Seminar „Rechtsschutz für nicht eingetragenes Design in der EU“

IRZ-Experte Patentanwalt Manuel Soria Parra
IRZ-Experte Patentanwalt Manuel Soria Parra
Kasachstan

Am 29. Juni 2021 unterstützte die IRZ das Seminar zum Thema „Rechtsschutz für nicht eingetragenes Design in der EU“, das vom Justizministerium der Republik Kasachstan organisiert und durchgeführt wurde.

An der Veranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Patentamts, des Eurasischen Patentamts sowie der staatlichen Organe der Republik Kasachstan und kasachische Richterinnen und Richter sowie Patentanwältinnen und Patentanwälte teil.

Als IRZ-Experte beteiligte sich Patentanwalt Manuel Soria Parra mit einer Präsentation zum Thema „Nicht eingetragener Schutz gewerblicher Muster und Modelle“ an der Veranstaltung. Er ging in seinem Vortrag auf folgende Fragen und Themen ein:

  • Was kann durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden?
  • Räumlicher Geltungsbereich eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
  • Überlegungen des Gesetzgebers zum Thema
  • Geltungsbereich eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
  • Wie erhalte ich ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster?
  • Koexistenz von eingetragenen und nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern

Manuel Soria Parra betonte, dass die EU-Kommission nach der erfolgreichen Reform des EU-Markenrechts die EU-Gesetzgebung zum Geschmacksmusterschutz überarbeiten wird. Ziel ist dabei, die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit des Designschutzes in der EU zu verbessern und sicherzustellen, dass das Designschutzregime den Übergang zur digitalen und grünen Wirtschaft besser unterstützt.

Außer dem IRZ-Experten nahmen an der Veranstaltung zudem folgende Referentinnen und Referenten mit Fachbeiträgen teil:

  • Tomas Lorenzo Eichenberg, Senior Expert, Referat Geistiges Eigentum, Europäische Kommission
  • Julie Fiodorova, Leiterin der Rechtsabteilung der Eurasischen Patentorganisation
  • Alija Dauylbajewa, Leitende Sachverständige, Abteilung für Marken, Ursprungsbezeichnungen und Geschmacksmuster, Nationales Institut für geistiges Eigentum der Republik Kasachstan

Sie präsentierten sehr detailliert und übersichtlich die Rechtsgrundlagen zum nicht eingetragenen Design und steuerten mit ihren Beiträgen die internationale Perspektive im Bereich des Schutzes von nicht eingetragenem Design in der EU bei.

Zum Schluss der Veranstaltung stellten die kasachischen Teilnehmenden zahlreiche fachspezifische Fragen, die von den Referentinnen und Referenten umfangreich beantwortet wurden. 

Ziel des Seminars, die Erfahrungen der Länder der Europäischen Union zum Schutz für nicht eingetragenes Design in der EU in den Blick zu nehmen, war erfolgreich und sehr produktiv.

Arbeitsgespräch zur E-Justiz im Gerichtsverfahren

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Kasachstan

Vor dem Hintergrund des staatlichen Programms „Digitales Kasachstan“ organisierte die IRZ zusammen mit dem Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan am 25. Juni 2021 ein Online-Arbeitsgespräch zur E-Justiz im deutschen Gerichtsverfahren. Das Programm „Digitales Kasachstan“ hat die Republik Kasachstan am 12. Dezember 2017 gestartet. Es zielt auf wirtschaftlichen Fortschritt und die Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung durch den Einsatz digitaler Technologien ab. Im Rahmen dieses Programms erfolgt stufenweise auch die Umstellung des Gerichtsverfahrens auf das elektronische Format.

An dem Arbeitsgespräch nahmen rund 40 Richterinnen und Richter sowie Leiterinnen und Leiter von verschiedenen Gerichtskanzleien teil. Sie nutzten die Gelegenheit, einen vertieften Einblick in die E-Justiz in Deutschland zu gewinnen, sich mit deren Besonderheiten auseinanderzusetzen und sich untereinander sowie mit dem IRZ-Experten Christian Roch auszutauschen.

