Albanien - Jahresbericht 2016
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 31. Mai 2017
Strategische Rahmenbedingungen
Rechtspolitische Ausgangslage
Der Republik Albanien wurde im Juni 2014 von der EU der offizielle Kandidatenstatus verliehen. Im Juli 2016 nahm das albanische Parlament schließlich den lang debattierten Gesetzentwurf für eine Änderung der Verfassung an, der neben einer Vielzahl von Gesetzesänderungen auch den Weg für eine umfassende Reform der Justiz ebnet. Durch die neue Verfassung werden nicht nur neue Justizinstitutionen geschaffen; die Justizreform gilt auch der Bekämpfung der nach wie vor bestehenden Korruption im Land. Ein wichtiger Aspekt der Reformen betrifft daher auch das Vorhaben, das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung und das Justizsystem zu stärken, das u.a. aufgrund der weit verbreiteten Korruption geschädigt ist. Die Verabschiedung der Verfassungsänderung durch das albanische Parlament wurde international begrüßt und kann als wichtiger Schritt Albaniens auf dem Weg in die EU gesehen werden. Die EU hatte Albanien unter anderem darauf hingewiesen, dass für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen die Justizreform neben anderen Reformschritten eine zentrale Voraussetzung darstellt.
Im Fortschrittsbericht der EU von 2016 wurden die bereits verabschiedeten Gesetze zur Neuorganisation des Justizsystems und das Vorhaben der Einführung eines „Vetting Law“, einer Zuverlässigkeitsprüfung für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, besonders begrüßt. Durch dieses Gesetz sollen die persönliche Befähigung und die Einkommensverhältnisse der Justizbediensteten überprüft sowie festgestellt werden, ob es Verbindungen zur organisierten Kriminalität gibt. Mit den ersten Überprüfungen ist Anfang 2017 zu rechnen.
Regionalpolitisch bemüht sich das Land verstärkt um gute nachbarschaftliche Beziehungen und stellt einen wichtigen Partner beim Aufbau gemeinsamer Sicherheits- und Wirtschaftsstrukturen in der Region dar. Zwar gehört Albanien nach wie vor zu den ärmsten Ländern Europas, doch werden unter dem amtierenden Ministerpräsidenten Edi Rama verstärkt Maßnahmen ergriffen, um Investitionen aus dem Ausland zu fördern.
Konzeption
Seit 2000 arbeitet die IRZ mit der Republik Albanien zusammen und führt in diesem Zusammenhang Veranstaltungen in den Bereichen Justizorganisation, Gesetzgebung sowie Aus- und Fortbildung für Juristinnen und Juristen durch. Dabei bildeten von 2005 bis Mitte 2010 die Unterstützung des albanischen Justizministeriums im Rahmen der EU-finanzierten Projekte EURALIUS und EURALIUS II einen Tätigkeits-schwerpunkt der IRZ in Albanien. Im Nachgang dazu implementiert die IRZ seit September 2014 federführend das ebenfalls von der EU finanzierte Grant Projekt EURALIUS IV zur Unterstützung und Begleitung der Justizreform (siehe Projektbericht). Daneben konnte die IRZ in den letzten Jahren zahlreiche bilaterale Aktivitäten mit wichtigen Partnern in Albanien, u.a. mit dem Justizministerium, dem Verfassungsgericht, dem Obersten Gericht, der Generalstaatsanwaltschaft und der Magistratenschule, weiter ausbauen, wobei auf die Aus- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen besonderer Wert gelegt wurde. Seitdem 2013 erstmalig Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter ihre Tätigkeit in Albanien aufgenommen haben, spielt die Unterstützung bei der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien eine besondere Rolle in der bilateralen Tätigkeit der IRZ in Albanien.
Tätigkeitsschwerpunkte 2016
Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit
- Seminar für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsgerichts zum Thema „Das gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS)“ in Tirana
- Teilnahme des Präsidenten des Obersten Gerichts und einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin des albanischen Verfassungsgerichts an dem XVIII. Internationalen Kongress für europäisches und vergleichendes Verfassungsrecht in Regensburg in Zusammenarbeit mit der Universität Regensburg und der Graduiertenschule für Ost- und Südosteuropastudien
- Informationsbesuch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsgerichts zum Thema „Verfassungsrecht in Baden-Württemberg sowie Korruptionsschutz in der deutschen Justiz“ in Stuttgart
Rechtspflege
- Studienreise für Richter am Obersten Gericht zum Bundesgerichtshof und dem Landgericht nach Karlsruhe und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg
Öffentliches Recht
- Seminar für Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter aller Instanzen zum Thema „Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Deutschland“ in Tirana in Zusammenarbeit mit dem Obersten Gericht
EU-Projekt
Ausblick
Die IRZ wird 2017 die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht, dem Obersten Gericht und der Magistratenschule in Albanien fortsetzen. Seminare und eine Studienreise, die an die Veranstaltungen der Vorjahre anschließen, wurden bereits angefragt. Die geplante Studienreise für Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts wird im Anschluss an das Seminar 2016 zum Thema „Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Deutschland“ Besuche beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen beinhalten. Daneben wird sich die IRZ 2017 auf die weitere Implementierung des EU-Projekts EURALIUS IV konzentrieren.
Laden Sie hier den gesamten Jahresbericht der IRZ im PDF-Format herunter: Jahresbericht 2016.