Am 24. Juli 2020 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit der Rechtsakademie bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan das Online-Seminar „Strafverfolgung: Kompetenzaufteilung der Behörden der vorgerichtlichen Ermittlungen und der Staatsanwaltschaft“.
Die Veranstaltung war hochrangig besetzt. Unter den Teilnehmenden waren Yerlik Kenenbayev, stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Kasachstan, Prof. Dr. Igor Rogov, stellvertretender Geschäftsführer der Stiftung „Фонд Первого Президента Республики Казахстан“ (Fond Pervogo Prezidenta Respubliki Kazakhstan = Stiftung des Ersten Präsidenten der Republik Kasachstan), sowie Jogan Merkel, Mitglied des Verfassungsrats der Republik Kasachstan. Alle drei sprachen zu Beginn des Seminars Grußworte.
Als IRZ-Experte wirkte Oberstaatsanwalt Andreas Stüve, Abteilungsleiter Organisierte Kriminalität bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, mit. Er referierte u.a. über die Stellung sowie zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren sowie über das Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Polizei.
Das Online-Seminar ermöglichte einen intensiven Austausch zum Thema und belegte den Weiterbildungsbedarf der kasachischen Partner im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts. Den möchte die IRZ auch zukünftig mit entsprechenden Maßnahmen erfüllen.
Während des Seminars am 4. Dezember in Nursultan Kasachstan
In Kooperation mit der Rechtsakademie bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ am 4. Dezember 2019 ein Seminar und am Folgetag ein Rundtischgespräch zum Thema Korruptionsbekämpfung in Nursultan.
Das Seminar richtete sich an Beschäftigte von Rechtsschutzbehörden, die aktuell an Weiterbildungsmaßnahmen der Akademie teilnehmen und sich durch das Seminar der IRZ einen Einblick in das deutsche System verschaffen konnten.
Am 5. Dezember 2019 folgte ein Rundtischgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern u.a. des Fortbildungsinstituts an der Rechtsakademie. Als deutschen Experten konnte die IRZ für beide Veranstaltungsformate Staatsanwalt Stefan Schlotter von der Frankfurter Staatsanwaltschaft gewinnen. Stefan Schlotter referierte u.a. über die Methoden der Aufdeckung und Ermittlung von Korruptionsdelikten und stellte auch anhand von praktischen Fallbeispielen wesentliche Maßnahmen dar, mit denen Korruption verhindert werden kann.
Der Austausch gestaltete sich in beiden Veranstaltungen durch viele interessierte Fragen an den deutschen Experten sehr lebhaft. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten sich intensiv mit den Themen Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung auseinandersetzen und neue Erkenntnisse gewinnen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars mit den Referenten Jens Friedemann (1.Reihe, Mitte), Flugunfalluntersucher der BFU, und Nurlan Akkulow (links daneben), Chefuntersucher des kasachischen Flugunfalluntersuchungsamtes Kasachstan
In Zusammenarbeit mit der Akademie der Strafverfolgungsbehörden bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan fand am 6. November 2019 in Nursultan ein Seminar zur Flugsicherheit statt. Für die IRZ nahm als deutscher Experte Jens Friedemann von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) teil.
An dem Seminar nahmen von kasachischer Seite unter anderem Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft und der Hauptverkehrsstaatsanwaltschaft sowie Ermittlerinnen und Ermittler der Verkehrspolizei teil, die mit großem Interesse die Arbeitsweise der BFU kennenlernten.
IRZ-Experte Jens Friedemann informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über:
das deutsche System der Flugsicherheit,
die Ermittlung der Ursachen von Flugunfällen sowie
die Koordination von Spezial- und Rechtsschutzbehörden im Bereich der Verkehrssicherheit.
Auf kasachischer Seite übernahm Nurlan Akkulow als Chefuntersucher des kasachischen Flugunfalluntersuchungsamts die Darstellung der kasachischen Erfahrungen.
Von besonders großem Interesse waren für die 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgende Aspekte:
die Unabhängigkeit der BFU und wie diese im Arbeitsprozess gewahrt wird,
die Kommunikation und Absprache bezüglich der Zuständigkeiten sowie
der Nutzen, den die Strafverfolgungsbehörden aus dem Untersuchungsbericht und dem darin enthaltenen Fachwissen der BFU ziehen können.
Über die Arbeit der BFU
In den Zuständigkeitsbereich der BFU fallen neben der Flugsicherheit vor allem die Beweissicherung und die Ursachenfindung im Falle eines Flugunfalls mit dem Ziel, zukünftige Unfälle und Störungen zu verhindern. Die Untersuchungen der BFU dienen nicht der Klärung der Schuld- bzw. Haftungsfrage. Dennoch bildet der Bericht der BFU eine fachliche Grundlage für das weitere Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden. Dabei arbeitet die BFU als unabhängige Stelle. Sie darf weder politisch oder medial beeinflusst werden, noch sich beeinflussen lassen. Die Ermittlung der Flugunfallursachen erfolgt unparteiisch und rein fachlich. Dabei beleuchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BFU, die aus den unterschiedlichsten Fachgebieten stammen, die möglichen fliegerischen, technischen und psychologischen Gründe, die zu dem Flugunfall geführt haben.