In Kooperation mit der Rechtsakademie des Obersten Gerichtshofs der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ am 24. und 27. November 2020 zwei Online-Seminare, um zu den vor kurzem in Kasachstan erfolgten Gesetzesänderungen im Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsgerichtsverfahren zu beraten. Die Referate des Seminars übernahmen die IRZ-Experten:
Dr. Michael Scholz, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf,
Prof. Dr. jur. Bijan Nowrousian, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW,
Dr. Christian Schaich, Administrativer Geschäftsführer im Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien, sowie
Dr. Christian Reitemeier, Leitender Ministerialrat im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dr. Michael Scholz referierte zur Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im deutschen Schuldrecht und zu dessen Auswirkungen auf das gesamte deutsche Recht. Prof. Bijan Nowrousian erläuterte die Besonderheiten der Verfahren bei strafrechtlichen Vergehen, im Jugendstrafrecht und gegen Personen, die über Privilegien und Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung verfügen. Dr. Christian Schaich und Dr. Christian Reitemeier widmeten sich der Darstellung von Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Deutschland. Sie gingen in ihren Vorträgen auf folgende Themen ein:
Grundlegende Elemente des Rechtsstaatsprinzips
Rechtsstaatliche Anforderungen an das Verwaltungshandeln
Verwaltungsgerichtliches Verfahren
Das Interesse der kasachischen Teilnehmenden war sehr groß. Die rund 220 Richter und Richterinnen beteiligten sich aktiv mit vielen Fragen an die deutschen Referenten.
Die IRZ plant, im nächsten Jahr weitere Veranstaltungen zur Anwendung der neuen Gesetzesnormen anzubieten.
Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Rechtsakademie bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan organisierte die IRZ am 18. November 2020 ein Online-Seminar zum Thema Geldwäsche.
Im Kontext der internationalen Zusammenarbeit ist die grenzüberschreitende Kooperation zur Bekämpfung von Finanztransaktionen mit einem terroristischen und/oder kriminellen Hintergrund notwendig und unabdingbar. Hierzu bedarf es eines intensiven Erfahrungsaustauschs als Grundlage für die Entwicklung entsprechender Strategien zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Die IRZ konnte als deutschen Experten Oberstaatsanwalt Thomas Junge von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gewinnen. Thomas Junge referierte in seinem Vortrag zum Thema „Bekämpfung organisierter Kriminalität – Geldwäsche“ u.a. über:
Zielsetzung und Zweck der Geldwäsche
die drei Phasen eines Geldwäschevorgangs: Einspeisung, Verschleierung und Integration
rechtliche Grundlagen in Deutschland, in der EU und auf internationaler Ebene bei der Geldwäschebekämpfung
Internationale Behörden und internationale Zusammenarbeit bzw. Rechtshilfe in diesem Bereich
Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung
Die Teilnehmenden verfolgten die Ausführungen von Oberstaatsanwalt Junge sehr interessiert und hatten viele Fragen an ihn. Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zum gegenseitigen Gedankenaustausch. Das Seminar war eine erfolgreiche Veranstaltung, so dass die IRZ gemeinsam mit der Rechtsakademie auch weitere Formate zu Themen dieser Art organisieren und begleiten wird.
IRZ-Experte Rechtsanwalt Markus Scheufele während seines Vortrags (Screenshot) Kasachstan
Gemeinsam mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und dem Justizministerium der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ am 15. und 16. Oktober 2020 ein Online-Seminar zur kollektiven Rechtewahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten.
Die rund neunzig Teilnehmenden aus der Wirtschaft, dem kasachischen Justizministerium und internationalen Verwertungsgesellschaften diskutierten u.a. folgende Themenbereiche:
Effizienz und Transparenz in der Rechteverwaltung im Urheberrecht und in verwandten Schutzrechten im Zusammenhang mit der WIPO-Praxis sowie der EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung dieser Rechte
Besonderheiten der verschiedenen Bereiche der kollektiven Rechtewahrnehmung und Erfahrungen von internationalen Verwertungsgesellschaften
Gebührenpolitik der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften aus Sicht der EU
Verteilungspraxis und die damit einhergehenden Herausforderungen in den verschiedenen Bereichen der kollektiven Rechtewahrnehmung
Als Experten für Urheberrechtsfragen konnte die IRZ Rechtsanwalt Markus Scheufele gewinnen. In seinem Vortrag „Gerechter Ausgleich für Privatkopien in Deutschland und der EU – juristischer und historischer Hintergrund, Gebührenabgaben und deren Durchsetzung“ skizzierte Scheufele u.a. das deutsche Urheberrechtsgesetz, welches als Folge einer EU-Richtlinie von 2001 zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft geändert wurde. Er erläuterte das Padawan-Urteil des EuGHs von 2010 zu grundsätzlichen Fragen der Urheberrechtsabgabe für Privatkopien sowie die EGEDA-Entscheidung des EuGHs von 2016. Dort bekräftigte das Gericht sein Padawan-Urteil, nach dem Unternehmen nicht mit Privatkopie-Abgaben belastet werden dürfen. Zum Abschluss seines Referats stellte Markus Scheufele die deutsche Gebührenpraxis in diesem Kontext dar.
Das zweitägige Seminar stieß auf großes Interesse der Teilnehmenden, sodass die IRZ auch in Zukunft weitere Kooperationsmöglichkeiten zu Urheberrechtsthemen unterstützen möchte.