Die Rolle des Notariats bei der Geldwäschebekämpfung

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Albanien

Gemeinsam mit der Bundesnotarkammer, der albanischen Notarkammer sowie der albanischen Generaldirektion für die Bekämpfung von Geldwäsche veranstaltete die IRZ am 16. November 2022 in Tirana ein Fachseminar mit einer anschließenden Podiumsdiskussion über die „Rolle des Notariats bei der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche“. Die Veranstaltung knüpfte dabei an ein Online-Seminar aus dem Vorjahr und die aufgenommene Arbeit zwischen der Bundesnotarkammer und der albanischen Notarkammer an.

Fachseminar „Geldwäschebekämpfung in der notariellen Praxis“: Typologie, Pflichten, praktische Umsetzung

Am Vormittag des 16. Novembers fand in den Räumlichkeiten der albanischen Notarkammer in Tirana ein Fachseminar unter Beteiligung von rund 30 albanischen Notarinnen und Notaren statt. Begrüßt wurden die Teilnehmenden von Herrn Richard Bock, Justizrat und Generalbevollmächtigter der Bundesnotarkammer für internationale Angelegenheiten, Herrn Fatmir Lacej, Vize-Präsident der albanischen Notarkammer und Herrn Frank Hupfeld, Leiter des Projektbereichs Südosteuropa II und Südkaukasus der IRZ. Zum Auftakt zeigten die Vertreterinnen der Generaldirektion für Geldwäsche aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Geldwäschebekämpfung in Albanien auf; sie wiesen dabei auf die Bedeutung der notariellen Meldepflicht hin. Im Anschluss referierte Herr Dr. Lovro Tomasic, Generalbevollmächtigter der Bundesnotarkammer für internationale Angelegenheiten. Neben Grundlagen zum Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes wurde die Rolle des Notariats an konkreten Fallbeispielen dargestellt. Zudem ging Herr Dr. Tomasic auf die Frage einer allgemeinen Risikoanalyse für das Notaramt sowie dessen Sorgfalts- und Meldepflichten ein.

Podiumsdiskussion im albanischen Justizministerium

Im Anschluss an das Fachseminar für albanische Notarinnen und Notare wurde im Justizministerium der Republik Albanien eine öffentliche Podiumsdiskussion ausgerichtet, welche über 170 Vertreterinnen und Vertreter zentraler Institutionen für die Geldwäschebekämpfung in Albanien versammelte. Die Veranstaltung eröffneten Frau Mimoza Sadushaj, Präsidentin der albanischen Notarkammer, Herrn Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, Herrn Andi Përmeti, Sektionsleiter der Abteilung für freie Berufe im albanischen Justizministerium, S.E. Herrn Peter Zingraf, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Albanien sowie Herrn Frank Hupfeld. Die Podiumsdiskussion startete mit Impulsvorträgen von Frau Sadushaj, Herrn Dr. Tomasic sowie Herrn Ervin Koçi, Direktor der Generaldirektion für die Prävention von Geldwäsche.

Die Veranstaltung diente dem deutsch-albanischen Fach- und Erfahrungsaustausch sowie der Vernetzung relevanter Akteure für die Bekämpfung von Geldwäsche mit dem albanischen Notariat.

Treffen mit dem Justizminister der Republik Albanien

Ein Treffen mit Herrn Ulsi Manja, Justizminister der Republik Albanien, unter Beteiligung der Bundesnotarkammer, der albanischen Notarkammer, dem deutschen Botschafter sowie der IRZ rundete den Fach- und Erfahrungsaustausch am Folgetag ab.

 

Fachaustausch mit dem albanischen Obersten Gericht zum Thema „internationale Rechtshilfe in Strafsachen“

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Albanien

Im Rahmen der engen und langjährigen Zusammenarbeit zwischen der IRZ und dem Obersten Gericht Albaniens veranstalte die IRZ am 24. Oktober 2022 einen Fachaustausch in Tirana zum Thema „internationale Rechtshilfe in Strafsachen“. An der Veranstaltung mit rund 30 Teilnehmenden nahmen die Richterinnen und Richter sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des albanischen Obersten Gerichts teil.

