Albanien – Jahresbericht 2022

Studienreise für Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs der Republik Albanien zum Bundesverwaltungsgericht und zum Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 28.–29. Juni 2022.
Studienreise für Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs der Republik Albanien zum Bundesverwaltungsgericht und zum Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 28.–29. Juni 2022.

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Albanien hat bereits 2009 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt, seit 2014 ist das Land offiziell Beitrittskandidat. Erst am 19. Juli 2022 fand schließlich die erste Beitrittskonferenz statt, die den Beginn der Beitrittsverhandlungen markiert. Unmittelbar im Anschluss an diese Konferenz begann das Screening-Verfahren der Europäischen Kommission. Auf Grundlage des Screening-Berichts am Ende des Verfahrens wird über die Eröffnung des ersten Verhandlungsclusters mit den relevanten Themengebieten entschieden.

Als NATO-Mitglied und EU-Beitrittskandidat hat sich Albanien im Einklang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) vollumfänglich den wegen des Ukrainekriegs erlassenen Sanktionsmaßnahmen gegen Russland angeschlossen.

Im Bereich des Justizwesens bleiben die Herausforderungen im Zuge des anhaltenden Vetting-Verfahrens groß. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union verpflichtete sich Albanien zu einer intensiven Überprüfung der Richterschaft und Staatsanwaltschaft und verabschiedete im August 2016 das Gesetz Nr. 84/2016 „Über die Übergangs-Reevaluierung der Richter und Staatsanwälte in der Republik Albanien“ (kurz Vetting-Gesetz). Im Zuge dieses umfassenden Screenigs werden fachliche Eignung, Vermögensverhältnisse sowie Integrität der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte überprüft. Rund 64 Prozent der überprüften Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben das Verfahren nicht erfolgreich durchlaufen und mussten aus dem Dienst ausscheiden. Die dadurch entstandene Lücke führt zu erheblichen Problemen auf allen Ebenen im Justizbereich. 2022 konnte Albanien Fortschritte vorweisen. Am Obersten Gericht sind nun 16 von insgesamt 17 Stellen mit neu ernannten Richterinnen und Richtern besetzt, so konnte erstmalig seit sechs Jahren der Rückstau an Verfahren abgebaut werden. Außerdem wurden 2022 nunmehr alle Richterstellen beim Verfassungsgericht besetzt.

Der Magistratenschule kommt bei der Ausbildung von neuen Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine Schlüsselrolle zu. Hier wurden die Kapazitäten erhöht, allerdings reicht dies bislang noch nicht aus.

Konzeption

Die Projektarbeit der IRZ in Albanien finanziert sich aus Mitteln des Bundeministeriums der Justiz, des Auswärtigen Amts und der Europäischen Union. Dabei ergänzen sich die genannten Finanzmittel und führen dazu, dass ein großes Themenspektrum mit einer Vielzahl von Partnern abgedeckt ist.

Einen Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit bildete 2022 – wie bereits im vergangenen Jahr – der Bereich der Gerichtsorganisation mit dem Obersten Gericht als Kooperationspartner. Dabei wurden die technischen Voraussetzungen (Soft- und Hardware) in der Dokumentationsabteilung geschaffen, um eine effektive und effiziente Urteilsverwaltung zu etablieren. Gleichzeitig wurden die Mitarbeitenden am Obersten Gericht in der Anwendung der Software geschult.

Zudem behandelte die IRZ – gemeinsam mit verschiedenen Partnerinstitutionen – wichtige Themen wie etwa das Richterdisziplinarrecht und das Verwaltungsrecht.

Nach Beendigung des zuvor durch die IRZ in Federführung durchgeführten EU-finanzierten „EURALIUS V“-Projekts wurden Kooperationen, teils auch mit neuen Partnern, im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit fortgeführt.

Mit einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen intensivierte die IRZ auch die Zusammenarbeit mit der albanischen Magistratenschule, der im Zuge des Vetting-Verfahrens eine bedeutende Rolle in der Aus- und Fortbildung des juristischen Nachwuchses zukommt.

Gleichzeitig bildete die Verfassungsbeschwerde, die Albanien 2016 nach deutschem Vorbild einführte, einen thematischen Schwerpunkt der Projektarbeit der IRZ. Gemeinsam mit der albanischen Rechtsanwaltskammer veranstaltete die IRZ zu diesem Thema verschiedene Fortbildungsangebote für die Rechtsanwaltschaft, unter anderem auch in den unterschiedlichen Regionen Albaniens. In Zukunft soll das Verfassungsgericht wieder verstärkt in die Beratungen eingebunden werden.

Tätigkeitsschwerpunkte 2022

Verfassungsrecht/Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Konferenz zum Thema „Das Zusammenspiel der ordentlichen Gerichts­barkeit und der Verfassungsgerichtsbarkeit zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit“ in Kooperation mit den Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten aus Kosovo und Albanien
  • drei Seminare (eine Präsenzveranstaltung, zwei Online-Seminare) zum Thema „Verfassungsbeschwerde“ in Kooperation mit der albanischen Rechtsanwaltskammer

Öffentliches Recht

  • Studienreise für Richterinnen und Richter des albanischen Obersten Gerichts nach Leipzig und Berlin zum Thema „Verwaltungsgerichtsbarkeit“
  • Online-Fachaustausch zum Thema „Optimierung von Arbeitsabläufen an albanischen Verwaltungsgerichten“ in Kooperation mit dem albanischen Justizrat
  • Studienreise für Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter und Vertreterinnen und Vertreter des albanischen Justizrats zum Thema „Effektive und effiziente Verwaltungsgerichtsbarkeit“
  • Konferenz und Online-Seminar zum Thema „Richterliche Ethik und Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter“ in Kooperation mit der albanischen Sonderberufungskammer

