Korruptionsbekämpfung im Fokus

Kasachstan

Als Auftakt einer Fortbildungsreihe zu Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, die die IRZ in Zusammenarbeit mit der Antikorruptionsagentur der Republik Kasachstan im laufenden Jahr plant, fand am 17. März 2023 ein erstes Online-Seminar zu dem Themengebiet statt.

Zwei deutsche Experten, Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität an der Staatsanwaltschaft Wuppertal und Professor Dr. Bijan Nowrousian von der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung NRW in Münster stellten in ihren Vorträgen folgende Themen in den Mittelpunkt:

  • Antikorruptionspolitik in Deutschland
  • Whistleblower
  • Wirksame Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
  • Interessenkonflikte

Die rund 70 Teilnehmenden waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Abteilungen der Antikorruptionsagentur der Republik Kasachstan.

Da beide Referenten über Fachexpertise und umfangreiche Erfahrungen auf dem Themengebiet verfügen, waren ihre Vorträge praxisorientiert. Dies kam bei den Teilnehmenden sehr gut an. Ein besonderes Interesse galt der Möglichkeit einer anonymen Meldung von Korruptionsfällen und dem Schutz von Whistleblowern in Deutschland.

In Absprache mit der kasachischen Partnerinstitution ist auch eine Veranstaltung zum Themenschwerpunkt Compliance geplant. Damit erweitert die IRZ ihr stimmiges Portfolio in Kasachstan.

Schulung zum Verwaltungsrecht

Schulung zum Verwaltungsrecht in Astana
Schulung zum Verwaltungsrecht in Astana
Kasachstan

Am 1. Juli 2021 ist in Kasachstan das neue Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungs-prozessgesetzbuch der RK (APPK) in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund führt die IRZ seit Ende 2020 Beratungen zum Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht durch.

Im Rahmen dieser Beratungen fand in Astana am 12. und 13. Oktober 2022 in Kooperation mit der Universität KAZGUU, Zentrum für Verwaltungsrecht und Deutsches Recht eine Schulung zum Thema „Verwaltungsrecht: Theorie und Praxis des Unterrichtens“ statt. Zielgruppe waren Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, die das Verwaltungsrecht lehren.

LMR Dr. Christian Reitemeier, Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und Dr. Christian Schaich, Administrativer Geschäftsführer, Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien eröffneten die Vortragsreihe mit der Schilderung der juristischen Hochschulausbildung in Deutschland und führten danach Übungen von praktischen Falllösungen durch.

Im Einzelnen behandelten Sie folgende Themen:

  • Einführung in die deutsche Falllösungstechnik
  • Grundsätze des Verwaltungsverfahrens und ihre Anwendung
  • Erörterung und Lösung eines Falles aus dem Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts auf der Grundlage deutschen Rechts unter Bezugnahme auf das APPK RK
  • Einzelne Instrumente der öffentlichen Verwaltung (Rechts- und Verwaltungsakte) und ihre Anwendung

Die Rückmeldungen nach der Schulung waren sehr positiv. Da die Veranstaltung in Präsenz stattfand, konnten die Teilnehmenden ihre Erfahrungen mit den deutschen Experten unmittelbar austauschen und in persönlichen Gesprächen vertiefen.

Die Beratungen zum Verwaltungsrecht sollen auch im Jahr 2023 fortgesetzt werden.

Internationales Seminar zu Fragen der internationalen Kindesentführung

Gutzeit, Peixoto, Wollenschläger
Gutzeit, Peixoto, Wollenschläger
Kasachstan

Seit 2020 veranstaltet die IRZ in Kooperation mit der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), dem Bundesamt für Justiz und dem Bildungsministerium der Republik Kasachstan (RK) Seminare zu dem Thema „Anwendung des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ)“. Am 20. und 21. Oktober 2022 fand nun in Almaty ein Folgeseminar dazu statt.

Neben Raquel Salinas Peixoto, Rechtsreferentin bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht nahmen zwei deutsche Expertinnen daran teil: Désirée Wollenschläger, Referentin beim Bundesamt für Justiz sowie Richterin am Amtsgericht Dr. Joanna Guttzeit, Verbindungsrichterin im Internationalen Haager Verbindungsrichternetzwerk und Verbindungsrichterin im Europäischen Justiziellen Netzwerk.

Die Vorsitzende des Komitees zum Schutz der Kinderrechte beim Bildungsministerium der RK, Nasymzhan Ospanova eröffnete die Veranstaltung und führte durch das Programm.

Die IRZ-Expertinnen erörterten die folgenden Themen:

  • Besonderheiten des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
  • Bundesamt für Justiz als zentrale Behörde in Deutschland für internationale Sorgerechtskonflikte
  • Unterschiede bei Gerichtsverhandlungen zu Sorge- und Umgangsrecht und bei Kindesentführungen
  • Anwendung der Mediation beim Gericht
  • Gerichtspraxis in Bezug auf die HKÜ-Anwendung
  • Anhörung des Kindes
  • Zusammenarbeit von zentralen Behörden bei der HKÜ-Anwendung
  • Verbindungsrichter im Internationalen Haager Richternetzwerk

Seitens Kasachstans beteiligten sich mit Vorträgen: Tokzhan Dyusembekova, Vorsitzende des Jugend-Bezirksgerichts Almaty; Talgat Taskuzhin, stellvertretender Leiter der Abteilung für internationale Beziehungen, Departement für die Sicherstellung der Tätigkeit der Gerichte beim Obersten Gerichtshof sowie Timur Yerdzhanov, Rechtsanwalt für internationales Recht. Sie gingen auf Probleme bei der HKÜ-Anwendung in Kasachstan ein und schilderten ihre praktischen Erfahrungen.

Der Teilnehmerkreis (80 Personen) setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums der Republik Kasachstan, des Obersten Gerichtshofs, des Justizministeriums, der regionalen Vormundschaftsbehörden und der Jugendabteilungen der Polizei.

Das Präsenzformat ermöglichte den direkten Dialog und Austausch mit den Teilnehmenden, die sich aktiv an den Diskussionen beteiligten.

Die IRZ plant im nächsten Jahr eine Veranstaltung zu HKÜ-Fragen mit zuständigen Richterinnen und Richtern Kasachstans.