Online-Seminar zur Verfassungsbeschwerde für die Rechtsanwaltschaft der albanischen Region Vlora
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 27. Mai 2020

Im Jahr 2018 startete die IRZ eine Seminarreihe zur albanischen Verfassungsbeschwerde und setzte diese am 13. und 14. Mai 2020 in Zusammenarbeit mit der örtlichen Rechtsanwaltskammer fort. Nachdem die ersten vier Seminare als Präsenzveranstaltungen im Zentrum und Südosten des Landes (Tirana, Durres, Korça) stattfinden konnten, fand die fünfte Auflage für die Anwaltschaft in der Region Vlora aufgrund der Corona-Pandemie erfolgreich als Online-Seminar statt.
Hintergrund der Seminarreihe ist die Verfassungsänderung von 2016, die erstmals das Recht der Bürgerinnen und Bürger festschrieb, sich mit Individualbeschwerden direkt an das Verfassungsgericht wenden zu können. Grundlage für das Online-Seminar bildete die 2017 erschienene IRZ-Publikation „Die Verfassungsbeschwerde – Ein Handbuch für Praktikerinnen und Praktiker aus deutscher und albanischer Sicht“, die vom Referenten, Professor Dr. Jan Bergmann, Senatsvorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, in Co-Autorenschaft mit Dr. Arta Vorpsi, wissenschaftliche Mitarbeiterin des albanischen Verfassungsgerichts, erstellt worden war.
Von Stuttgart aus zugeschaltet, ging Professor Bergmann am ersten Seminartag auf die europäische Dogmatik der Menschrechte sowie die Prüfschemen bei Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten ein. Am Folgetag brachte er den 17 teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Zulässigkeitsvoraussetzungen von Verfassungsbeschwerden in Deutschland näher, erläuterte einige damit verbundene Sonderprobleme und schloss das Seminar mit einem Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Auch wenn das albanische Verfassungsgericht aktuell nicht beschlussfähig ist, ermutigte Professor Bergmann die Anwaltschaft dennoch, passende Fälle einzureichen, um so das albanische Rechtssystem stetig weiterentwickeln zu können. Er empfahl dabei, in den Klageschriften nicht nur die albanische Verfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte heranzuziehen, sondern im Hinblick auf eine zukünftige EU-Mitgliedschaft auch die Charta der Europäischen Union zu zitieren.
Nachdem die IRZ das Thema Verfassungsbeschwerde nun im Zentrum und im Süden des Landes verbreitet hat, ist angedacht, die Seminarreihe in Shkodra, der größten Stadt im Norden, fortzuführen.