Grafik: IRZ
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Kasachstan

Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Rechtsakademie bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan organisierte die IRZ am 18. November 2020 ein Online-Seminar zum Thema Geldwäsche.

Im Kontext der internationalen Zusammenarbeit ist die grenzüberschreitende Kooperation zur Bekämpfung von Finanztransaktionen mit einem terroristischen und/oder kriminellen Hintergrund notwendig und unabdingbar. Hierzu bedarf es eines intensiven Erfahrungsaustauschs als Grundlage für die Entwicklung entsprechender Strategien zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Die IRZ konnte als deutschen Experten Oberstaatsanwalt Thomas Junge von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gewinnen. Thomas Junge referierte in seinem Vortrag zum Thema „Bekämpfung organisierter Kriminalität – Geldwäsche“ u.a. über:

  • Zielsetzung und Zweck der Geldwäsche
  • die drei Phasen eines Geldwäschevorgangs: Einspeisung, Verschleierung und Integration
  • rechtliche Grundlagen in Deutschland, in der EU und auf internationaler Ebene bei der Geldwäschebekämpfung
  • Internationale Behörden und internationale Zusammenarbeit bzw. Rechtshilfe in diesem Bereich
  • Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung

Die Teilnehmenden verfolgten die Ausführungen von Oberstaatsanwalt Junge sehr interessiert und hatten viele Fragen an ihn. Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zum gegenseitigen Gedankenaustausch. Das Seminar war eine erfolgreiche Veranstaltung, so dass die IRZ gemeinsam mit der Rechtsakademie auch weitere Formate zu Themen dieser Art organisieren und begleiten wird.