Aktuelle Zusammenarbeit mit dem Verfassungsrat

Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, während seines Vortrags
Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, während seines Vortrags
Kasachstan

In Kooperation mit dem Verfassungsrat der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ sehr erfolgreich zwei Online-Seminare, an denen Vertreterinnen und Vertreter des Verfassungsrats, des Obersten Gerichtshofs, der Generalstaatsanwaltschaft und des kasachischen Justizministeriums teilnahmen.

Online-Seminar zum Thema Verfassungsbeschwerde

Zunächst fand unter Beteiligung des Bundesverfassungsgerichts am 28. April 2021 eine Veranstaltung zum Thema „Verfassungsbeschwerde“ statt. Kairat Mami, Vorsitzender des Verfassungsrats der Republik Kasachstan, ging in seiner Begrüßungsrede auf die kürzlich eingeführte Verfassungskontrolle durch den Verfassungsrat ein. Außerdem betonte er die Wichtigkeit des Erfahrungsaustauschs zum Thema „Verfassungsbeschwerde“, da die Bürgerinnen und Bürger Kasachstans derzeit nur über ordentliche Gerichte eine Verfassungsbeschwerde einreichen können.

IRZ-Expertin Prof. Dr. Gabrielle Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, ging in ihren Referaten auf die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie Annahmeverfahren bei einer Verfassungsbeschwerde in Deutschland ein. Zudem schilderte sie, wie die Vollstreckung der Urteile erfolgt. In ihrem abschließenden Vortrag widmete sie sich der Überprüfung von Gesetzen im Rahmen von Normenkontrollverfahren.

Online-Seminar zum Verwaltungsprozess

Während der zweiten Veranstaltung am 30. April 2021 beleuchteten Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, sowie Dr. Sabine Wabnitz, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, den Verwaltungsprozess (verwaltungsgerichtliches Verfahren) und dessen Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit. Sie referierten zu folgenden Themen:  

  • Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im demokratischen Rechtsstaat
  • Überblick über die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit (Geschichte und Aufbau)
  • sachliche und örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (Abgrenzungsfragen)
  • Verfahrensgrundsätze im Verwaltungsprozess (insbesondere Untersuchungsgrundsatz)
  • Beteiligte des Gerichtsverfahrens
  • Klagearten (insbesondere Anfechtungs- und Verpflichtungsklage)
  • Ablauf des Gerichtsverfahrens und Rechtsmittelverfahren
  • Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegen die Verwaltung

Das Interesse der kasachischen Partner war sehr groß. Nach jedem Vortrag hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. Dr. Brocker und Dr. Wabnitz verfügen beide über langjährige Expertise und nahmen sich viel Zeit, auf alle Fragen einzugehen und diese ausführlich zu beantworten.

Im August wird sich die IRZ auf Einladung des Verfassungsrats an einem internationalen Symposium zum Verfassungsrecht beteiligen.

Online-Seminar für angehende Verwaltungsrichterinnen und -richter

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Kasachstan

Am 1. Juli 2021 wird in Kasachstan das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechtsgesetz in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die IRZ in Kooperation mit der Rechtsakademie des Obersten Gerichtshofs der Republik Kasachstan bereits mehrere Fortbildungsseminare für kasachische Richterinnen und Richter, zuletzt am 3. März 2021.

Dieses Online-Seminar, für das die IRZ mit Dr. Christian Schaich und Dr. Christian Reitemeier zwei Experten mit langjähriger Erfahrung gewinnen konnte, richtete sich an angehende Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter.

Dr. Christian Schaich, Administrativer Geschäftsführer im Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien, eröffnete die Veranstaltung mit dem Thema „Allgemeines Verwaltungsrecht“. Dabei beleuchtete er insbesondere folgende Punkte:

  • Quellen des Verwaltungsrechts und ihre Klassifizierung
  • Begriff und Arten des Verwaltungsaktes
  • Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt

Dr. Christian Reitemeier, Leitender Ministerialrat im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, setzte die Veranstaltung mit der Darstellung des Verwaltungsgerichtsverfahrens mit folgenden Themen fort:

  • Verwaltungsklage
  • Richterliche Behandlung der verwaltungsgerichtlichen Klage
  • Verwaltungsgerichtsurteil

Beide IRZ-Experten vermittelten das Thema exzellent und illustrierten ihre Vorträge, die bei den kasachischen Teilnehmenden auf großes Interesse stießen, mit vielen Fallbeispielen. Da an dem Seminar ausschließlich zukünftige Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen teilnahmen, bewegte sich die Fachdiskussion auf entsprechend hohem Niveau.

Die IRZ plant weitere Fortbildungen für Richterinnen und Richter in Kasachstan, u.a. zu den Themen Mediation und gerichtlicher Vergleich im Verwaltungsprozess.

II. Eurasisches Forum zum Thema Menschenrechte

Während des II. Eurasischen Forums zum Thema Menschenrechte: Zauresch Baimoldina (Bildmitte),  Rektorin den Rechtsakademie beim Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan
Während des II. Eurasischen Forums zum Thema Menschenrechte: Zauresch Baimoldina (Bildmitte), Rektorin den Rechtsakademie beim Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan
Kasachstan

Der 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Aus diesem Anlass tagte am 10. Dezember 2020 das II. Eurasische Forum zu diesem Thema. Das Forum, das von der IRZ gemeinsam mit der Rechtsakademie des Obersten Gerichtshofs der Republik Kasachstan und der Universität KAZGUU organisiert wurde, fand als sogenannte Hybridveranstaltung in der Rechtsakademie und online statt.

Die Rektorin der Rechtsakademie, Zauresch Baimoldina, eröffnete das Forum und führte durch die Veranstaltung, die auf YouTube übertragen wurde und rund 700 Interessierte erreichte.

Grußworte sprachen neben dem deutschen Botschafter in Kasachstan, Dr. Tilo Klinner, auch Professor Sergey Pen, Rektor der Universität KAZGUU, und Aslan Tukiyev, Richter am Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan. Die Vortragenden erwähnten in ihren Ansprachen unter anderem das Vorhaben der Regierung Kasachstans zur Abschaffung der Todesstrafe, die Reform des Wahlrechts mit der Dreißig-Prozent-Quote für Frauen und Jugendliche auf den Parteilisten sowie ein im Frühjahr 2020 erlassenes Gesetz, das friedliche Kundgebungen zulässt.

Die IRZ war mit zwei Expertinnen vertreten:

  • Isabelle Biallaß, Richterin am Amtsgericht und Referentin im Ministerium der Justiz NRW, widmete sich dem Thema „The Ethical Charter on the use of artificial intelligence in judicial systems (CEPEJ)“.
  • Dr. Kerstin Ashauer, Abteilungsleiterin bei der Senatorin für Justiz und Verfassung des Landes Bremen, referierte zum Thema „Protection of Human Rights in Prison in the COVID-19 Context“.

Die übrigen Vorträge des Forums hielten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von Hochschulen in Kasachstan, der Russischen Föderation und der Ukraine. Die Referate waren thematisch breit gefächert und widmeten sich aktuellen Aspekten des Menschenrechtsschutzes.

Im nächsten Jahr wird die IRZ die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Rechtsakademie beim Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan fortsetzen.