Albanien – Jahresbericht 2021

Während der Auftaktveranstaltung: „Trainingsreihe in Zusammenarbeit mit der Dokumentationsstelle des Obersten Gerichts der Republik Albanien – Methodenlehre und praktische Übungen zur Bildung von Rechtssätzen“ am 20. Dezember 2021 in Tirana (Albanien). Am Rednertisch, v.r.n.l.: Frau Dr. Arta Vorpsi, Kabinettsdirektorin am Obersten Gericht der Republik Albanien, Herr Frank Hupfeld, Projektbereichsleiter Südosteuropa II / Südkaukasus (IRZ), Mag. Thomas Traar, Richter des BG Bruck an der Mur (Österreich) und Herr Rainer Schliebs, RD, Leiter der Dokumentationsstelle am Bundesgerichtshof.
Während der Auftaktveranstaltung: „Trainingsreihe in Zusammenarbeit mit der Dokumentationsstelle des Obersten Gerichts der Republik Albanien – Methodenlehre und praktische Übungen zur Bildung von Rechtssätzen“ am 20. Dezember 2021 in Tirana (Albanien). Am Rednertisch, v.r.n.l.: Frau Dr. Arta Vorpsi, Kabinettsdirektorin am Obersten Gericht der Republik Albanien, Herr Frank Hupfeld, Projektbereichsleiter Südosteuropa II / Südkaukasus (IRZ), Mag. Thomas Traar, Richter des BG Bruck an der Mur (Österreich) und Herr Rainer Schliebs, RD, Leiter der Dokumentationsstelle am Bundesgerichtshof.

Strategische Rahmenbedingungen 

Rechtspolitische Ausgangslage

Am 25. April 2021 fanden in Albanien Parlamentswahlen statt. Die regierende sozialistische Partei des seit 2013 amtierenden Ministerpräsidenten Edi Rama ging dabei als Sieger aus den Wahlen hervor. Auch die Oppositionspartei der Demokraten unter der Führung von Lulzim Basha konnte einen deutlichen Stimmenzuwachs vorweisen und stellt somit die zweitstärkste Fraktion im Parlament. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Parlaments im September 2021 wurde Edi Rama zum dritten Mal in Folge zum Ministerpräsidenten gewählt.

Die Parlamentswahlen fanden vor dem Hintergrund der vielversprechenden außenpolitischen Entwicklungen des Vorjahrs statt. Im März 2020 hatte der Europäische Rat beschlossen, die Beitrittsverhandlungen mit Albanien offiziell zu eröffnen. Die Entscheidung würdigte die Reformanstrengungen des Landes, insbesondere die seit 2016 andauernden Reformen im Justizsektor. Als Herzstück der Justizreform gilt das laufende Vetting-Verfahren, durch das Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf fachliche Eignung, Vermögensverhältnisse und Integrität geprüft werden. Die dadurch entstandenen Vakanzen belasten die gesamte Gerichtsbarkeit erheblich. Nachdem das Oberste Gericht und das Verfassungsgericht im Vorjahr ihre Arbeit teilweise wieder aufnehmen konnten, standen 2021 weitere Nachbesetzungen und der Abbau des immensen Rückstaus anhängiger Verfahren im Fokus der Anstrengungen. Das jüngste Gesetzespaket zur Erhöhung der Effizienz im Justizwesen transformierte das Oberste Gericht in ein echtes Revisionsgericht mit der Möglichkeit, gewisse Verfahren schneller und effizienter zu entscheiden.

Konzeption

Im Berichtsjahr wirkten sich die fortdauernde COVID-19-Pandemie und die Einstufung Albaniens zum Hochrisikogebiet im August weiterhin grundlegend auf die Projektarbeit in Albanien aus. Ein Großteil der bilateralen Maßnahmen wurde folglich als digitale Formate angeboten oder in hybrider Form durchgeführt.

