Internationales Seminar zu Fragen der internationalen Kindesentführung

Gutzeit, Peixoto, Wollenschläger
Gutzeit, Peixoto, Wollenschläger
Kasachstan

Seit 2020 veranstaltet die IRZ in Kooperation mit der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), dem Bundesamt für Justiz und dem Bildungsministerium der Republik Kasachstan (RK) Seminare zu dem Thema „Anwendung des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)“. Am 20. und 21. Oktober 2022 fand nun in Almaty ein Folgeseminar dazu statt.

Neben Raquel Salinas Peixoto, Rechtsreferentin bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht nahmen zwei deutsche Expertinnen daran teil: Désirée Wollenschläger, Referentin beim Bundesamt für Justiz sowie Richterin am Amtsgericht Dr. Joanna Guttzeit, Verbindungsrichterin im Internationalen Haager Verbindungsrichternetzwerk und Verbindungsrichterin im Europäischen Justiziellen Netzwerk.

Die Vorsitzende des Komitees zum Schutz der Kinderrechte beim Bildungsministerium der RK, Nasymzhan Ospanova eröffnete die Veranstaltung und führte durch das Programm.

Die IRZ-Expertinnen erörterten die folgenden Themen:

  • Besonderheiten des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
  • Bundesamt für Justiz als zentrale Behörde in Deutschland für internationale Sorgerechtskonflikte
  • Unterschiede bei Gerichtsverhandlungen zu Sorge- und Umgangsrecht und bei Kindesentführungen
  • Anwendung der Mediation beim Gericht
  • Gerichtspraxis in Bezug auf die HKÜ-Anwendung
  • Anhörung des Kindes
  • Zusammenarbeit von zentralen Behörden bei der HKÜ-Anwendung
  • Verbindungsrichter im Internationalen Haager Richternetzwerk

Seitens Kasachstans beteiligten sich mit Vorträgen: Tokzhan Dyusembekova, Vorsitzende des Jugend-Bezirksgerichts Almaty; Talgat Taskuzhin, stellvertretender Leiter der Abteilung für internationale Beziehungen, Departement für die Sicherstellung der Tätigkeit der Gerichte beim Obersten Gerichtshof sowie Timur Yerdzhanov, Rechtsanwalt für internationales Recht. Sie gingen auf Probleme bei der HKÜ-Anwendung in Kasachstan ein und schilderten ihre praktischen Erfahrungen.

Der Teilnehmerkreis (80 Personen) setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums der Republik Kasachstan, des Obersten Gerichtshofs, des Justizministeriums, der regionalen Vormundschaftsbehörden und der Jugendabteilungen der Polizei.

Das Präsenzformat ermöglichte den direkten Dialog und Austausch mit den Teilnehmenden, die sich aktiv an den Diskussionen beteiligten.

Die IRZ plant im nächsten Jahr eine Veranstaltung zu HKÜ-Fragen mit zuständigen Richterinnen und Richtern Kasachstans.

Online-Seminar „Korruptionsprävention im Gerichtssystem"

Kasachstan

Die Republik Kasachstan verabschiedete das Konzept zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2022–2026. Geplant sind Veranstaltungen zur Korruptionsprävention im Gerichtssystem. Die IRZ veranstaltete am 7. April 2022 ein Online-Seminar zum Thema.

Am 22. Februar 2022 verabschiedete die Regierung der Republik Kasachstan per Erlass des Präsidenten das Konzept zur Korruptionsbekämpfungspolitik für den Zeitraum 2022 bis 2026.

Im Rahmen der Umsetzung werden an der Rechtsakademie beim Obersten Gerichtshof (OGH) Kasachstans regelmäßig Seminare, Vorträge und Schulungen zur Korruptionsprävention im Gerichtssystem unter Nutzung internationaler Erfahrungen durchgeführt. Darüber hinaus befasst sich die Akademie weiterhin mit neuen Entwicklungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung im Justizwesen und arbeitet daran einen entsprechenden Aktionsplan zu entwickeln.

