Aktuelle Zusammenarbeit mit dem Verfassungsrat
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- Veröffentlicht: Freitag, 14. Mai 2021
In Kooperation mit dem Verfassungsrat der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ sehr erfolgreich zwei Online-Seminare, an denen Vertreterinnen und Vertreter des Verfassungsrats, des Obersten Gerichtshofs, der Generalstaatsanwaltschaft und des kasachischen Justizministeriums teilnahmen.
Online-Seminar zum Thema Verfassungsbeschwerde
Zunächst fand unter Beteiligung des Bundesverfassungsgerichts am 28. April 2021 eine Veranstaltung zum Thema „Verfassungsbeschwerde“ statt. Kairat Mami, Vorsitzender des Verfassungsrats der Republik Kasachstan, ging in seiner Begrüßungsrede auf die kürzlich eingeführte Verfassungskontrolle durch den Verfassungsrat ein. Außerdem betonte er die Wichtigkeit des Erfahrungsaustauschs zum Thema „Verfassungsbeschwerde“, da die Bürgerinnen und Bürger Kasachstans derzeit nur über ordentliche Gerichte eine Verfassungsbeschwerde einreichen können.
IRZ-Expertin Prof. Dr. Gabrielle Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, ging in ihren Referaten auf die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie Annahmeverfahren bei einer Verfassungsbeschwerde in Deutschland ein. Zudem schilderte sie, wie die Vollstreckung der Urteile erfolgt. In ihrem abschließenden Vortrag widmete sie sich der Überprüfung von Gesetzen im Rahmen von Normenkontrollverfahren.
Online-Seminar zum Verwaltungsprozess
Während der zweiten Veranstaltung am 30. April 2021 beleuchteten Dr. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, sowie Dr. Sabine Wabnitz, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, den Verwaltungsprozess (verwaltungsgerichtliches Verfahren) und dessen Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit. Sie referierten zu folgenden Themen:
- Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im demokratischen Rechtsstaat
- Überblick über die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit (Geschichte und Aufbau)
- sachliche und örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (Abgrenzungsfragen)
- Verfahrensgrundsätze im Verwaltungsprozess (insbesondere Untersuchungsgrundsatz)
- Beteiligte des Gerichtsverfahrens
- Klagearten (insbesondere Anfechtungs- und Verpflichtungsklage)
- Ablauf des Gerichtsverfahrens und Rechtsmittelverfahren
- Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen gegen die Verwaltung
Das Interesse der kasachischen Partner war sehr groß. Nach jedem Vortrag hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. Dr. Brocker und Dr. Wabnitz verfügen beide über langjährige Expertise und nahmen sich viel Zeit, auf alle Fragen einzugehen und diese ausführlich zu beantworten.
Im August wird sich die IRZ auf Einladung des Verfassungsrats an einem internationalen Symposium zum Verfassungsrecht beteiligen.