IRZ Mit-Organisator der 14. Nationalen Antikorruptionskonferenz in Montenegro

 Grafik: IRZ
Montenegro

Am 9. und 10. Dezember 2021 fand die als hybride Veranstaltung ausgerichtete 14. Nationale Antikorruptionskonferenz in Podgorica (Montenegro) statt.

Hauptorganisator war die Nichtregierungsorganisation “Netzwerk für die Stärkung des Nichtregierungssektors MANS". Weitere Mit-Organisatoren waren die IRZ sowie die EU-Delegation, die Botschaft Italiens, der Niederlande und der Vereinigten Staaten sowie die Nichtregierungsorganisationen „The National Endowement for Democracy (NED)“ und die „Balkan Tender Watch Coalition“.

Der Premierminister des Landes Zdravko Krivokapić sowie verschiedene ausländische Botschafter eröffneten die Veranstaltung mit Grußworten. Diese Geste unterstreicht die Bedeutung, die der Antikorruptionskonferenz beigemessen wird.

Der erste Tag der Veranstaltung war dem Thema "Finanzierung von politischen Parteien und Wahlen", der zweite Tag der Vermögenskonfiszierung gewidmet. Zu beiden Themen gab es verschiedene Panels, an denen nationale Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und der OSZE bzw. des Europarates teilnahmen. Darüber hinaus fand jeweils ein Erfahrungsaustausch internationaler Praktiker statt.

Für die IRZ, die die Konferenz bereits seit rund fünf Jahren unterstützt, berichtete Oberstaatsanwalt Dr. Gunnar Greier, der zugleich auch Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln sowie Fachbuchautor zum Thema ist und in verschiedenen internationalen Projekten als Experte tätig war, über die deutschen Erfahrungen mit der Vermögenskonfiskation.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand neben der Verfassungsmäßigkeit von Regelungen über die Vermögenskonfiskation auch die Frage, wie in einem verhältnismäßig kleinen Staat mit beschränkten personellen Kapazitäten entsprechende Untersuchungseinheiten organisiert werden können. Im Zusammenhang mit der Korruption im Allgemeinen wurde von einigen Diskutanten auch geäußert, dass die montenegrinischen Regeln über eine Verständigung im Strafprozessrecht dazu geführt hätten, dass gerade in Fällen eines Korruptionsverdachts von Prominenten keine Sachverhaltsaufklärung stattfände.

Auch dieses Jahr fand die Veranstaltung, die auch über Facebook übertragen wurde, ein breites nationales und internationales Medieninteresse.

Unter anderem berichteten die landessprachlichen Programme von Radio Freies Europa: https://www.slobodnaevropa.org/a/crna-gora-korupcija/31601761.html und Al Jazeera Balkans https://balkans.aljazeera.net/news/2021/12/9/krivokapic-u-crnoj-gori-sve-lezi-u-parama sowie verschiedene landesweite Medien

https://www.vijesti.me/vijesti/politika/579778/krivokapic-u-cg-sve-lezi-u-parama-ako-budemo-isli-putem-resetovanja-iskazane-volje-gradjana-bicemo-u-problemu

Weitere Informationen:

Netzwerk für die Stärkung des Nichtregierungssektors MANS: http://www.mans.co.me/en/

Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen

Während der Veranstaltung
Während der Veranstaltung
Montenegro

Am 26. Mai 2021 fand in Podgorica die Konferenz „Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen“ statt. Die hybride Veranstaltung wurde von der Nichtregierungsorganisation MANS (Netzwerk zur Stärkung des Nicht-Regierungssektors) in Zusammenarbeit mit der Delegation der Europäischen Union in Montenegro, der britischen Botschaft und der IRZ organisiert. Neben Teilnehmenden, die sich unter Beachtung des Hygienekonzepts am Veranstaltungsort eingefunden hatten, waren viele Zuhörende und auch einige Referierende online zugeschaltet.

Die Veranstaltung eröffneten:

  • Aleksa Bečić, Präsident des Parlaments von Montenegro,
  • Oana-Kristina Popa, Leiterin der EU-Delegation in Montenegro,
  • Dr. Robert Weber, deutscher Botschafter,
  • Steve Arrick, stellvertretender Leiter der britischen Botschaft, und
  • Vanja Čalović Marković, Direktorin der Nichtregierungsorganisation MANS.