Aus diesem aktuellen Anlass veranstaltete die IRZ am 7. April 2022 zusammen mit der Rechtsakademie beim OGH ein Online-Seminar zum Thema „Korruptionsprävention im Gerichtssystem".

Die deutsche Expertise wurde durch Herrn Helmut Leithäuser, Vorsitzender Richter am Landgericht Wuppertal, und Herrn Wolf-Tilman Baumert, Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität Staatsanwaltschaft Wuppertal, vertreten.

Herr Leithäuser stellte im Rahmen seines Vortrags die allgemeine Korruptionsprävention in Deutschland vor und konzentrierte sich dabei auf folgende Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Korruption im Strafgesetzbuch
  • Dienstrechtliche Regelungen und Umsetzung in der Praxis
  • Aufbau der Rechtsprechung
  • Prävention innerhalb der Gerichte

Herr Baumert übernahm den zweiten Teil des Seminars und ging konkret auf die Korruptionsprävention im Gerichtssystem ein. Dabei legte er seinen Fokus auf folgende Themen:

  • Ziele der Korruption im Gerichtssystem
  • Die Abwehr der Korruptionsgefahr im Bereich gerichtlicher Entscheidungen
  • Die Abwehr der Korruptionsgefahr in der Verwaltungstätigkeit der Justiz
  • Reaktion auf die Aufdeckung von Verstößen

Am Seminar nahmen rund 35 Richteinnen und Richter der Rechtsakademie beim OGH teil. Im Anschluss der Veranstaltung fand eine lebhafte Diskussion statt. Es zeigte sich, dass Fragen rund um die Stellung der Richterinnen und Richter in der Gesellschaft, ihre finanzielle und soziale Absicherung sowie die speziellen beruflichen Anforderungen eine hohe Relevanz bei den kasachischen Teilnehmenden haben. Die Arbeitsbelastung und Attestierung von Richterinnen und Richtern sowie die Frage, ob sie zur Disziplinarverantwortung gezogen werden können waren für die kasachische Seite ebenso wichtige Themen. Deshalb bieten sich Folgeveranstaltungen an.

Online-Seminar zur Prävention und Bekämpfung von Korruption

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Kasachstan

In Zusammenarbeit mit der Akademie für Rechtsschutzbehörden bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan organisierte die IRZ am 10. Dezember 2021 ein Online-Seminar zum Thema „Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“. Für die Veranstaltung konnte die IRZ folgende Experten gewinnen:

  • Frank Böhme, Referent im Bundeskanzleramt, Referat 131 „Angelegenheiten des Bundesministeriums der Justiz, Justiziariat, IFG-Koordination“ sowie 
  • Dr. jur. Bijan Nowrousian, Professur für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Münster.

Zu Beginn der Veranstaltung fasste Sagynysh Ayaganova, Ph. D., von der Agentur für Korruptionsbekämpfung der Republik Kasachstan die gegenwärtige Situation der Korruptionsbekämpfung und der Beurteilung von Korruptionsrisiken in Kasachstan zusammen.

Danach behandelten die deutschen Experten in ihren Beiträgen folgende Themen:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen der repressiven Korruptionsbekämpfung
  • Ursachen von Korruption
  • Korruptionsprävention
  • Rolle der Staatsanwaltschaften und des Strafrechts bei der Korruptionsbekämpfung

Im Anschluss an die Vorträge hatten die Teilnehmenden Gelegenheit Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen. Insgesamt waren rund hundert Personen zugeschaltet. Vertreten waren aus Kasachstan u.a. die Generalstaatsanwaltschaft, die regionalen Staatsanwaltschaften, die Agentur für Korruptionsbekämpfung, das Innenministerium, das Komitee für nationale Sicherheit, das Ministerium für Katastrophenschutz und die Agentur für Finanzaufsicht.

Die IRZ plant, auch im nächsten Jahr in der Republik Kasachstan zur Korruptionsbekämpfung zu beraten.