Dabei beriet die IRZ zentrale Institutionen des albanischen Rechtsstaats zum einen auf bilateraler Ebene, finanziert durch das Bundesministerium der Justiz und das Auswärtige Amt, zum anderen im Rahmen des EU-finanzierten EURALIUS-V-Projekts. Auf diese Weise konnten Aspekte, die durch das EURALIUS-V-Projekt nicht abgedeckt wurden, durch die bilaterale Zusammenarbeit ergänzt werden.

So wurde beispielsweise das seit Kurzem wieder handlungsfähige Oberste Gericht sowohl durch die bilaterale Arbeit der IRZ als auch durch das EURALIUS-V-Projekt maßgeblich unterstützt. Der Fokus der bilateralen Zusammenarbeit lag insbesondere auf der Beratung des Obersten Gerichts in seiner neuen Rolle als Revisionsgericht sowie in der Errichtung einer Dokumentationsstelle. Auch die Zusammenarbeit mit der albanischen Magistratenschule, der im Zuge des Vetting-Verfahrens eine bedeutende Rolle in der Aus- und Fortbildung des juristischen Nachwuchses zukommt, konnte weiter intensiviert werden. 2021 organisierte die IRZ gemeinsam mit der Magistratenschule eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen.

Gleichzeitig bildete die Verfassungsbeschwerde, die 2016 nach deutschem Vorbild eingeführt wurde, einen thematischen Schwerpunkt der Projektarbeit der IRZ in Albanien. Gemeinsam mit der albanischen Rechtsanwaltskammer und mit der Magistratenschule veranstaltete die IRZ zu diesem Thema verschiedene Fortbildungen für die Rechtsanwaltschaft sowie für angehende Richterinnen und Richter.

Tätigkeitschwerpunkte 2021

Verfassungsrecht, Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit 

  • Vier Online-Fortbildungen zum Thema „Anwendung der Verfassungsbeschwerde“ in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer
  • Online-Fortbildung zum Thema „Verfassungsbeschwerde“ in Zusammenarbeit mit der Magistratenschule

Rechtspflege</h3

  • Online-Seminar zum Thema „Persönlichkeitsrechte und Meinungsfreiheit der Richterschaft“ in Zusammenarbeit mit der Magistratenschule
  • Online-Fachaustausch über die „Struktur, Arbeitsweisen und Methoden der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs“ in Zusammenarbeit mit dem Obersten Gericht
  • Online-Fachgespräche und Workshop zur Unterstützung der Errichtung einer Dokumentationsabteilung am Obersten Gericht
  • Online-Fachgespräch zur Unterstützung des Obersten Gerichts in Albanien in seiner Rolle als Revisionsgericht
  • Ausstattung des Obersten Gerichts mit Literatur und IT
  • Studienbesuch der Kabinettsdirektorin am Obersten Gericht zum Thema „Rolle, Organisation, Arbeitsweisen und Methoden von Dokumentationsstellen an obersten Gerichten in Deutschland“ am Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Online-Seminar zum Thema „Staatliche Inspektionen und Geldwäscheprävention im Notariat“ in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer und der albanischen Notarkammer

Aus- und Fortbildung

  • Online-Seminar zum Thema „Medien und Justiz“ in Zusammenarbeit mit der Magistratenschule
  • Online-Seminar zum Thema „Rolle der Generalstaatsanwaltschaft“ in Zusammenarbeit mit der Magistratenschule

Von der Europäischen Union finanziertes Projekt 

EU-Grant-Projekt:EURALIUS V „Consolidation of the Justice System in Albania“

Von April 2018 bis Dezember 2021 hat die IRZ federführend das EU-finanzierte EURALIUS-V-Projekt umgesetzt (Volumen: 7,5 Millionen Euro plus bilateraler Kofinanzierung, Laufzeit einschließlich Verlängerung: 45 Monate). Konsortialpartner des Projekts waren: das Centre for International Legal Cooperation (CILC/Niederlande), die Agency for Economic Development (AED/Österreich) sowie der Consiglio Superiore della Magistratura (CSM/Italien). Teamleiterin vor Ort war Dr. Agnes Bernhard aus Österreich.

