In Kooperation mit dem algerischen Justizministerium veranstaltete die IRZ vom 1. bis 2. Dezember 2021 einen Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Investitionsklima und Investitionsschutz in Algerien“. Das Ministerium und die Richterschaft Algeriens waren mit insgesamt 75 Teilnehmenden zugeschaltet, vertreten waren dabei zahlreiche Gerichtsbezirke aus dem ganzen Land.
Für die IRZ nahmen folgende Expertinnen und Experten teil:
Riadh Khalil Hassanain, Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin
Alexander Heinen, Rechtsanwalt, Bonn
Yorck Diergarten, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referent im Referat VC3 Auslandsinvestitionen, Pariser Club
Die algerische Seite war durch folgende Expertinnen und Experten vertreten:
Faissel Sifwan, Vorsitzender Richter am Gericht Tipasa
Halim Guisa, Ermittlungsrichter im Strafjustizzentrum am Gericht Constantine
Mohamed Amine Kentar, Leiter der Abteilung für Ordnungswidrigkeiten am Gericht Constantine
Richterin Barkane, Leiterin der Abteilung für Handelssachen
Aus Tunesien war als Experte zugeschaltet:
Dr. Hatem Rouatbi, Leiter der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden an der Rechtsfakultät der Universität Tunis El Manar, Rechtsanwaltskanzlei Al Taqeeb, Tunis
Algerien fördert aktuell verstärkt den Aufbau der inländischen Wertschöpfung. Hierzu ist eine Steigerung von Investitionen aus dem Ausland erforderlich. Zur Schaffung von Investitionsanreizen bedarf es einer Anpassung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier bot die Veranstaltung ein Diskussionsforum zu Möglichkeiten der Sicherstellung von ausländischen Investitionen in Algerien und in Deutschland, zur Schaffung von Investitionsanreizen durch internationale und regionale Garantieabkommen, durch bilaterale Investitionsschutzverträge sowie durch Möglichkeiten der Streitbeilegung (Schiedsgerichtsbarkeit).
Die Diskussionen waren ausgesprochen lebhaft und die Rückfragen an die Expertinnen und Experten fachlich sehr detailliert, etwa zu praktischen Aspekten des Investitionsschutzes oder verfahrensrechtlichen Fragen der alternativen Streitbeilegung und der Schiedsgerichtsbarkeit. Die Expertinnen und Experten zeigten den Teilnehmenden Möglichkeiten zur Schaffung von Investitionsanreizen durch rechtliche Sicherstellung und Garantien auf.
Am 12. Juli 2021 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem algerischen Justizministerium einen Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Digitalisierung der Justiz“. Die algerische Seite war hochrangig durch das Justizministerium, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter aus nahezu allen Gerichtsbezirken Algeriens vertreten. Insgesamt waren von algerischer Seite über 130 Teilnehmende zugeschaltet.
Für die IRZ begleiteten folgende Expertin und Experten die Veranstaltung:
Dr. Lars Bierschenk, Richter am Landgericht Bonn, derzeit: Oberlandesgericht Köln, Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (ITD)
Yvonne Bach, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf
Pascal Décarpes, Kriminologe und internationaler Berater in den Bereichen Strafjustiz und Strafvollzug
Von algerischer Seite nahmen folgende Experten teil:
Mohamed Hammouche, Leiter der Generaldirektion für die Modernisierung der Justiz, Justizministerium
Mohamed Attou, Stellvertretender Leiter der Generaldirektion für Aus- und Weiterbildung der Richterinnen und Richter, Justizministerium
M. Athmane, IT-Experte, Generaldirektion für die Modernisierung der Justiz
Jeloul Boukir, Ingenieur und IT-Experte, Generaldirektion für Digitalisierung der Justiz
Das Seminar bildete den Auftakt der Zusammenarbeit mit Algerien im Bereich Digitalisierung der Justiz. Es thematisierte die zentralen theoretischen und praktischen Digitalisierungsaspekte, vorwiegend in Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte sowie das Strafverfahren. Im Zuge der Implementierung des Gesetzes 15-03 zur Modernisierung der Justiz aus dem Jahr 2015 hat das algerische Justizministerium eine nationale Strategie zur Digitalisierung in allen Justizbereichen erarbeitet. Deren Umsetzung findet in zahlreichen Gerichtsbezirken Algeriens bereits statt. Ein zentrales Ziel ist die Verfahrensbeschleunigung sowie eine erhöhte Transparenz. Einer der ersten Schritte ist die Einrichtung einer zentralen Datenbank für alle Beschlüsse und Urteile der Gerichte aller Instanzen, die auch für sämtliche Bürgerinnen und Bürger Algeriens zugänglich sein wird. In der lebhaften Diskussion besprachen die Teilnehmenden die Vorteile einer schrittweisen Einführung digitaler Lösungen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Schwerpunkt der Digitalisierung zunächst auf den Bereich Zivilverfahren gesetzt wurde, plant Algerien derzeit eine gleichzeitige Digitalisierung aller Justizbereiche. Einigkeit herrschte darüber, dass die Covid-19-Pandemie die bisherigen Entwicklungen in der Digitalisierung der Justiz, die immer besser akzeptiert wird, deutlich beschleunigt.
