit seinem Amtsantritt im Jahr 2016 seinen Kurs der Öffnung, Modernisierung und Liberalisierung beibehalten und so das Land aus seiner langen Isolation befreit. Die Durchführung der vom Präsidenten als „erste freie Parlamentswahlen“ bezeichneten Wahlen Ende 2019 stieß weltweit auf positive Resonanz. Internationale Beobachterinnen und Beobachter bekräftigten ein höheres Maß an Offenheit seitens der usbekischen Behörden und einen verbesserten Zugang zur Dokumentation der Wahlprozesse. Die Abgeordneten des neu gewählten Parlaments zeigten sich in der Folge selbstbewusster, indem sie den Regierungsinstitutionen gegenüber kritisch auftraten und sich mit Regelungen für ein differenziertes Fragerecht gegenüber der Regierung befassten.
Der Transformationsprozess verfolgt insbesondere einen Übergang in eine Digitalwirtschaft, die Verbesserung des Sozialsystems und den Ausbau des Bildungswesens mit einer groß angelegten Digitalisierungsoffensive. Das Jahr 2020 wurde entsprechend zum „Jahr der Wissenschaft, der Aufklärung und der Entwicklung der digitalen Wirtschaft“ ausgerufen. Flankierend werden die Reformen in der Justiz verfolgt, ebenso die Novellierung der Rechtsordnung, wobei der Bekämpfung der Korruption erhöhte Bedeutung zugeschrieben wird. Neben dem aus jüngster Zeit stammenden Anti-Korruptionsgesetz wurden staatliche Programme erarbeitet und umfassende Maßnahmen zur Vorbeugung der Korruption umgesetzt, wie zum Beispiel ein Compliance-System im öffentlichen Sektor sowie ein Fahrplan zur Eindämmung der Schattenwirtschaft. Mit Gründung der Anti-Korruptionsstelle im Juni 2020 wurde eine speziell autorisierte Einrichtung geschaffen, die die Strategie zur Korruptionsprävention und -bekämpfung durch systematische Ursachenanalyse voranbringen soll. Die Institution berichtet dem Präsidenten und ist gegenüber dem Parlament rechenschaftspflichtig.
Die umfangreichen Neuerungen stellen große Herausforderungen für alle Träger der staatlichen Gewalt dar. Denn die in der Vergangenheit verinnerlichten Kontrollmechanismen werden noch immer eingesetzt und führen regelmäßig zu Überschreitungen der Befugnisse. Positiv ist, dass diese Probleme eine öffentliche Diskussion, unter anderem im Parlament, in Gang gesetzt haben und Maßnahmen zur Verhinderung ergriffen werden.
Usbekistan war stark von der COVID-19-Pandemie betroffen und die Regierung errichtete einen sehr hohen Anti-Krisenfonds zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
Als Mitglied des UN-Menschenrechtsrats von 2021 bis 2023 wird Usbekistan weiterhin Anstrengungen unternehmen, um als demokratisch agierender Staat wahrgenommen zu werden.
Im Rahmen der Novellierungen im Strafrecht unterstützte die IRZ dabei, das Recht der Ordnungswidrigkeiten und dessen behördliche und gerichtliche Verfahren dogmatisch von strafrechtlichen Verfahren abzugrenzen. Auch die Entkriminalisierung bestimmter Straftatbestände, die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen und wirtschaftsstrafrechtliche Sanktionen sowie die Einführung von IT-gestützten Verfahren (z.B. e-Akte) spielten in den Beratungen eine Rolle.
Die Zusammenarbeit mit dem Obersten Gericht zur Implementierung der Verwaltungsprozessordnung und zur Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes musste bedauerlicherweise in das kommende Jahr verschoben werden.
Tätigkeitsschwerpunkte 2020
Öffentliches Recht
- Online-Erfahrungsaustausch zur parlamentarischen Kontrolle mit dem Institut für Gesetzgebung beim Parlament in Taschkent
Straf- und Strafvollzugsrecht
- Online-Seminar „Aktuelle Reformen im Straf- und Strafprozessrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht“ mit der Akademie der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan in Taschkent
- Online-Workshop „Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“ mit der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan
- Online-Workshop „Vermögensabschöpfung“ mit der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan
Ausblick
Die seit 2016 angestoßene Neuausrichtung ist ein langfristiger Prozess und bedarf auch zukünftig der Beratung zu verschiedenen Rechtsgebieten. Die IRZ wird die Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Rechts und des materiellen und prozessualen Strafrechts fortsetzen. Darüber hinaus ist ein Beitrag zur Optimierung der juristischen Aus- und Weiterbildung – eine von mehreren groß angelegten Initiativen der Regierung – angedacht.