Rechtspflege

  • Konferenz zum Thema „Geldwäscheprävention und -bekämpfung im Notariat“ in Kooperation mit der Bundesnotarkammer und der ­albanischen Notarkammer

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Konferenz für Richterinnen und Richter des albanischen Obersten ­Gerichts zum Thema „internationale Rechtshilfe in Strafsachen“

Aus- und Fortbildung

  • Seminar (Hybrid-Veranstaltung) zum Thema „Justiz und Medien“ in Kooperation mit der albanischen Magistratenschule
  • Seminar (Hybrid-Veranstaltung) zum Thema „Abgrenzung von Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfassungsgerichtsbarkeit“ in Kooperation mit der albanischen Magistratenschule
  • Zwei Seminare (Hybrid-Veranstaltung) zum Thema „Cybercrime“ in ­Kooperation mit der albanischen Magistratenschule
  • Studienreise für die Mitarbeitenden der Dokumentationsabteilung des albanischen Obersten Gerichts nach Deutschland
  • Drei online durchgeführte Arbeits- und Fachgespräche in Kooperation mit der Dokumentationsabteilung des albanischen Obersten Gerichts

Sonstige Unterstützungsmaßnahmen

  • Bereitstellung einer Dokumentationssoftware für das Oberste Gericht
  • Ausstattung der Bibliothek des Obersten Gerichts mit englischsprachigen Kommentaren zum deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch

Von der Europäischen Union finanziertes Projekt „Technical Assistance to Support the Implementation of the Crosscutting Justice Strategy in Albania“ (JUSTAL-Projekt)

Eckdaten des JUSTAL-Projekts:

  • Federführung: IRZ
  • Juniorpartner: DAI (Österreich/Belgien/USA)
  • Vertragsart: Service Contract
  • Projektbudget: 1,66 Millionen Euro
  • Laufzeit: zwei Jahre ab Juni 2022
  • Human Resources: drei Key Experts (Dr. Agnes Bernhard, Anita ­Mihailova, Sascha Rusch) zuzüglich 1.120 Tagen für Kurzzeit­expertinnen und Kurzzeitexperten

Die Arbeitsschwerpunkte des JUSTAL-Projekts knüpfen inhaltlich teilweise an das seit 2014 bis Ende 2021 von der IRZ federführend umgesetzte „EURALIUS V“-Projekt an. Zentraler Fokus der Beratungsleistungen ist zum einen die Stärkung der Koordinationsmechanismen des Justizministeriums für die laufende Justizreform im Rahmen der sog. „Crosscutting Justice Strategy“ einschließlich des dazugehörigen Aktionsplans. Dem Justizministerium kommt bei der Umsetzung der Inhalte der vorgenannten Strategie sowie bei der Koordination der an dem Prozess beteiligten unabhängigen Justizinstitutionen eine federführende Rolle zu. Das Projekt arbeitet eng mit der Kodifizierungsabteilung des Justizministeriums zusammen, um maßgebliche Gesetze des EU-Acquis im Hinblick auf die laufenden EU-Beitrittsgespräche anzupassen. Das Justizministerium hat zudem Unterstützung bei der umfassenden Überarbeitung bzw. Neufassung des albanischen Zivilgesetzbuchs erbeten; da dies im Projektvertrag nicht enthalten ist und die Projektressourcen limitiert sind, kann lediglich anfängliche methodologische Unterstützung geleistet werden. Im Hinblick auf das Screening-Verfahren wird das Projektteam in Abstimmung mit der zuständigen EU-Delegation vor Ort über den Projektvertrag hinausgehend maßgebliche Beratungsleistungen erbringen und insbesondere die Erstellung der komplexen Konkordanztabellen unterstützen, die das nationale albanische Recht dem EU-Recht gegenüberstellen und Brüssel ein laufendes Monitoring im Hinblick auf die EU-Rechtsangleichung ermöglichen. Die Komponente Öffentlichkeitsarbeit des Projekts widmet sich Strategien und Umsetzungsmaßnahmen, welche die Kommunikation der laufenden Justizreform zum Gegenstand haben.

Ausblick

Auch 2023 wird die IRZ Rechts- und Justizreformen und die Konsolidierung rechtsstaatlicher Strukturen in Albanien sowohl bilateral als auch im Rahmen des oben genannten JUSTAL-Projekts aktiv unterstützen. Für das kommende Jahr plant die IRZ außerdem, die Zusammenarbeit mit dem Obersten Gericht zu vertiefen und auszubauen. Die Zusammenarbeit mit dem Obersten Justizrat, der Sonderberufungskammer und dem Verfassungsgericht rückt in den Mittelpunkt der Beratungen. Die IRZ führt auch die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Magistratenschule im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen weiter. Eine Ausweitung der Kooperation mit der Rechtsanwalts- und Notarkammer auf weitere Themenschwerpunkte ist ebenfalls vorgesehen. Im Rahmen des JUSTAL-Projekts leistet die IRZ einen wichtigen Beitrag, um Albanien auf den EU-Beitritt vorzubereiten.

Den gesamten Jahresbericht 2022 finden Sie auf unserer Website unter Mediathek – Jahresberichte.