Grafik: IRZ
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Algerien

Am 12. Juli 2021 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit dem algerischen Justizministerium einen Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Digitalisierung der Justiz“. Die algerische Seite war hochrangig durch das Justizministerium, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter aus nahezu allen Gerichtsbezirken Algeriens vertreten. Insgesamt waren von algerischer Seite über 130 Teilnehmende zugeschaltet.

Für die IRZ begleiteten folgende Expertin und Experten die Veranstaltung:

  • Dr. Lars Bierschenk, Richter am Landgericht Bonn, derzeit: Oberlandesgericht Köln, Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (ITD)
  • Yvonne Bach, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf
  • Pascal Décarpes, Kriminologe und internationaler Berater in den Bereichen Strafjustiz und Strafvollzug

Von algerischer Seite nahmen folgende Experten teil:

  • Mohamed Hammouche, Leiter der Generaldirektion für die Modernisierung der Justiz, Justizministerium
  • Mohamed Attou, Stellvertretender Leiter der Generaldirektion für Aus- und Weiterbildung der Richterinnen und Richter, Justizministerium
  • M. Athmane, IT-Experte, Generaldirektion für die Modernisierung der Justiz
  • Jeloul Boukir, Ingenieur und IT-Experte, Generaldirektion für Digitalisierung der Justiz

Das Seminar bildete den Auftakt der Zusammenarbeit mit Algerien im Bereich Digitalisierung der Justiz. Es thematisierte die zentralen theoretischen und praktischen Digitalisierungsaspekte, vorwiegend in Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte sowie das Strafverfahren. Im Zuge der Implementierung des Gesetzes 15-03 zur Modernisierung der Justiz aus dem Jahr 2015 hat das algerische Justizministerium eine nationale Strategie zur Digitalisierung in allen Justizbereichen erarbeitet. Deren Umsetzung findet in zahlreichen Gerichtsbezirken Algeriens bereits statt. Ein zentrales Ziel ist die Verfahrensbeschleunigung sowie eine erhöhte Transparenz. Einer der ersten Schritte ist die Einrichtung einer zentralen Datenbank für alle Beschlüsse und Urteile der Gerichte aller Instanzen, die auch für sämtliche Bürgerinnen und Bürger Algeriens zugänglich sein wird.
In der lebhaften Diskussion besprachen die Teilnehmenden die Vorteile einer schrittweisen Einführung digitaler Lösungen. Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Schwerpunkt der Digitalisierung zunächst auf den Bereich Zivilverfahren gesetzt wurde, plant Algerien derzeit eine gleichzeitige Digitalisierung aller Justizbereiche. Einigkeit herrschte darüber, dass die Covid-19-Pandemie die bisherigen Entwicklungen in der Digitalisierung der Justiz, die immer besser akzeptiert wird, deutlich beschleunigt.

Ein besonderes Interesse zeigten die algerischen Teilnehmenden an einer weiterführenden Beratung zu Aspekten der Digitalisierung im Bereich des Strafrechts und Strafvollzugs, vor allem in Bezug auf Videoverhandlungen. Darüber hinaus gibt es Bedarf zur Anpassung der Verwaltungsstrukturen an die Digitalisierung der Justiz im Bereich des Datenschutzes sowie bei der Fortbildung des Personals. Die IRZ wird diese Themen in den kommenden geplanten Seminaren aufgreifen.