Zwei wirtschaftsrechtliche Seminare für die Richterschaft und das Notariat

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Montenegro

Die IRZ veranstaltete gemeinsam mit dem Zentrum für Aus- und Weiterbildung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Podgorica (CSODT) zwei Online-Seminare zu wirtschaftsrechtlichen Themen:

  • „Das neue Gesetz über die Handelsgesellschaften und das Europäische Gesellschaftsrecht“ am 19. Mai 2021 und
  • „Geistiges Eigentum – Urheberrecht und verwandte Rechte“ am 20. Mai 2021.

Hintergrund der ersten Veranstaltung war das 2020 erlassene Gesetz über die Wirtschaftsgesellschaften, das einen Paradigmenwechsel einleitete. Das Vorgängergesetz folgte nach angelsächsischem Vorbild dem Prinzip der Deregulierung. Dies hatte jedoch vielen Regelungslücken zur Folge. Denn in Montenegro steht, anders als in den USA, kein Case Law als ergänzende Rechtsquelle zur Verfügung. Dem wurde nun durch eine erhöhte Regelungsdichte Rechnung getragen.
Im Urheberecht entspricht die gesetzliche Rechtslage weitgehend derjenigen in Deutschland. Allerdings fließen bei Verurteilungen zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Urheberrechten, ebenfalls ähnlich wie in den USA, auch strafende Gesichtspunkte ein, so dass sich häufig weit höhere Schadensersatzsummen ergeben als beim reinen Ausgleich einer Vermögensreduzierung auf Seiten der Geschädigten.

Referentinnen und Referenten waren bei beiden Veranstaltungen deutsche und montenegrinische Richterinnen und Richter sowie Professoren aus Montenegro und Serbien, die rechtsvergleichend arbeiten und umfangreiche Forschungserfahrung u.a. in Deutschland sammeln konnten. So wurde nicht nur ein Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft ermöglicht, sondern auch sichergestellt, dass sowohl die Perspektiven verschiedener nationaler Rechte als auch diejenige des europäischen supranationalen Rechts abgedeckt wurden.

Die Referentinnen und Referenten präsentierten den Teilnehmenden in beiden Veranstaltungen reichhaltige Materialien, weiterführende Hinweise und Fallbeispiele. Die intensiven Diskussionen und Fragen im Anschluss belegen, dass der Schulungsbedarf in diesem Bereich erheblich ist.

Seminar zur „Mediation in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten“

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Montenegro

Am 14. April 2021 veranstaltete die IRZ zusammen mit dem Zentrum für alternative Streitbeilegung, das dem montenegrinischen Justizministerium untersteht, ein Online-Seminar zur „Mediation in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten“. Die Mediation ist als Methode der alternativen Streitbeilegung (ADR) ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Justiz und zur Beschleunigung von Verfahren in Montenegro. Darüber hinaus ist die Unterstützung Montenegros in diesem Bereich Gegenstand der „Gemeinsamen Erklärung zur rechtlichen Zusammenarbeit“ zwischen dem Justizministerium Montenegros und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Veranstaltung richtete sich vor allem an zertifizierte Mediatorinnen und Mediatoren sowie am Thema „Mediation“ Interessierte.

Eröffnet wurde das Seminar durch Marina Lutovac, Direktorin des Zentrums für alternative Streitbeilegung, und Dr. Stefan Pürner, Projektbereichsleiter bei der IRZ.
Den einleitenden Vortrag „Schutz der Mitarbeiter/innen bei individuellen Arbeitsstreitigkeiten“ hielt Ivan Knežević, Mitarbeiter des Zentrums für alternative Streitbeilegung und Spezialist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Er stellte dar, wie sich das Arbeitsrecht seit der Unabhängigkeit Montenegros und im Zuge der EU-Annäherung entwickelt hat.