Der Begrüßung folgten zwei Diskussionsrunden. In der ersten Runde diskutierten Abgeordnete verschiedener im montenegrinischen Parlament vertretener Parteien die gegenwärtige Situation im Bereich der Parteien-und Wahlkampffinanzierung in Montenegro, wobei auch Missstände und Verbesserungsbedarf zur Sprache kamen.

Anschließend stellten ausländische Expertinnen und Experten, darunter auch Vertreterinnen und Vertreter der OSZE und von Transparency International, ausländische Erfahrungen bezüglich der Parteien- und Wahlkampfinanzierung dar.

Für die IRZ referierte der deutschsprachige tschechische Verfassungsrichter Prof. Dr. Vojtech Šimiček, der rechtsvergleichend über Parteienfinanzierung promoviert hat sowie Mitglied des Fachlichen Beirats des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht in Düsseldorf ist. Šimiček, der auch schon in anderen Westbalkanstaaten im Rahmen der internationalen Rechtsberatung tätig war, stellte die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sowie in seinem Heimatland dar. Dabei arbeitete Šimiček Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus und ging auf die jeweils dahinter stehenden Überlegungen ein. Hierbei stellte er einleitend fest, dass international gesehen größere Veränderungen im Bereich der rechtlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung meistens eine von zwei Ursachen hätten, nämlich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts oder ein Parteienfinanzierungsskandal.

Die Veranstaltung, die auch per Streaming im Internet übertragen wurde, fand landesweit ein breites Echo in den Medien, z.B.:

Hier gibt es die ganze Konferenz zum Nachschauen:

Zwei wirtschaftsrechtliche Seminare für die Richterschaft und das Notariat

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Montenegro

Die IRZ veranstaltete gemeinsam mit dem Zentrum für Aus- und Weiterbildung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Podgorica (CSODT) zwei Online-Seminare zu wirtschaftsrechtlichen Themen:

  • „Das neue Gesetz über die Handelsgesellschaften und das Europäische Gesellschaftsrecht“ am 19. Mai 2021 und
  • „Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Rechte“ am 20. Mai 2021.

Hintergrund der ersten Veranstaltung war das 2020 erlassene Gesetz über die Wirtschaftsgesellschaften, das einen Paradigmenwechsel einleitete. Das Vorgängergesetz folgte nach angelsächsischem Vorbild dem Prinzip der Deregulierung. Dies hatte jedoch vielen Regelungslücken zur Folge. Denn in Montenegro steht, anders als in den USA, kein Case Law als ergänzende Rechtsquelle zur Verfügung. Dem wurde nun durch eine erhöhte Regelungsdichte Rechnung getragen.
Im Urheberecht entspricht die gesetzliche Rechtslage weitgehend derjenigen in Deutschland. Allerdings fließen bei Verurteilungen zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Urheberrechten, ebenfalls ähnlich wie in den USA, auch strafende Gesichtspunkte ein, so dass sich häufig weit höhere Schadensersatzsummen ergeben als beim reinen Ausgleich einer Vermögensreduzierung auf Seiten der Geschädigten.

Referentinnen und Referenten waren bei beiden Veranstaltungen deutsche und montenegrinische Richterinnen und Richter sowie Professoren aus Montenegro und Serbien, die rechtsvergleichend arbeiten und umfangreiche Forschungserfahrung u.a. in Deutschland sammeln konnten. So wurde nicht nur ein Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft ermöglicht, sondern auch sichergestellt, dass sowohl die Perspektiven verschiedener nationaler Rechte als auch diejenige des europäischen supranationalen Rechts abgedeckt wurden.

Die Referentinnen und Referenten präsentierten den Teilnehmenden in beiden Veranstaltungen reichhaltige Materialien, weiterführende Hinweise und Fallbeispiele. Die intensiven Diskussionen und Fragen im Anschluss belegen, dass der Schulungsbedarf in diesem Bereich erheblich ist.