Das EURALIUS-Projekt hat während seiner Laufzeit schwerpunktmäßig die folgenden begünstigten Institutionen beraten:

Parliament, Ministry of Justice (MoJ), High Council of Justice (HCJ), High Judicial Council (HJC), High Prosecutorial Council (HPC), Office of the High Justice Inspector (HJI), School of Magistrates (SoM), Justice Appointment Council (JAC), Courts including the High Court (HC), General Prosecution Office (GPO), Prosecution Offices (POs), Special Prosecution Office (SPO), National Chamber of Advocates (NCA), National Chamber of Private Enforcement Agents (NCB) and National Chamber of Notaries (NCN).

Das EURALIUS-Team bestand aus 40 Langzeitexpertinnen und -experten aus verschiedenen europäischen Ländern (Albanien, Österreich, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Italien, Litauen, Niederlande, Polen). Unter anderem waren die folgenden Berufsgruppen vertreten: Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft, Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten aus dem universitären Bereich, Ökonomen, Finanzexpertinnen und Finanzexperten, IT-Expertinnen und IT-Experten. Insgesamt hat das Projekt zudem rund 90 weitere nationale und internationale Kurzzeitexpertinnen und -experten zum Einsatz gebracht.

Trotz der erheblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konnte das EURALIUS-V-Projekt seine Arbeit erfolgreich und lückenlos bis Dezember 2021 unter großem Einsatz des gesamten Teams fortführen. EURALIUS V konzentrierte sich auf die Gesamtkonsolidierung der im Vorgängerprojekt EURALIUS IV erarbeiteten gesetzlichen Grundlagen der Justizreform mit den Schwerpunkten:

  • Entwicklung einer Übergangsstrategie zwecks Kompensation der personellen Auswirkungen der laufenden Vetting-Verfahren sowie Unterstützung der Umsetzung der Übergangsstrategie,
  • Kapazitätsbildungsmaßnahmen für neu errichtete Selbstverwaltungsinstitutionen der Justiz (Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Ernennungsrat sowie Justizinspektorat),
  • Strategien zum effektiven Abbau von Fallrückständen am Obersten Gerichtshof,
  • Unterstützung der Sonderstaatsanwaltschaften und der Gerichte für Antikorruption sowie
  • flankierende IT-Maßnahmen für den gesamten Justizsektor, die insbesondere in der Verlängerungsphase des Projekts auch bilateral kofinanziert wurden.

Insgesamt hat das EURALIUS-Projekt über 800 Outputs generiert, bestehend aus: Gesetzen, untergesetzlichen Normen, Kommentaren zu Gesetzen und Rechtsakten, Expertenreports, Handbüchern, Memoranda of Understanding, Diskussionspapieren, IT-Systemen, Trainings und diversen Veranstaltungen mit insgesamt über 3.000 Teilnehmenden.

Ausblick

Auch 2022 wird die IRZ Rechts- und Justizreformen und die Konsolidierung rechtsstaatlicher Strukturen in Albanien aktiv unterstützen. Für das kommende Jahr plant die IRZ die Zusammenarbeit mit dem Obersten Gericht zu vertiefen und deutlich auszubauen. Darüber hinaus rückt die Zusammenarbeit mit dem Justizrat und Justizinspektorat in den Mittelpunkt der weiteren Projektarbeit. Daneben soll die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Magistratenschule im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen weitergeführt und intensiviert werden. Eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit der Rechtsanwalts- und der Notarkammer auf weitere Themenschwerpunkte ist vorgesehen. Die IRZ bewirbt sich auch weiterhin verstärkt auf von der Europäischen Union in Albanien ausgeschriebene Projekte im Kontext der Justizreform.