Internationales Seminar zu Fragen der internationalen Kindesentführung
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- Veröffentlicht: Freitag, 11. November 2022
Seit 2020 veranstaltet die IRZ in Kooperation mit der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), dem Bundesamt für Justiz und dem Bildungsministerium der Republik Kasachstan (RK) Seminare zu dem Thema „Anwendung des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)“. Am 20. und 21. Oktober 2022 fand nun in Almaty ein Folgeseminar dazu statt.
Neben Raquel Salinas Peixoto, Rechtsreferentin bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht nahmen zwei deutsche Expertinnen daran teil: Désirée Wollenschläger, Referentin beim Bundesamt für Justiz sowie Richterin am Amtsgericht Dr. Joanna Guttzeit, Verbindungsrichterin im Internationalen Haager Verbindungsrichternetzwerk und Verbindungsrichterin im Europäischen Justiziellen Netzwerk.
Die Vorsitzende des Komitees zum Schutz der Kinderrechte beim Bildungsministerium der RK, Nasymzhan Ospanova eröffnete die Veranstaltung und führte durch das Programm.
Die IRZ-Expertinnen erörterten die folgenden Themen:
- Besonderheiten des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
- Bundesamt für Justiz als zentrale Behörde in Deutschland für internationale Sorgerechtskonflikte
- Unterschiede bei Gerichtsverhandlungen zu Sorge- und Umgangsrecht und bei Kindesentführungen
- Anwendung der Mediation beim Gericht
- Gerichtspraxis in Bezug auf die HKÜ-Anwendung
- Anhörung des Kindes
- Zusammenarbeit von zentralen Behörden bei der HKÜ-Anwendung
- Verbindungsrichter im Internationalen Haager Richternetzwerk
Seitens Kasachstans beteiligten sich mit Vorträgen: Tokzhan Dyusembekova, Vorsitzende des Jugend-Bezirksgerichts Almaty; Talgat Taskuzhin, stellvertretender Leiter der Abteilung für internationale Beziehungen, Departement für die Sicherstellung der Tätigkeit der Gerichte beim Obersten Gerichtshof sowie Timur Yerdzhanov, Rechtsanwalt für internationales Recht. Sie gingen auf Probleme bei der HKÜ-Anwendung in Kasachstan ein und schilderten ihre praktischen Erfahrungen.
Der Teilnehmerkreis (80 Personen) setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums der Republik Kasachstan, des Obersten Gerichtshofs, des Justizministeriums, der regionalen Vormundschaftsbehörden und der Jugendabteilungen der Polizei.
Das Präsenzformat ermöglichte den direkten Dialog und Austausch mit den Teilnehmenden, die sich aktiv an den Diskussionen beteiligten.
Die IRZ plant im nächsten Jahr eine Veranstaltung zu HKÜ-Fragen mit zuständigen Richterinnen und Richtern Kasachstans.