Arbeitsgespräch zur E-Justiz im Gerichtsverfahren

Grafik: IRZ
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Kasachstan

Vor dem Hintergrund des staatlichen Programms „Digitales Kasachstan“ organisierte die IRZ zusammen mit dem Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan am 25. Juni 2021 ein Online-Arbeitsgespräch zur E-Justiz im deutschen Gerichtsverfahren. Das Programm „Digitales Kasachstan“ hat die Republik Kasachstan am 12. Dezember 2017 gestartet. Es zielt auf wirtschaftlichen Fortschritt und die Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung durch den Einsatz digitaler Technologien ab. Im Rahmen dieses Programms erfolgt stufenweise auch die Umstellung des Gerichtsverfahrens auf das elektronische Format.

An dem Arbeitsgespräch nahmen rund 40 Richterinnen und Richter sowie Leiterinnen und Leiter von verschiedenen Gerichtskanzleien teil. Sie nutzten die Gelegenheit, einen vertieften Einblick in die E-Justiz in Deutschland zu gewinnen, sich mit deren Besonderheiten auseinanderzusetzen und sich untereinander sowie mit dem IRZ-Experten Christian Roch auszutauschen.

Christian Roch, Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (Allgäu), berichtete über die Voraussetzungen für die E-Justiz in Deutschland, ihre praktische Umsetzung und die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Akte. Er gab den Teilnehmenden einen Überblick zu den technischen Lösungen in Deutschland – jenen, die entweder bereits entwickelt und flächendeckend vorhanden sind, und solchen, die noch erprobt und in die Praxis eingeführt werden sollen.

Außerdem ging Christian Roch auf die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zur E-Justiz im Zivilrecht (Fachgerichtsbarkeiten) und im Strafrecht ein. Er schilderte zudem die Besonderheiten der Gerichtsverhandlungen während der Covid19-Pandemie.

Der fachliche Austausch als Online-Arbeitsgespräch bot eine gute Möglichkeit, die Kontakte mit den kasachischen Partnern der IRZ auch während der Pandemie zu pflegen.