Der deutsche Referent Martin Michaelis, Mediator und Rechtsanwalt, der über 20 Jahre Erfahrung auf dem Feld der alternativen Streitbeilegung hat, stellte in seinem Vortrag die wesentlichen Elemente der Mediation in den Vordergrund und erörterte die Vor- und Nachteile von Mediation als Mittel der alternativen Streitbeilegung. Darüber hinaus erläuterte der IRZ-Experte am Beispiel der deutschen Praxis die Anwendung der Mediation im arbeitsrechtlichen Kontext. Bereits nach diesem Beitrag ergab sich eine rege Diskussion zwischen den Teilnehmenden.

Nach einer kurzen Pause teilte Martin Michaelis die Teilnehmenden in Kleingruppen auf, um vorher definierte Fragen zu diskutierten. Die Ergebnisse dieser Diskussionen wurden anschließend im Plenum besprochen und auf einer virtuellen Pinnwand festgehalten. Die Ergebnisse zeigten, dass in Montenegro weiterer Fortbildungsbedarf für Mediatorinnen und Mediatoren besteht und dass die Mediation in Montenegro bei der Bevölkerung noch mehr an Akzeptanz gewinnen muss.
Die große Teilnehmerzahl von rund 70 Mediationsinteressierten und deren außerordentlich rege Beteiligung sowie die zahlreichen Vorschläge aus den Kleingruppendiskussionen unterstreichen die Relevanz des Themas für Montenegro.

Online-Seminar „Geldwäscheprävention im Notariat“

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Montenegro

Am 9. April 2021 veranstaltete die IRZ zusammen mit der montenegrinischen Notarkammer und der Bundesnotarkammer (BNotK) das Online-Seminar „Geldwäscheprävention im Notariat“. Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission Montenegro in diesem Bereich lediglich als „moderately prepared“ einstuft, wobei das geschriebene Recht bereits weitgehend harmonisiert ist.

Die Veranstaltung eröffneten Igor Stijović, Vizepräsident der Notarkammer Montenegros, Justizrat Richard Bock, Generalbevollmächtigter für Internationale Angelegenheiten der BNotK, und Simon Kiunke von der IRZ. Anschließend begrüßte Dr. Robert Weber die Teilnehmenden im Namen der deutschen Botschaft.

Den inhaltlichen Auftakt übernahm Projektbereichsleiter Dr. Stefan Pürner mit seinem Referat „Die Unterstützung des Notariats in Südosteuropa durch die IRZ“, in dem er insbesondere die Rolle des Notariats als traditionelle kontinentaleuropäische Institution der vorbeugenden Rechtspflege betonte.

Die Hauptreferate der Veranstaltung waren:

  • „Geldwäsche als Straftat in der Praxis“ von Evica Durutović, Richterin am Oberlandesgericht Podgorica, Sonderabteilung für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption
  • „Rolle der Notare bei der Geldwäschebekämpfung“ von Dr. Andreas Bernert, Notarassessor der Bundesnotarkammer
  • „Geldwäscheprävention in der notariellen Praxis“ von Dr. Lovro Tomasic, Notar und Bevollmächtigter der Bundesnotarkammer für Internationale Angelegenheiten

Die Veranstaltung belegte, dass Montenegro den EU-Rechtsrahmen weitgehend umgesetzt hat, so dass es viele Ähnlichkeiten zwischen den in beiden Staaten geltenden rechtlichen Regelungen gibt. Dies erhöhte die Relevanz der Informationen aus der deutschen Praxis für die montenegrinischen Teilnehmenden.

Hilfreich waren auch die vielen Beispiele von Standardfällen, in denen der Verdacht der Geldwäsche besteht. Anhand von Fällen aus der montenegrinischen Gerichtspraxis wurde deutlich, dass die dortigen Ermittlungsbehörden bei Anklagen wegen Geldwäsche häufig nicht ausreichend ermitteln. Anders als in Deutschland sind die Anwältinnen und Anwälte in Montenegro überdies hinsichtlich der Meldepflichten als rechtsberatende Berufe gegenüber den Notarinnen und Notaren privilegiert.