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Albanien

Am 25. Oktober 2022 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit der albanischen Rechtsanwaltskammer ein Aufbauseminar für albanische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Thema „Verfassungsbeschwerde“.

Die Veranstaltung knüpfte an eine Seminarreihe zur Verfassungsbeschwerde an, welche 2018 ins Leben gerufen wurde. Nachdem die Veranstaltungen zwischen 2020 und Anfang 2022 pandemiebedingt online durchgeführt wurden, konnte das vierzehnte Seminar der Reihe in Vlora (Albanien) erneut als Präsenzveranstaltung angeboten werden und stieß somit auf besonders großes Interesse unter der albanischen Rechtsanwaltschaft.

Prof. Dr. Maksim Haxhia, Präsident der albanischen Rechtsanwaltskammer und Frank Hupfeld, Leiter des Projektbereichs Südosteuropa II und Südkaukasus der IRZ, eröffneten das Seminar vor 32 albanischen und 3 kosovarischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Auf Einladung der IRZ referierten Prof. Dr. Jan Bergmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und Prof. Dr. Arta Vorpsi, Professorin des Verfassungsrechts, zur Europäischen Dogmatik der Menschenrechte, den Prüfschemata bei der Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen der albanischen Verfassungsbeschwerde. Die theoretischen Grundlagen wurden anhand von konkreten Fallbeispielen und praktischen Übungen vertieft.

Die Veranstaltung bot insbesondere die Möglichkeit eines praxisorientierten und komparativen Erfahrungs- und Fachaustauschs zwischen deutschen und albanischen Rechtspraktikerinnen und Rechtspraktikern mit dem Ziel, sich mit den Besonderheiten, Voraussetzungen und der praktischen Bedeutung der Verfassungsbeschwerde vertiefend vertraut zu machen.

Anlass der Seminarreihe ist die Änderung der albanischen Verfassung im Jahr 2016, seit der die albanischen Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, sich mit Individualverfassungsbeschwerden direkt an das albanische Verfassungsgericht zu wenden.