Fachaustausch mit dem albanischen Obersten Gericht zum Thema „internationale Rechtshilfe in Strafsachen“

Bild der Veranstaltung
Albanien

Im Rahmen der engen und langjährigen Zusammenarbeit zwischen der IRZ und dem Obersten Gericht Albaniens veranstalte die IRZ am 24. Oktober 2022 einen Fachaustausch in Tirana zum Thema „internationale Rechtshilfe in Strafsachen“. An der Veranstaltung mit rund 30 Teilnehmenden nahmen die Richterinnen und Richter sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des albanischen Obersten Gerichts teil.

Im Zuge von Fachvorträgen, Fallbeispielen und interaktiven Diskussionsrunden vermittelten Herr Dr. Stefan Trunk, Oberstaatsanwalt aus Duisburg und Herr Michael Bolz, Oberstaatsanwalt aus Frankfurt am Main, einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und die Praxis auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

Die Experten stellten die grundsätzlichen Regeln der Rechtshilfe außerhalb und innerhalb der Europäischen Union vor und verglichen die Auslieferung außerhalb der Europäischen Union und den europäischen Haftbefehl. Die Teilnehmenden diskutierten wichtige Fragen zur Strafvollstreckung, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Vermögensabschöpfung und sonstigen Sanktionen außerhalb und innerhalb der Europäischen Union.

Die Veranstaltung fügt sich in eine Reihe von Fachgesprächen und Studienreisen in Kooperation mit dem Obersten Gerichts Albaniens ein, welche die IRZ 2021 und 2022 im Rahmen einer Projektförderung des Auswärtigen Amts zum Thema „Gerichtsorganisation“ realisierte.

 

Stärkung einer effektiven und effizienten Verwaltungsgerichtsbarkeit – Empfang durch Staatssekretärin der Justiz Dr. Daniela Brückner

Erste Reihe (v. li. n. re.): Naureda Llagami, Präsidentin des Obersten Justizrats der Republik Albaniens und Dr. Daniela Brückner, Staatssekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Erste Reihe (v. li. n. re.): Naureda Llagami, Präsidentin des Obersten Justizrats der Republik Albaniens und Dr. Daniela Brückner, Staatssekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Albanien

Eine dreitägige Studienreise der IRZ führte eine Delegation der Obersten Justizrats der Republik Albanien zum Benchmarking nach Deutschland.

Die dreitägige Studienreise unter der Leitung der Präsidentin des Obersten Justizrats Albaniens Naureda Llagami ermöglichte den Vertreterinnen und Vertretern des Obersten Justizrats sowie den mitgereisten Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern einen Einblick in die praktische Arbeit der deutschen Verwaltungsgerichtsgerichtsbarkeit und der Justizverwaltung.

Vom 26. bis zum 30. September 2022 diskutierte die albanische Delegation bei Fachgesprächen mit deutschen Kolleginnen und Kollegen in Aachen, Düsseldorf und Münster organisatorische, personelle und infrastrukturelle Fragestellungen.

Am Verwaltungsgericht Aachen lernte die Delegation den Aufbau und die prozessualen Besonderheiten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Richterausbildung in Deutschland (Studium und Referendariat) kennen und nahm außerdem an zwei Sitzungen des Gerichts teil.

Die Staatssekretärin Frau Dr. Daniela Brückner empfing die Teilnehmenden im Ministerium der Justiz des Landes NRW. Bei den anschließenden Fachgesprächen standen der Aufbau und die Aufgaben der Justiz in Deutschland, die Grundsätze der Personalverwaltung von Richterinnen und Richtern in NRW sowie Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richtern im Fokus.

Am Oberverwaltungsgericht in Münster nahmen die Delegationsmitglieder an einer weiteren mündlichen Verhandlung zum Normenkontrollverfahren teil und führten Fachgespräche über die richterliche Fortbildung als Mittel der Qualitätssicherung, das Einstellungsverfahren für den richterlichen Dienst und effizientes Arbeiten im Spruchkörper zweiter Instanz.

Fachgespräche am Verwaltungsgericht Düsseldorf befassten sich schließlich mit den Themen Personalführung und Beurteilungspraxis an einem Verwaltungsgericht, effektivem Verfahrensmanagement sowie Fortbildungen.

Das Auswärtige Amt finanzierte die Studienreise im Rahmen einer Projektförderung zum Thema „Gerichtsorganisation“.

Für 2022 plant die IRZ weitere Veranstaltungen im Rahmen dieses Projekts.

 

Delegation des albanischen Obersten Gerichts zu Fachgesprächen in Leipzig und Berlin

Die Delegation des Obersten Gerichts der Republik Albanien zu Besuch am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Delegation des Obersten Gerichts der Republik Albanien zu Besuch am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Albanien

Vom 28. und 29. Juni 2022 hielt sich eine Delegation des Obersten Gerichts der Republik Albanien auf Einladung der IRZ zu Fachgesprächen in Leipzig und Berlin auf. Zum Auftakt des Studienbesuchs wurden die sechs Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig von Prof. Dr. Ingo Kraft (Vorsitzender Richter am BVerwG) und Herrn Martin Steinkühler (Richter am BVerwG) empfangen.

Themen des fachlichen Austauschs waren die Rolle, Aufgabe und Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts, die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Fragen der Zulassungsgründe der Berufung und der Revision im Verwaltungsprozess sowie die Bedeutung der mündlichen Verhandlung in der deutschen Praxis standen ebenfalls im Fokus.

Am Folgetag wurde der Fachaustausch über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Räumlichkeiten des Deutschen Richterbundes in Berlin weitergeführt. Dr. Axel Schreier, Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, stellte den Aufbau und die Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland vor und thematisierte die Verwerfungskompetenz von Verwaltungsgerichten sowie die konkrete Normenkontrolle aus der Sicht des vorlegenden Verwaltungsgerichts. Im Zuge des Besuchs der Delegation am Verfassungsgericht des Landes Berlin stand die Kompetenzverteilung zwischen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit im Mittelpunkt der Gespräche.

Hintergrund der Studienreise ist die Einführung einer selbstständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien durch das Gesetz Nr. 49/2012 „Über die Organisation und Funktionsweise von Verwaltungsgerichten und Verwaltungsstreitigkeiten“ im Jahr 2012. Im Fokus des zweitägigen Fach- und Erfahrungsaustausches standen daher Fragen, die sich in der albanischen Richterpraxis aus der Etablierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ergeben und sich aus der nötigen Kompetenzabgrenzung u. a. zu der Verfassungsgerichtsbarkeit stellen. Die Studienreise bot somit die Möglichkeit die im deutschen Verwaltungsrecht existierenden Parallelfragen vorzustellen und gemeinsam Lösungsansätze zu identifizieren.

Die Studienreise wurde im Rahmen einer Projektförderung durch das Auswärtige Amt zum Thema „Gerichtsorganisation“ finanziert. Für 2022 sind weitere Fachgespräche in Kooperation mit dem Obersten Gericht geplant.