Am 14. April 2021 veranstaltete die IRZ zusammen mit dem Zentrum für alternative Streitbeilegung, das dem montenegrinischen Justizministerium untersteht, ein Online-Seminar zur „Mediation in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten“. Die Mediation ist als Methode der alternativen Streitbeilegung (ADR) ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Justiz und zur Beschleunigung von Verfahren in Montenegro. Darüber hinaus ist die Unterstützung Montenegros in diesem Bereich Gegenstand der „Gemeinsamen Erklärung zur rechtlichen Zusammenarbeit“ zwischen dem Justizministerium Montenegros und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Veranstaltung richtete sich vor allem an zertifizierte Mediatorinnen und Mediatoren sowie am Thema „Mediation“ Interessierte.
Eröffnet wurde das Seminar durch Marina Lutovac, Direktorin des Zentrums für alternative Streitbeilegung, und Dr. Stefan Pürner, Projektbereichsleiter bei der IRZ. Den einleitenden Vortrag „Schutz der Mitarbeiter/innen bei individuellen Arbeitsstreitigkeiten“ hielt Ivan Knežević, Mitarbeiter des Zentrums für alternative Streitbeilegung und Spezialist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Er stellte dar, wie sich das Arbeitsrecht seit der Unabhängigkeit Montenegros und im Zuge der EU-Annäherung entwickelt hat.
Der deutsche Referent Martin Michaelis, Mediator und Rechtsanwalt, der über 20 Jahre Erfahrung auf dem Feld der alternativen Streitbeilegung hat, stellte in seinem Vortrag die wesentlichen Elemente der Mediation in den Vordergrund und erörterte die Vor- und Nachteile von Mediation als Mittel der alternativen Streitbeilegung. Darüber hinaus erläuterte der IRZ-Experte am Beispiel der deutschen Praxis die Anwendung der Mediation im arbeitsrechtlichen Kontext. Bereits nach diesem Beitrag ergab sich eine rege Diskussion zwischen den Teilnehmenden.
Nach einer kurzen Pause teilte Martin Michaelis die Teilnehmenden in Kleingruppen auf, um vorher definierte Fragen zu diskutierten. Die Ergebnisse dieser Diskussionen wurden anschließend im Plenum besprochen und auf einer virtuellen Pinnwand festgehalten. Die Ergebnisse zeigten, dass in Montenegro weiterer Fortbildungsbedarf für Mediatorinnen und Mediatoren besteht und dass die Mediation in Montenegro bei der Bevölkerung noch mehr an Akzeptanz gewinnen muss. Die große Teilnehmerzahl von rund 70 Mediationsinteressierten und deren außerordentlich rege Beteiligung sowie die zahlreichen Vorschläge aus den Kleingruppendiskussionen unterstreichen die Relevanz des Themas für Montenegro.
Am 9. April 2021 veranstaltete die IRZ zusammen mit der montenegrinischen Notarkammer und der Bundesnotarkammer (BNotK) das Online-Seminar „Geldwäscheprävention im Notariat“. Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission Montenegro in diesem Bereich lediglich als „moderately prepared“ einstuft, wobei das geschriebene Recht bereits weitgehend harmonisiert ist.
Die Veranstaltung eröffneten Igor Stijović, Vizepräsident der Notarkammer Montenegros, Justizrat Richard Bock, Generalbevollmächtigter für Internationale Angelegenheiten der BNotK, und Simon Kiunke von der IRZ. Anschließend begrüßte Dr. Robert Weber die Teilnehmenden im Namen der deutschen Botschaft.
Den inhaltlichen Auftakt übernahm Projektbereichsleiter Dr. Stefan Pürner mit seinem Referat „Die Unterstützung des Notariats in Südosteuropa durch die IRZ“, in dem er insbesondere die Rolle des Notariats als traditionelle kontinentaleuropäische Institution der vorbeugenden Rechtspflege betonte.
Die Hauptreferate der Veranstaltung waren:
„Geldwäsche als Straftat in der Praxis“ von Evica Durutović, Richterin am Oberlandesgericht Podgorica, Sonderabteilung für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption
„Rolle der Notare bei der Geldwäschebekämpfung“ von Dr. Andreas Bernert, Notarassessor der Bundesnotarkammer
„Geldwäscheprävention in der notariellen Praxis“ von Dr. Lovro Tomasic, Notar und Bevollmächtigter der Bundesnotarkammer für Internationale Angelegenheiten
Die Veranstaltung belegte, dass Montenegro den EU-Rechtsrahmen weitgehend umgesetzt hat, so dass es viele Ähnlichkeiten zwischen den in beiden Staaten geltenden rechtlichen Regelungen gibt. Dies erhöhte die Relevanz der Informationen aus der deutschen Praxis für die montenegrinischen Teilnehmenden.
Hilfreich waren auch die vielen Beispiele von Standardfällen, in denen der Verdacht der Geldwäsche besteht. Anhand von Fällen aus der montenegrinischen Gerichtspraxis wurde deutlich, dass die dortigen Ermittlungsbehörden bei Anklagen wegen Geldwäsche häufig nicht ausreichend ermitteln. Anders als in Deutschland sind die Anwältinnen und Anwälte in Montenegro überdies hinsichtlich der Meldepflichten als rechtsberatende Berufe gegenüber den Notarinnen und Notaren privilegiert.
Am 25. Mai 2020 tauschten sich montenegrinische Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter mit dem IRZ-Experten Professor Dr. Udo Steiner, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, über verschiedene verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
Professor Steiner stellte im Rahmen der Online-Veranstaltung ausgewählte Fälle des Bundesverfassungsgerichts vor allem aus den Themenkreisen
Bewegungsfreiheit,
religiöse Zusammenkünfte,
Demonstrationsfreiheit sowie
Berufs-und Gewerbefreiheit vor.
Bei seinen Ausführungen ging Professor Steiner auf die bisherigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein. Diese Entscheidungen seien überwiegend im einstweiligen Rechtsschutz ergangen und hätten die jeweiligen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie fast überwiegend bestätigt. Es sei, so Steiner weiter, dennoch von essenzieller Bedeutung, dass die sachlichen Begründungen der Entscheidungen regelmäßig überprüft würden. Hierbei komme dem Verhältnismäßigkeitsprinzip eine zentrale Rolle zu.
Die kommissarische Präsidentin des Verfassungsgerichts, Desanka Lopičić, bedankte sich bei der IRZ für den kurzfristig ermöglichten Gedanken- und Erfahrungsaustausch und dafür, dass die IRZ zu dessen Vorbereitung auch Übersetzungen einschlägiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Verfügung gestellt hatte. Zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen stellte sie einige Fälle des montenegrinischen Verfassungsgerichts im Zusammenhang mit den staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie vor.
Desanka Lopičić erläuterte, dass Montenegro, anders als andere Staaten der Region, auf die Ausbreitung des Corona-Virus nicht mit der Verhängung des Ausnahmezustands, sondern mit verschiedenen Einzelmaßnahmen reagiert habe, von denen gegenwärtig einige dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vorlägen.
Im Rahmen dieses Erfahrungsaustauschs wurde vereinbart, dass die IRZ dem montenegrinischen Verfassungsgericht zeitnah weitere Übersetzungen aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Verfügung stellt. Das montenegrinische Verfassungsgericht ist eines der wenigen südosteuropäischen Verfassungsgerichte, das sich nicht nur an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert, sondern dessen Entscheidungen auch regelmäßig zitiert.