Internationale Menschenrechtskonventionen in der algerischen Rechtsprechung
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 16. März 2023
Die IRZ veranstaltete vom 27. bis 28. Februar 2023 in Algier in Zusammenarbeit mit dem dortigen Justizministerium eine Schulung zum Thema „Praktische Anwendung von internationalen Menschenrechtskonventionen – Menschenrechtsschutz auf Justizebene“, zu der algerische und deutsche Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender zusammenkamen.
Austausch zwischen Algerien und Deutschland fördern
Die Maßnahme richtete sich vor allem an die Richterschaft und an Ministerialbeamtinnen und Ministerialbeamte. Ziel war es, einen fachlichen Austausch über die Bedeutung internationaler Menschenrechtskonventionen und deren Implementierung auf nationaler Ebene sowie über die Rolle der Justiz beim Menschenrechtsschutz zu ermöglichen. Dadurch sollen die Teilnehmenden darin geschult werden, Menschenrechtsstandards in der täglichen juristischen Praxis stärker zu berücksichtigen.
Zu Beginn gaben Herr Ahmed Berrich, Richter der Regionaldirektion für spezialisierte Strafjustiz und Jonas Hein, LL.M., Referent im Referat Menschenrechte des Bundesministeriums der Justiz einen Überblick über die historische Entwicklung der Menschenrechte und internationaler Menschenrechtskonventionen. Nach diesem Einstieg vertieften Laalaa Chokri, Staatsanwalt am Gericht Boudouaou und Prof. Dr. Reinhard Gaier, Bundesverfassungsrichter a.D., die Informationen durch weitere Beiträge zur Verankerung und Umsetzung der Menschenrechte in der jeweiligen nationalen Rechtsprechung. Neben der Besonderheit der Menschenrechte thematisierten die Referierenden auch aktuelle Herausforderungen, wobei deutlich wurde, dass der Justiz eine besondere Rolle dabei zukommt die Menschenrechte in der Rechtsprechung zu wahren und weiterhin zu stärken. Diese Themen hoben Prof. Dr. Gaier und Said Abbes, Untersuchungsrichter am Gericht Tizi Ouzou in ihren Vorträgen besonders hervor. Die Teilnehmenden und die Referenten diskutierten auch rechtsphilosophische Fragestellungen.
Praktische und rechtsphilosophische Fragen zum Menschenrechtsschutz
Die Teilnehmenden zeigten sich sehr interessiert an der Umsetzung der Menschenrechte in ihrer juristischen Praxis sowie an der Berücksichtigung lokaler Besonderheiten bei der effektiven und menschenrechtssensiblen Rechtsprechung.
Insgesamt profitierten 30 Personen von dem Austausch mit den zwei deutschen Experten. Die IRZ plant weitere Veranstaltungen in Kooperation mit dem Justizministerium Algeriens.