Christian Roch, Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (Allgäu), berichtete über die Voraussetzungen für die E-Justiz in Deutschland, ihre praktische Umsetzung und die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Akte. Er gab den Teilnehmenden einen Überblick zu den technischen Lösungen in Deutschland – jenen, die entweder bereits entwickelt und flächendeckend vorhanden sind, und solchen, die noch erprobt und in die Praxis eingeführt werden sollen.

Außerdem ging Christian Roch auf die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zur E-Justiz im Zivilrecht (Fachgerichtsbarkeiten) und im Strafrecht ein. Er schilderte zudem die Besonderheiten der Gerichtsverhandlungen während der Covid19-Pandemie.

Der fachliche Austausch als Online-Arbeitsgespräch bot eine gute Möglichkeit, die Kontakte mit den kasachischen Partnern der IRZ auch während der Pandemie zu pflegen.

Aktuelle Zusammenarbeit mit dem Verfassungsrat

Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, während seines Vortrags
Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, während seines Vortrags
Kasachstan

In Kooperation mit dem Verfassungsrat der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ sehr erfolgreich zwei Online-Seminare, an denen Vertreterinnen und Vertreter des Verfassungsrats, des Obersten Gerichtshofs, der Generalstaatsanwaltschaft und des kasachischen Justizministeriums teilnahmen.

Online-Seminar zum Thema Verfassungsbeschwerde

Zunächst fand unter Beteiligung des Bundesverfassungsgerichts am 28. April 2021 eine Veranstaltung zum Thema „Verfassungsbeschwerde“ statt. Kairat Mami, Vorsitzender des Verfassungsrats der Republik Kasachstan, ging in seiner Begrüßungsrede auf die kürzlich eingeführte Verfassungskontrolle durch den Verfassungsrat ein. Außerdem betonte er die Wichtigkeit des Erfahrungsaustauschs zum Thema „Verfassungsbeschwerde“, da die Bürgerinnen und Bürger Kasachstans derzeit nur über ordentliche Gerichte eine Verfassungsbeschwerde einreichen können.

IRZ-Expertin Prof. Dr. Gabrielle Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, ging in ihren Referaten auf die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie Annahmeverfahren bei einer Verfassungsbeschwerde in Deutschland ein. Zudem schilderte sie, wie die Vollstreckung der Urteile erfolgt. In ihrem abschließenden Vortrag widmete sie sich der Überprüfung von Gesetzen im Rahmen von Normenkontrollverfahren.

Online-Seminar zum Verwaltungsprozess

Während der zweiten Veranstaltung am 30. April 2021 beleuchteten Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, sowie Dr. Sabine Wabnitz, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, den Verwaltungsprozess (verwaltungsgerichtliches Verfahren) und dessen Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit. Sie referierten zu folgenden Themen:  

  • Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im demokratischen Rechtsstaat
  • Überblick über die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit (Geschichte und Aufbau)
  • sachliche und örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (Abgrenzungsfragen)
  • Verfahrensgrundsätze im Verwaltungsprozess (insbesondere Untersuchungsgrundsatz)
  • Beteiligte des Gerichtsverfahrens
  • Klagearten (insbesondere Anfechtungs- und Verpflichtungsklage)
  • Ablauf des Gerichtsverfahrens und Rechtsmittelverfahren
  • Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegen die Verwaltung

Das Interesse der kasachischen Partner war sehr groß. Nach jedem Vortrag hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. Dr. Brocker und Dr. Wabnitz verfügen beide über langjährige Expertise und nahmen sich viel Zeit, auf alle Fragen einzugehen und diese ausführlich zu beantworten.

Im August wird sich die IRZ auf Einladung des Verfassungsrats an einem internationalen Symposium zum Verfassungsrecht beteiligen.