Konferenz zu Korruptionsbekämpfung und Präventionsstrategien am 1. und 2. März 2022 in Taschkent

Usbekistan

Die usbekische Regierung verfolgt seit längerem eine Antikorruptionsstrategie und hat dazu die staatlichen Programme sowie flankierende Regelwerke – wie zum Beispiel ein Antikorruptionsgesetz und Compliance-Control-Bestimmungen für staatliche Institutionen – auf den Weg gebracht. Die Generalstaatsanwaltschaft kommt als Strafverfolgungsbehörde mit den Delikten in Berührung, ihr obliegt aber auch die Durchsetzung der einschlägigen Regelungen. Aufgrund der hohen rechtspolitischen Bedeutung, die diesem Thema zukommt, richtete die IRZ gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft eine Konferenz zu Korruptionsbekämpfung und Präventionsstrategien in Taschkent aus. Die Hauptgeschäftsführerin, Dr. Frauke Bachler und die zuständige Projektbereichsleiterin, Angela Schmeink, waren persönlich vor Ort.

Außerdem beteiligte sich das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch Herrn Staatssekretär der Justiz Dirk Wedel, aktiv mit fachlich einschlägigen Experten an der Veranstaltung. Darüber hinaus trugen Horst Bien, Generalstaatsanwalt Düsseldorf und Günter Neifer, Abteilungsleiter der Generalstaatsanwalt zur deutschen Praxis der Korruptionsbekämpfung vor. Justizrat Richard Bock und Veronika Kormann – entsandt von der Bundesnotarkammer – stellten das System der Geldwäscheprävention in Deutschland vor. Unter den insgesamt 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern entwickelte sich ein lebhafter fachlicher Austausch, bei dem neben Fragen zur Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsdelikten auch relevante Register, Umgang mit (anonymen) Hinweisgebern und Erscheinungsformen der Korruption im öffentlichen Sektor diskutiert wurden. 

Bewusst traf sich die deutsche Delegation auch mit der vor zwei Jahren – mit Blick auf Korruptionsprävention -  gegründeten Antikorruptionsagentur. Sie hat ein vielfältiges Instrumentarium (wie transparenzfördernde Verfahren oder Verwendung öffentlicher Gelder) erarbeitet, um Korruption im Keim zu ersticken. Außerdem widmet sie sich der Aufklärung in der Zivilgesellschaft. Diverse weitere Treffen mit der Generalstaatsanwalt, dem Höchsten Richterrat, dem Justizministerium und der Akademie der Generalstaatsanwalt fanden außerhalb der Tagung statt, um das Potential der aktuellen rechtlichen Reformen für die weitere Kooperation mit der IRZ, die seit 12 Jahren in Usbekistan aktiv ist, auszuloten. Die Delegation freute sich über die große Resonanz und Offenheit für Impulse der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit auf Seiten der usbekischen Partnerorganisationen.

Pressemitteilung der NRW-Justiz:
https://www.justiz.nrw/Mitteilungen/2022_03_09_Besuch_Usbekistan_STS/index.php

Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Parlamentarische Kontrolle“ in Berlin und Taschkent

Moderiert vom Direktor des Instituts für Gesetzgebung beim Parlament der Republik Usbekistan, Fasilzhon Otakhonov (erste Reihe, Mitte), gab es einen regen Austausch, an dem auch Tolibzhon Madumarov (2.v.r.), Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Senats des Parlaments der Republik Usbekistan, teilnahm.
Moderiert vom Direktor des Instituts für Gesetzgebung beim Parlament der Republik Usbekistan, Fasilzhon Otakhonov (erste Reihe, Mitte), gab es einen regen Austausch, an dem auch Tolibzhon Madumarov (2.v.r.), Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Senats des Parlaments der Republik Usbekistan, teilnahm.
Usbekistan

In Kooperation mit dem Institut für Gesetzgebung beim Parlament der Republik Usbekistan veranstaltete die IRZ am 20. Oktober 2020 einen Online-Erfahrungsaustausch. Beide Kammern des usbekischen Parlaments waren bei der Veranstaltung hochrangig vertreten. Die Begrüßung der über dreißig Teilnehmenden übernahmen Akmal Saidov, Vizepräsident der gesetzgebenden Kammer, und Sainiddin Nizamkhodzhaev, Vizepräsident des Senats des usbekischen Parlaments. Im Fokus des Erfahrungsaustauschs standen die Themen „Parlamentarische Kontrolle“ und „Fragerecht des/der Abgeordneten“. Als IRZ-Experte referierte dazu Volker Görg, Leiter der Unterabteilung Parlamentsdienste des Deutschen Bundestages.

Die Rolle des Parlaments zu stärken und die Effektivität parlamentarischer Kontrolle zu erhöhen, sind erklärte Ziele des umfangreichen Reformvorhabens in der usbekischen Legislative. Die deutsche Fachexpertise zu diesem Themenkomplex und insbesondere zur Novellierung der parlamentarischen Geschäftsordnung zum Fragerecht einer/eines Abgeordneten ermöglichte der usbekischen Seite eine umfassende rechtsvergleichende Analyse mit deutschen Vorschriften. In der vom neuen Direktor des Instituts, Fasilzhon Otakhonov, moderierten Diskussion kamen u.a. folgende Themen zur Sprache:

  • Kleine und Große Anfrage,
  • Tätigkeit des Parlamentssekretariats sowie
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen und inhaltliche Bearbeitung einer Anfrage einer/eines Abgeordneten im Bundestag.

Aus Sicht des deutschen Experten habe das Fragewesen eine zentrale Bedeutung für die demokratische Legitimation des Handelns der Exekutive. Denn mit dem Fragerecht der Abgeordneten korrespondiere grundsätzlich eine Antwortpflicht der Regierung. Diese Antwortpflicht der Bundesregierung in Deutschland sei laut Bundesverfassungsgericht Voraussetzung für eine sachgerechte Verwirklichung der parlamentarischen Kontrolle.

Der Online-Fachaustausch lieferte einen wichtigen Beitrag zur Etablierung parlamentarischer Kontrolle in Usbekistan, die zum elementaren Bestandteil demokratisch organisierter Staaten gehört.