Ein besonderes Interesse zeigten die algerischen Teilnehmenden an einer weiterführenden Beratung zu Aspekten der Digitalisierung im Bereich des Strafrechts und Strafvollzugs, vor allem in Bezug auf Videoverhandlungen. Darüber hinaus gibt es Bedarf zur Anpassung der Verwaltungsstrukturen an die Digitalisierung der Justiz im Bereich des Datenschutzes sowie bei der Fortbildung des Personals. Die IRZ wird diese Themen in den kommenden geplanten Seminaren aufgreifen.
Am 25. Mai 2021 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem algerischen Justizministerium ein Online-Seminar zum Thema Asset Recovery für Teilnehmende aus dem ganzen Land. Die algerische Seite war hochrangig durch die Zentrale Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft, das nationale Antikorruptionsbüro sowie durch die Gerichtsbarkeit im Bereich Wirtschaftsstraftaten aus zahlreichen Gerichtsbezirken Algeriens vertreten.
Für die IRZ begleiteten folgende Expertin und Experten die Veranstaltung:
Georg Schäfer, Leiter des Referats II B 7 „Internationales Strafrecht; Zusammenarbeit im Bereich der Auslieferung und Vollstreckungshilfe“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Dr. Urs Wäckerlin, Referent im Referat II B 7 des BMJV
Natalia Spitz, Referentin im Referat III 1 „Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe“ des Bundesamts für Justiz
Von algerischer Seite nahmen folgende Expertin und Experten teil:
Mohamed Riadh Boujaleb, Leiter der Abteilung Aus- und Weiterbildung im algerischen Justizministerium
Ragad Abdelrahim, Untersuchungsrichter im Gerichtszentrum für Wirtschafts- und Finanzkriminalität Algier
Afef Bouchlit, Richterin, Regionaldirektion für Strafjustiz
Beide Seiten begrüßten die Fortführung der bisherigen Zusammenarbeit zu diesem hochaktuellen Thema. Das Seminar setzte den fachlichen Schwerpunkt auf den jeweiligen gesetzlichen Rahmen und die Praxis beider Länder im Bereich Asset Recovery. Dies umfasste vorwiegend die formellen Anforderungen an Rechtshilfeersuchen sowie die Sicherstellung und Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte.
Thematisiert wurden darüber hinaus die Herausforderungen in der internationalen justiziellen Zusammenarbeit. Georg Schäfer betonte die guten und vertrauensvollen Beziehungen zwischen Deutschland und Algerien im Rechtshilfeverkehr. Die Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich Asset Recovery, die zwischen Deutschland und Algerien auf vertragloser Grundlage verläuft, wächst stetig, weshalb die algerische Seite ihren Wunsch nach bi- und multilateralen Abkommen betonte.
Beide Seiten identifizierten als eines der Haupthindernisse die ausgedehnte Verfahrensdauer, wodurch die Vermögenswerte in einigen Fällen nicht rechtzeitig sichergestellt werden können. Hohe formelle und inhaltliche Anforderungen erschweren das Einreichen von Rechtshilfeersuchen und erfordern tiefgehende Kenntnisse zur jeweils gültigen Gesetzeslage in anderen Staaten.
Der aktuelle Erfahrungsaustausch half hier nicht nur bei der Klärung konkreter praktischer Fragen zu Verfahrensabläufen. Er förderte durch den direkten Kontakt zwischen den zentralen Behörden beider Staaten auch das gegenseitige Verständnis und leistete so einen wertvollen Beitrag für die weitere Zusammenarbeit.