Fachkonferenz und Festakt anlässlich des 10-jährigen Bestehens der bilateralen Kooperation mit der Republik Usbekistan

Die deutsche Delegation unter der Leitung von Staatsekretär Christian Lange (Mitte) und usbekischen Gastgebern
Die deutsche Delegation unter der Leitung von Staatsekretär Christian Lange (Mitte) und usbekischen Gastgebern
Usbekistan

Aus Anlass des 10-jährigen Bestehens der bilateralen Kooperation mit der Republik Usbekistan im Rechtsbereich reiste vom 12. bis zum 15. November 2018 eine hochrangige Delegation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der IRZ nach Usbekistan. Delegationsleiter war Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMJV und Vizepräsident des Kuratoriums der IRZ. Um die bisherige Zusammenarbeit zu würdigen und für die Zukunft zu festigen, richtete die IRZ am 14. November 2018 eine Fachkonferenz zu Herausforderungen einer modernen Strafjustiz sowie einen Festakt aus. An beiden Veranstaltungen nahmen hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der usbekischen Justiz teil.

Die IRZ nahm 2008 die Zusammenarbeit mit Usbekistan als erstem Land in Zentralasien auf, um beim Aufbau eines Rechtsstaats zu beraten. Bis heute bildet das Strafrecht einen Schwerpunkt bei der IRZ-Kooperation mit usbekischen Partnern, insbesondere mit der Generalstaatsanwaltschaft und ganz aktuell in der Jubiläums-Konferenz.

Usbekische Expertinnen und Experten gaben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Überblick zu den umfangreichen Reformvorhaben im Straf- und Strafprozessrecht in Usbekistan. Weitere wichtige Themen waren Gewährleistung von Grundrechten im Straf- und Strafprozessrecht sowie Stärkung der Rolle des Verteidigers im Strafprozess. In einer anschließenden Podiumsdiskussion standen Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens sowie Digitalisierung im Ermittlungs- und Strafverfahren im Fokus des Austausches.

Außerdem fanden bilaterale Gespräche mit Kooperationspartnern der IRZ wie dem Justizministerium, der Staatlichen Juristischen Universität zu Taschkent, dem Oberstem Gericht und dem Zentrum für Weiterbildung der Juristen statt.

Die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der IRZ und der Generalstaatsanwaltschaft mündete in einem Memorandum of Understanding, welches im Rahmen des Besuchs unterzeichnet wurde.