Am 8. und 9. November 2022 realisierte die IRZ gemeinsam mit dem Justizministerium Algeriens und der nationalen Investitionsagentur einen Erfahrungsaustausch zur Förderung des Investitionsklimas und Investitionsschutzes in Algerien.
Die Veranstaltung zielte darauf ab, zunächst nationale und völkerrechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen, aber auch bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Algerien darzustellen. Daran anschließend informierten sich die Teilnehmenden über gesetzliche und gerichtliche Anforderungen zur Förderung von Investitionen. Hierbei spielte auch die Digitalisierung und Modernisierung von Verfahrensführung und der dadurch verbesserte Zugang zur Justiz eine besondere Rolle. Abschließend zeigten die Vortragenden gerichtliche und außergerichtliche Garantien für ausländische Investitionen auf, wie bspw. völkerrechtliche Schiedsverfahren sowie Mediation und Handelsschiedsgerichtsbarkeit.
Die Erfahrungen und Perspektiven aus Algerien, Deutschland und Tunesien wurden vorgetragen von:
Ahmed Berishi, Leiter der Abteilung Forschung und Planung, zuständig für Großprojekte im Justizministerium Algeriens
Safia Kouirat, Leiterin der Abteilung Forschung und Expertise bei der nationalen Agentur für Förderung der Investitionen von Algerien
Jamal Abdali, Direktor für bilaterale Wirtschafts- und Finanzbeziehungen im Finanzministerium
Qasi Abdullah Raouf, Referent für Forschung und Planung beim Ministerbüro im Justizministerium Algerien
Ammar Gomri, Generalinspektor des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit
Fayza Jundi, Richterin bei der Seegerichtskammer im Bezirk von Blida
Prof. Dr. Julian Scheu, LL.M., Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Internationales Investitionsrecht und Geschäftsführer des International Investment Law Centre Cologne (IILCC) an der Universität zu Köln
Dr. Manuela F. Doughan, LL.M., Rechtsanwältin und Senior Associate
Dr. Hatem Rouatbi, Universitätsprofessor, Leiter des Forschungslabors zur alternativen Streitbeilegung an der Juristischen Fakultät zu Tunis und Anwalt beim Kassationsgerichtshof Tunesiens
Aufgrund der vielfältigen Zielgruppe (Ministerialbeamte aus Justiz-, Wirtschafts- und Außenministerium sowie Richterschaft) diskutierten die Teilnehmenden lebhaft und kontrovers.
In Kooperation mit dem algerischen Justizministerium veranstaltete die IRZ vom 1. bis 2. Dezember 2021 einen Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Investitionsklima und Investitionsschutz in Algerien“. Das Ministerium und die Richterschaft Algeriens waren mit insgesamt 75 Teilnehmenden zugeschaltet, vertreten waren dabei zahlreiche Gerichtsbezirke aus dem ganzen Land.
Für die IRZ nahmen folgende Expertinnen und Experten teil:
Riadh Khalil Hassanain, Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin
Alexander Heinen, Rechtsanwalt, Bonn
Yorck Diergarten, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referent im Referat VC3 Auslandsinvestitionen, Pariser Club
Die algerische Seite war durch folgende Expertinnen und Experten vertreten:
Faissel Sifwan, Vorsitzender Richter am Gericht Tipasa
Halim Guisa, Ermittlungsrichter im Strafjustizzentrum am Gericht Constantine
Mohamed Amine Kentar, Leiter der Abteilung für Ordnungswidrigkeiten am Gericht Constantine
Richterin Barkane, Leiterin der Abteilung für Handelssachen
Aus Tunesien war als Experte zugeschaltet:
Dr. Hatem Rouatbi, Leiter der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden an der Rechtsfakultät der Universität Tunis El Manar, Rechtsanwaltskanzlei Al Taqeeb, Tunis
Algerien fördert aktuell verstärkt den Aufbau der inländischen Wertschöpfung. Hierzu ist eine Steigerung von Investitionen aus dem Ausland erforderlich. Zur Schaffung von Investitionsanreizen bedarf es einer Anpassung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier bot die Veranstaltung ein Diskussionsforum zu Möglichkeiten der Sicherstellung von ausländischen Investitionen in Algerien und in Deutschland, zur Schaffung von Investitionsanreizen durch internationale und regionale Garantieabkommen, durch bilaterale Investitionsschutzverträge sowie durch Möglichkeiten der Streitbeilegung (Schiedsgerichtsbarkeit).
