Konferenz zum Thema „Richterliche Ethik und Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter“

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Albanien

In Zusammenarbeit mit der Sonderberufungskammer der Republik Albanien organisierte die IRZ am 14. und 15. November 2022 eine Konferenz zu den Besonderheiten von Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter und Fragen der richterlichen Ethik. Für die Einblicke in die deutsche Praxis wirkten, auf Einladung der IRZ, Herr Dr. Frank Czaja, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln und Herr Dr. Ingo Werner, Richter am Oberlandesgericht Köln an der Veranstaltung mit.

Der erste Veranstaltungstag versammelte die sechs Richterinnen und Richter und zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sonderberufungskammer zu Fragen des materiellen Disziplinarrechts. Die Konferenz startete mit Grußworten von Frau Anja Finke, stellvertretender Leiterin des Projektbereichs Südosteuropa II und Südkaukasus der IRZ und Frau Albana Shtylla, Präsidentin der Sonderberufungskammer der Republik Albanien. Sie erklärte die Rolle, Aufgaben und aktuellen Herausforderungen der Sonderberufungskammer ausführlich. Die anschließenden Vorträge der beiden deutschen Experten fokussierten sich insbesondere auf den Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens sowie das Verfahren vor den Richterdienstgerichten.

Der zweite Veranstaltungstag widmete sich den formellen Aspekten eines Disziplinarverfahrens gegen Richterinnen und Richter und richtete sich an rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsapparats der Sonderberufungskammer. Neben formellen Punkten über Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Fristen wurden auch Fragen zur Anonymisierung und Veröffentlichung von Entscheidungen im Rahmen von Disziplinarverfahren diskutiert.

Ein vertrauensvolles Diskussionsklima und ein besonders aktiver und interessierter Austausch zwischen dem deutschen Referententeam und den Vertreterinnen und Vertreter der Sonderberufungskammer prägten die Veranstaltung, welche das Auswärtige Amt im Rahmen einer Projektförderung zum Thema „Gerichtsorganisation“ finanzierte.

 

 

Seminar zur Verfassungsbeschwerde für die albanische Rechtsanwaltschaft

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Albanien

Am 25. Oktober 2022 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit der albanischen Rechtsanwaltskammer ein Aufbauseminar für albanische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Thema „Verfassungsbeschwerde“.

Die Veranstaltung knüpfte an eine Seminarreihe zur Verfassungsbeschwerde an, welche 2018 ins Leben gerufen wurde. Nachdem die Veranstaltungen zwischen 2020 und Anfang 2022 pandemiebedingt online durchgeführt wurden, konnte das vierzehnte Seminar der Reihe in Vlora (Albanien) erneut als Präsenzveranstaltung angeboten werden und stieß somit auf besonders großes Interesse unter der albanischen Rechtsanwaltschaft.

Prof. Dr. Maksim Haxhia, Präsident der albanischen Rechtsanwaltskammer und Frank Hupfeld, Leiter des Projektbereichs Südosteuropa II und Südkaukasus der IRZ, eröffneten das Seminar vor 32 albanischen und 3 kosovarischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Auf Einladung der IRZ referierten Prof. Dr. Jan Bergmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und Prof. Dr. Arta Vorpsi, Professorin des Verfassungsrechts, zur Europäischen Dogmatik der Menschenrechte, den Prüfschemata bei der Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen der albanischen Verfassungsbeschwerde. Die theoretischen Grundlagen wurden anhand von konkreten Fallbeispielen und praktischen Übungen vertieft.

Die Veranstaltung bot insbesondere die Möglichkeit eines praxisorientierten und komparativen Erfahrungs- und Fachaustauschs zwischen deutschen und albanischen Rechtspraktikerinnen und Rechtspraktikern mit dem Ziel, sich mit den Besonderheiten, Voraussetzungen und der praktischen Bedeutung der Verfassungsbeschwerde vertiefend vertraut zu machen.

Anlass der Seminarreihe ist die Änderung der albanischen Verfassung im Jahr 2016, seit der die albanischen Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, sich mit Individualverfassungsbeschwerden direkt an das albanische Verfassungsgericht zu wenden.

 

Die Rolle des Notariats bei der Geldwäschebekämpfung

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Albanien

Gemeinsam mit der Bundesnotarkammer, der albanischen Notarkammer sowie der albanischen Generaldirektion für die Bekämpfung von Geldwäsche veranstaltete die IRZ am 16. November 2022 in Tirana ein Fachseminar mit einer anschließenden Podiumsdiskussion über die „Rolle des Notariats bei der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche“. Die Veranstaltung knüpfte dabei an ein Online-Seminar aus dem Vorjahr und die aufgenommene Arbeit zwischen der Bundesnotarkammer und der albanischen Notarkammer an.

Fachseminar „Geldwäschebekämpfung in der notariellen Praxis“: Typologie, Pflichten, praktische Umsetzung

Am Vormittag des 16. Novembers fand in den Räumlichkeiten der albanischen Notarkammer in Tirana ein Fachseminar unter Beteiligung von rund 30 albanischen Notarinnen und Notaren statt. Begrüßt wurden die Teilnehmenden von Herrn Richard Bock, Justizrat und Generalbevollmächtigter der Bundesnotarkammer für internationale Angelegenheiten, Herrn Fatmir Lacej, Vize-Präsident der albanischen Notarkammer und Herrn Frank Hupfeld, Leiter des Projektbereichs Südosteuropa II und Südkaukasus der IRZ. Zum Auftakt zeigten die Vertreterinnen der Generaldirektion für Geldwäsche aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Geldwäschebekämpfung in Albanien auf; sie wiesen dabei auf die Bedeutung der notariellen Meldepflicht hin. Im Anschluss referierte Herr Dr. Lovro Tomasic, Generalbevollmächtigter der Bundesnotarkammer für internationale Angelegenheiten. Neben Grundlagen zum Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes wurde die Rolle des Notariats an konkreten Fallbeispielen dargestellt. Zudem ging Herr Dr. Tomasic auf die Frage einer allgemeinen Risikoanalyse für das Notaramt sowie dessen Sorgfalts- und Meldepflichten ein.

Podiumsdiskussion im albanischen Justizministerium

Im Anschluss an das Fachseminar für albanische Notarinnen und Notare wurde im Justizministerium der Republik Albanien eine öffentliche Podiumsdiskussion ausgerichtet, welche über 170 Vertreterinnen und Vertreter zentraler Institutionen für die Geldwäschebekämpfung in Albanien versammelte. Die Veranstaltung eröffneten Frau Mimoza Sadushaj, Präsidentin der albanischen Notarkammer, Herrn Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, Herrn Andi Përmeti, Sektionsleiter der Abteilung für freie Berufe im albanischen Justizministerium, S.E. Herrn Peter Zingraf, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Albanien sowie Herrn Frank Hupfeld. Die Podiumsdiskussion startete mit Impulsvorträgen von Frau Sadushaj, Herrn Dr. Tomasic sowie Herrn Ervin Koçi, Direktor der Generaldirektion für die Prävention von Geldwäsche.

Die Veranstaltung diente dem deutsch-albanischen Fach- und Erfahrungsaustausch sowie der Vernetzung relevanter Akteure für die Bekämpfung von Geldwäsche mit dem albanischen Notariat.

Treffen mit dem Justizminister der Republik Albanien

Ein Treffen mit Herrn Ulsi Manja, Justizminister der Republik Albanien, unter Beteiligung der Bundesnotarkammer, der albanischen Notarkammer, dem deutschen Botschafter sowie der IRZ rundete den Fach- und Erfahrungsaustausch am Folgetag ab.