Bild der Veranstaltungsteilnehmer in der Trainingssituation Albanien
Ein Training zum Thema „Verfassen von Urteilen“ fand am 30. Mai 2024 in Tirana statt, welches die IRZ in Zusammenarbeit mit der Magistratenschule in Albanien umsetzte. Die Schulung richtete sich an die albanischen Richterinnen und Richter und ist Teil der Strategie gezielt Querschnittsthemen zu behandeln und somit die Richterschaft rechtsgebietsübergreifend in Schlüsselfähigkeiten weiterzubilden.
Ziel der Veranstaltung war es, die Teilnehmenden darin zu schulen konsistente, logische und konkret auf das Gesetz bezogene Urteilsbegründungen zu verfassen, das Bewusstsein für die Relevanz dieser Art von Urteilsbegründungen zu stärken und damit eine effektive Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten zu ermöglichen. Die Gliederung der Urteilsbegründung, und die Überprüfungsstandards durch das Berufungsgericht in Albanien sowie die deutschen Standards für das Verfassen von Urteilen standen dabei besonders im Fokus.
Die Veranstaltung fand im Rahmen der institutionellen Zuwendung des Bundesministeriums der Justiz statt. Die konstruktive Zusammenarbeit mit der Magistratenschule wird die IRZ auch in Zukunft im Bereich der Richteraus- und -weiterbildung fortführen.
Regionaler Fachaustausch der Verfassungsgerichte und Obersten Gerichte von Kosovo und Albanien zum Thema „Das Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle“, 14. Dezember 2023 in Pristina (Kosovo). Kosovo und Albanien
Der regionale Fachaustausch der Verfassungsgerichte und Obersten Gerichte von Kosovo und Albanien zum Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle fand am 14. Dezember 2023 zum zweiten Mal in Folge statt. An der Konferenz nahmen rund 80 Richterinnen und Richter sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Gerichte in Pristina (Kosovo) teil.
In ihrem Impulsvortrag stellte Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin am Bundesverfassungsgericht a.D. und Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen auf Einladung der IRZ die deutsche Systematik zum Verhältnis zwischen Legalitäts- und Verfassungsmäßigkeitskontrolle vor. Im Rahmen von zwei Paneldiskussionen widmeten sich die Teilnehmenden ausgewählten Fachfragen sowie den aktuellen Entwicklungen ihrer Rechtsprechung und den damit verbundenen Herausforderungen.
Der länderübergreifende Erfahrungsaustausch zeichnete sich durch eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre mit dynamischen Diskussionen aus. Die Perspektive der deutschen Praxis ergänzte die eingehende Analyse der rechtlichen Grundlagen, der aktuellen Rechtsprechung der vier Gerichte sowie eine vertiefte Betrachtung bewährter Verfahrensweisen.
Richterinnen und Richtern der Sonderberufungskammer im Hauptverhandlungsraum des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Albanien
Die IRZ initiierte im vergangenen Jahr die Zusammenarbeit mit der albanischen Sonderberufungskammer. Nun erhielten fünf Richterinnen und Richter sowie sieben Mitarbeitende der Kammer auf Einladung der IRZ die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Studienreise vom 13. bis 17. November 2023 zum Thema „Richterliche Ethik und disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit von Richterinnen und Richtern“ in Karlsruhe, Stuttgart und Straßburg fortzubilden.
Zum Auftakt der Studienreise besuchte die Delegation den Bundesgerichtshof und lernte die Grundsätze der Arbeitsweisen, Methoden und Verfahrensabläufe im Hinblick auf Disziplinarsachen gegen Richterinnen und Richter kennen sowie die Rolle des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht und die Grundzüge des Bundesrichter- und Bundesdisziplinargesetzes.
Im Rahmen des Besuchs am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg diskutierten die Teilnehmenden und Vertreterinnen und Vertreter des EGMR gemeinsam die Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf Disziplinarsachen. Sie setzten sich besonders mit Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Artikel 8 (Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK) auseinander. Anschließend erhielten sie Einblicke in den Jurisconsult sowie die Plattform für Wissensaustausch und lernten die Vorgehensweise des Gerichtshofs beim Filtern und Registrieren von Klagen kennen.
Der Deutsche Richterbund Baden-Württemberg empfing die Delegation in Stuttgart, referierte über die richterliche Selbstverwaltung in Deutschland und diskutierte mit den Teilnehmenden die richterlichen Werte, die aus Sicht des Deutschen Richterbundes für den Beruf prägend sind und selbstbewusste und verantwortungsvolle Richterinnen und Richter auszeichnen. Ein Gespräch am Verwaltungsgericht Stuttgart über das Spannungsverhältnis zwischen richterlicher Unabhängigkeit und disziplinarrechtlicher Befugnisse der Behördenleitung rundete das Programm ab.
Finanziert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes, folgte der Studienreise im Dezember 2023 eine Konferenz zum Thema „Richterliche Ethik, Integrität und Unabhängigkeit“ in Tirana.