Im Zuge von Fachvorträgen, Fallbeispielen und interaktiven Diskussionsrunden vermittelten Herr Dr. Stefan Trunk, Oberstaatsanwalt aus Duisburg und Herr Michael Bolz, Oberstaatsanwalt aus Frankfurt am Main, einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und die Praxis auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

Die Experten stellten die grundsätzlichen Regeln der Rechtshilfe außerhalb und innerhalb der Europäischen Union vor und verglichen die Auslieferung außerhalb der Europäischen Union und den europäischen Haftbefehl. Die Teilnehmenden diskutierten wichtige Fragen zur Strafvollstreckung, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Vermögensabschöpfung und sonstigen Sanktionen außerhalb und innerhalb der Europäischen Union.

Die Veranstaltung fügt sich in eine Reihe von Fachgesprächen und Studienreisen in Kooperation mit dem Obersten Gerichts Albaniens ein, welche die IRZ 2021 und 2022 im Rahmen einer Projektförderung des Auswärtigen Amts zum Thema „Gerichtsorganisation“ realisierte.

 

Stärkung einer effektiven und effizienten Verwaltungsgerichtsbarkeit – Empfang durch Staatssekretärin der Justiz Dr. Daniela Brückner

Erste Reihe (v. li. n. re.): Naureda Llagami, Präsidentin des Obersten Justizrats der Republik Albaniens und Dr. Daniela Brückner, Staatssekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Erste Reihe (v. li. n. re.): Naureda Llagami, Präsidentin des Obersten Justizrats der Republik Albaniens und Dr. Daniela Brückner, Staatssekretärin im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Albanien

Eine dreitägige Studienreise der IRZ führte eine Delegation der Obersten Justizrats der Republik Albanien zum Benchmarking nach Deutschland.

Die dreitägige Studienreise unter der Leitung der Präsidentin des Obersten Justizrats Albaniens Naureda Llagami ermöglichte den Vertreterinnen und Vertretern des Obersten Justizrats sowie den mitgereisten Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern einen Einblick in die praktische Arbeit der deutschen Verwaltungsgerichtsgerichtsbarkeit und der Justizverwaltung.

Vom 26. bis zum 30. September 2022 diskutierte die albanische Delegation bei Fachgesprächen mit deutschen Kolleginnen und Kollegen in Aachen, Düsseldorf und Münster organisatorische, personelle und infrastrukturelle Fragestellungen.

Am Verwaltungsgericht Aachen lernte die Delegation den Aufbau und die prozessualen Besonderheiten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Richterausbildung in Deutschland (Studium und Referendariat) kennen und nahm außerdem an zwei Sitzungen des Gerichts teil.

Die Staatssekretärin Frau Dr. Daniela Brückner empfing die Teilnehmenden im Ministerium der Justiz des Landes NRW. Bei den anschließenden Fachgesprächen standen der Aufbau und die Aufgaben der Justiz in Deutschland, die Grundsätze der Personalverwaltung von Richterinnen und Richtern in NRW sowie Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richtern im Fokus.

Am Oberverwaltungsgericht in Münster nahmen die Delegationsmitglieder an einer weiteren mündlichen Verhandlung zum Normenkontrollverfahren teil und führten Fachgespräche über die richterliche Fortbildung als Mittel der Qualitätssicherung, das Einstellungsverfahren für den richterlichen Dienst und effizientes Arbeiten im Spruchkörper zweiter Instanz.

Fachgespräche am Verwaltungsgericht Düsseldorf befassten sich schließlich mit den Themen Personalführung und Beurteilungspraxis an einem Verwaltungsgericht, effektivem Verfahrensmanagement sowie Fortbildungen.

Das Auswärtige Amt finanzierte die Studienreise im Rahmen einer Projektförderung zum Thema „Gerichtsorganisation“.

Für 2022 plant die IRZ weitere Veranstaltungen im Rahmen dieses Projekts.