Die Diskussionen waren ausgesprochen lebhaft und die Rückfragen an die Expertinnen und Experten fachlich sehr detailliert, etwa zu praktischen Aspekten des Investitionsschutzes oder verfahrensrechtlichen Fragen der alternativen Streitbeilegung und der Schiedsgerichtsbarkeit. Die Expertinnen und Experten zeigten den Teilnehmenden Möglichkeiten zur Schaffung von Investitionsanreizen durch rechtliche Sicherstellung und Garantien auf.
Am 12. Juli 2021 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem algerischen Justizministerium einen Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Digitalisierung der Justiz“. Die algerische Seite war hochrangig durch das Justizministerium, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter aus nahezu allen Gerichtsbezirken Algeriens vertreten. Insgesamt waren von algerischer Seite über 130 Teilnehmende zugeschaltet.
Für die IRZ begleiteten folgende Expertin und Experten die Veranstaltung:
Dr. Lars Bierschenk, Richter am Landgericht Bonn, derzeit: Oberlandesgericht Köln, Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (ITD)
Yvonne Bach, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf
Pascal Décarpes, Kriminologe und internationaler Berater in den Bereichen Strafjustiz und Strafvollzug
Von algerischer Seite nahmen folgende Experten teil:
Mohamed Hammouche, Leiter der Generaldirektion für die Modernisierung der Justiz, Justizministerium
Mohamed Attou, Stellvertretender Leiter der Generaldirektion für Aus- und Weiterbildung der Richterinnen und Richter, Justizministerium
M. Athmane, IT-Experte, Generaldirektion für die Modernisierung der Justiz
Jeloul Boukir, Ingenieur und IT-Experte, Generaldirektion für Digitalisierung der Justiz
Das Seminar bildete den Auftakt der Zusammenarbeit mit Algerien im Bereich Digitalisierung der Justiz. Es thematisierte die zentralen theoretischen und praktischen Digitalisierungsaspekte, vorwiegend in Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte sowie das Strafverfahren. Im Zuge der Implementierung des Gesetzes 15-03 zur Modernisierung der Justiz aus dem Jahr 2015 hat das algerische Justizministerium eine nationale Strategie zur Digitalisierung in allen Justizbereichen erarbeitet. Deren Umsetzung findet in zahlreichen Gerichtsbezirken Algeriens bereits statt. Ein zentrales Ziel ist die Verfahrensbeschleunigung sowie eine erhöhte Transparenz. Einer der ersten Schritte ist die Einrichtung einer zentralen Datenbank für alle Beschlüsse und Urteile der Gerichte aller Instanzen, die auch für sämtliche Bürgerinnen und Bürger Algeriens zugänglich sein wird. In der lebhaften Diskussion besprachen die Teilnehmenden die Vorteile einer schrittweisen Einführung digitaler Lösungen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Schwerpunkt der Digitalisierung zunächst auf den Bereich Zivilverfahren gesetzt wurde, plant Algerien derzeit eine gleichzeitige Digitalisierung aller Justizbereiche. Einigkeit herrschte darüber, dass die Covid-19-Pandemie die bisherigen Entwicklungen in der Digitalisierung der Justiz, die immer besser akzeptiert wird, deutlich beschleunigt.
Ein besonderes Interesse zeigten die algerischen Teilnehmenden an einer weiterführenden Beratung zu Aspekten der Digitalisierung im Bereich des Strafrechts und Strafvollzugs, vor allem in Bezug auf Videoverhandlungen. Darüber hinaus gibt es Bedarf zur Anpassung der Verwaltungsstrukturen an die Digitalisierung der Justiz im Bereich des Datenschutzes sowie bei der Fortbildung des Personals. Die IRZ wird diese Themen in den kommenden geplanten Seminaren aufgreifen.