Algerien

In Kooperation mit dem algerischen Justizministerium veranstaltete die IRZ vom 1. bis 2. Dezember 2021 einen Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Investitionsklima und Investitionsschutz in Algerien“. Das Ministerium und die Richterschaft Algeriens waren mit insgesamt 75 Teilnehmenden zugeschaltet, vertreten waren dabei zahlreiche Gerichtsbezirke aus dem ganzen Land.

Für die IRZ nahmen folgende Expertinnen und Experten teil:

  • Riadh Khalil Hassanain, Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin
  • Alexander Heinen, Rechtsanwalt, Bonn
  • Yorck Diergarten, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referent im Referat VC3 Auslandsinvestitionen, Pariser Club

Die algerische Seite war durch folgende Expertinnen und Experten vertreten:

  • Lidia Fes, Vorsitzende Richterin, Justizministerium
  • Esmahene Abdelwahed, Richterin am Gericht Senia
  • Faissel Sifwan, Vorsitzender Richter am Gericht Tipasa
  • Halim Guisa, Ermittlungsrichter im Strafjustizzentrum am Gericht Constantine
  • Mohamed Amine Kentar, Leiter der Abteilung für Ordnungswidrigkeiten am Gericht Constantine
  • Richterin Barkane, Leiterin der Abteilung für Handelssachen

Aus Tunesien war als Experte zugeschaltet:

  • Dr. Hatem Rouatbi, Leiter der Forschungsstelle für Streitbeilegung und Vollstreckungsmethoden an der Rechtsfakultät der Universität Tunis El Manar, Rechtsanwaltskanzlei Al Taqeeb, Tunis

Algerien fördert aktuell verstärkt den Aufbau der inländischen Wertschöpfung. Hierzu ist eine Steigerung von Investitionen aus dem Ausland erforderlich. Zur Schaffung von Investitionsanreizen bedarf es einer Anpassung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier bot die Veranstaltung ein Diskussionsforum zu Möglichkeiten der Sicherstellung von ausländischen Investitionen in Algerien und in Deutschland, zur Schaffung von Investitionsanreizen durch internationale und regionale Garantieabkommen, durch bilaterale Investitionsschutzverträge sowie durch Möglichkeiten der Streitbeilegung (Schiedsgerichtsbarkeit).

Die Diskussionen waren ausgesprochen lebhaft und die Rückfragen an die Expertinnen und Experten fachlich sehr detailliert, etwa zu praktischen Aspekten des Investitionsschutzes oder verfahrensrechtlichen Fragen der alternativen Streitbeilegung und der Schiedsgerichtsbarkeit. Die Expertinnen und Experten zeigten den Teilnehmenden Möglichkeiten zur Schaffung von Investitionsanreizen durch rechtliche Sicherstellung und Garantien auf.