Beratungen zu den Änderungen im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtsverfahren der Republik Kasachstan
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- Veröffentlicht: Freitag, 04. Dezember 2020

In Kooperation mit der Rechtsakademie des Obersten Gerichtshofs der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ am 24. und 27. November 2020 zwei Online-Seminare, um zu den vor kurzem in Kasachstan erfolgten Gesetzesänderungen im Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsgerichtsverfahren zu beraten. Die Referate des Seminars übernahmen die IRZ-Experten:
- Dr. Michael Scholz, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf,
- Prof. Dr. jur. Bijan Nowrousian, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW,
- Dr. Christian Schaich, Administrativer Geschäftsführer im Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien, sowie
- Dr. Christian Reitemeier, Leitender Ministerialrat im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dr. Michael Scholz referierte zur Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im deutschen Schuldrecht und zu dessen Auswirkungen auf das gesamte deutsche Recht. Prof. Bijan Nowrousian erläuterte die Besonderheiten der Verfahren bei strafrechtlichen Vergehen, im Jugendstrafrecht und gegen Personen, die über Privilegien und Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung verfügen. Dr. Christian Schaich und Dr. Christian Reitemeier widmeten sich der Darstellung von Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Deutschland. Sie gingen in ihren Vorträgen auf folgende Themen ein:
- Grundlegende Elemente des Rechtsstaatsprinzips
- Rechtsstaatliche Anforderungen an das Verwaltungshandeln
- Verwaltungsgerichtliches Verfahren
Das Interesse der kasachischen Teilnehmenden war sehr groß. Die rund 220 Richter und Richterinnen beteiligten sich aktiv mit vielen Fragen an die deutschen Referenten.
Die IRZ plant, im nächsten Jahr weitere Veranstaltungen zur Anwendung der neuen Gesetzesnormen anzubieten.