Gemeinsam mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und dem Justizministerium der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ am 15. und 16. Oktober 2020 ein Online-Seminar zur kollektiven Rechtewahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten.
Die rund neunzig Teilnehmenden aus der Wirtschaft, dem kasachischen Justizministerium und internationalen Verwertungsgesellschaften diskutierten u.a. folgende Themenbereiche:
Effizienz und Transparenz in der Rechteverwaltung im Urheberrecht und in verwandten Schutzrechten im Zusammenhang mit der WIPO-Praxis sowie der EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung dieser Rechte
Besonderheiten der verschiedenen Bereiche der kollektiven Rechtewahrnehmung und Erfahrungen von internationalen Verwertungsgesellschaften
Gebührenpolitik der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften aus Sicht der EU
Verteilungspraxis und die damit einhergehenden Herausforderungen in den verschiedenen Bereichen der kollektiven Rechtewahrnehmung
Als Experten für Urheberrechtsfragen konnte die IRZ Rechtsanwalt Markus Scheufele gewinnen. In seinem Vortrag „Gerechter Ausgleich für Privatkopien in Deutschland und der EU – juristischer und historischer Hintergrund, Gebührenabgaben und deren Durchsetzung“ skizzierte Scheufele u.a. das deutsche Urheberrechtsgesetz, welches als Folge einer EU-Richtlinie von 2001 zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft geändert wurde. Er erläuterte das Padawan-Urteil des EuGHs von 2010 zu grundsätzlichen Fragen der Urheberrechtsabgabe für Privatkopien sowie die EGEDA-Entscheidung des EuGHs von 2016. Dort bekräftigte das Gericht sein Padawan-Urteil, nach dem Unternehmen nicht mit Privatkopie-Abgaben belastet werden dürfen. Zum Abschluss seines Referats stellte Markus Scheufele die deutsche Gebührenpraxis in diesem Kontext dar.
Das zweitägige Seminar stieß auf großes Interesse der Teilnehmenden, sodass die IRZ auch in Zukunft weitere Kooperationsmöglichkeiten zu Urheberrechtsthemen unterstützen möchte.
Am 17. September 2020 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium der Republik Kasachstan und der Weltorganisation für geistiges Eigentum ein Online-Seminar zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle. An der Veranstaltung nahmen rund 85 Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen teil:
Justizministerium der Republik Kasachstan,
Justizministerien der Regionen der Republik Kasachstan,
Nationales Institut für geistiges Eigentum,
Nationale Unternehmervertretung „Atameken“ in Kasachstan sowie
Patentanwältinnen und Patentanwälte in Kasachstan.
Das Haager Musterabkommen ist ein System für die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle und wird seitens der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf verwaltet. Das Abkommen, das die Haager Akte von 1960 und die Genfer Akte von 1999 mit jeweils verschiedenen Rechtsvorschriften umfasst, ermöglicht der Inhaberin oder dem Inhaber eines gewerblichen Musters oder Modells dessen Schutz durch die internationale Registrierung bei der WIPO.
Als IRZ-Experte referierte Manuel Soria Parra zum Thema „Designschutz in Deutschland und Europa“. Manuel Soria Parra ist Patentanwalt, Europäischer Patentanwalt sowie Europäischer Marken- und Designanwalt bei Meissner Bolte Patentanwälte Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Er verglich in seinem Vortrag unter anderem den Schutz eingetragener mit dem nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster und skizzierte deren wesentlichen Unterschiede.
Da in Kasachstan aktuell an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird, der auch den Schutz von nicht eingetragenen Mustern und Modellen betrifft, war die Expertise von Manuel Soria Parra für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem kasachischen Justizministerium besonders interessant und wertvoll.
Die IRZ wird auch zukünftig gerne den Austausch zwischen deutschen Expertinnen und Experten sowie dem kasachischen Justizministerium zu diesen und ähnlichen Themenbereichen unterstützen.
In diesem Jahr feiert die Republik Kasachstan (RK) das 25-jährige Jubiläum ihrer Verfassung. Aus diesem Anlass richtete der Verfassungsrat der RK am 27. August 2020 die internationale Online-Konferenz „Verfassung im 21. Jahrhundert - Rechtsstaatlichkeit, der Wert des Menschen und die Wirksamkeit des Staates“ aus.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser protokollarisch sehr hochrangigen Veranstaltung waren:
höchste Vertreterinnen und Vertreter staatlicher Organe Kasachstans,
prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens,
bekannte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
Vertreterinnen und Vertreter internationaler Organisationen,
Präsidenten sowie Richterinnen und Richterinnen der Verfassungsgerichte aus mehr als zwanzig Staaten.
Aus dem Kreis der IRZ-Partnerstaaten nahmen u.a. Usbekistan, Kirgisistan, die Russische Föderation und die Ukraine an der Online-Konferenz teil.
Der Präsident des Verfassungsrats der RK, Kairat Mami, eröffnete die Konferenz und verlas das Grußwort des Ersten Präsidenten der Republik Kasachstan, Nursultan Nasarbajew. Anschließend sprach Kasachstans Präsident Kasim-Jomart Tokajew ein Grußwort. Er betonte in seiner Ansprache, dass die Geschichte überzeugend das Streben des Volkes nach Rechtsstaatlichkeit, nach Gewährleistung der Grundrechte und Freiheiten der Menschen lehre. Im Namen der IRZ begrüßte anschließend auch deren Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Den thematischen Schwerpunkt der Veranstaltung bildeten die Bedeutung der Grundwerte und deren Schutz in Zeiten der Pandemie. Als IRZ-Experte beteiligte sich Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz an der Konferenz mit einem Vortrag zum Thema „Schutz der verfassungsmäßigen Menschenrechte und demokratischen Werte in der Zeit der Coronavirus-Pandemie: Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland“. Er berichtete u.a. darüber, wie Verfassungs- und Verwaltungsgerichte in Deutschland mit dem Schutz der Grundrechte im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie umgehen.
Die Konferenz, die live auf YouTube übertragen wurde, war in drei Sessions aufgeteilt:
Verfassung und Rechtsstaat – Herausforderungen und Lösungen
Schutz der verfassungsgemäßen Grundrechte und demokratischen Werte im Zuge der digitalen Transformation
Verfassungsrechtliche Prinzipien bei der Erneuerung eines modernen und effizienten Staates
Zwanzig hochrangige Referentinnen und Referenten sorgten für einen vielschichtigen internationalen Erfahrungsaustausch, der sich auch ausführlich den verfassungsrechtlichen Aspekten der Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie widmete.