Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Unabhängigkeit Kasachstans und zum Tag der Verfassung richtete der Verfassungsrat der Republik am 27. August 2021 das internationale Symposium „The Internet Era: The Rule of Law, the Values of Person and the State Independence“ aus.
An dieser sehr hochrangigen Online-Veranstaltung, die vom Vorsitzenden des Verfassungsrats der Republik Kasachstan, Kairat Mami, eröffnet wurde, nahmen Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher internationaler Organisationen teil, darunter:
OSZE
Europarat
Venedig-Kommission
Internationaler Juristenverband
DeutscheGesellschaft für Internationale Zusammenarbeit(GIZ)
Gericht der Euroasiatischen Wirtschaftsunion
Im Namen der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) e.V. richtete deren Hauptgeschäftsführerin, Dr. Frauke Bachler, ein Grußwort an die Teilnehmenden.
Das Symposium war thematisch in drei Blöcke unterteilt.
Digitalisierung und nationale Souveränität: gegenseitige Ergänzung oder Ablehnung
Einhaltung der Menschenrechte und Freiheiten im Internet: Privatleben und Freiraum
Staat und Staatsmacht: Verantwortung für Gesellschaft und Menschen
Prof. Dr. Andreas L. Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht, referierte zum Thema “The right to be forgotten in the case law of the German Federal Constitutional Court”.
Weitere Referate zu aktuellen Fragestellungen hielten Vorsitzende sowie Richterinnen und Richter der Verfassungsorgane aus zahlreichen Ländern.
Das Symposium war als internationaler Erfahrungsaustausch zum Schutz der Menschenrechte im Zeitalter der Digitalisierung ein voller Erfolg.
Am 29. Juni 2021 unterstützte die IRZ das Seminar zum Thema „Rechtsschutz für nicht eingetragenes Design in der EU“, das vom Justizministerium der Republik Kasachstan organisiert und durchgeführt wurde.
An der Veranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Patentamts, des Eurasischen Patentamts sowie der staatlichen Organe der Republik Kasachstan und kasachische Richterinnen und Richter sowie Patentanwältinnen und Patentanwälte teil.
Als IRZ-Experte beteiligte sich Patentanwalt Manuel Soria Parra mit einer Präsentation zum Thema „Nicht eingetragener Schutz gewerblicher Muster und Modelle“ an der Veranstaltung. Er ging in seinem Vortrag auf folgende Fragen und Themen ein:
Was kann durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden?
Räumlicher Geltungsbereich eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Überlegungen des Gesetzgebers zum Thema
Geltungsbereich eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Wie erhalte ich ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster?
Koexistenz von eingetragenen und nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern
Manuel Soria Parra betonte, dass die EU-Kommission nach der erfolgreichen Reform des EU-Markenrechts die EU-Gesetzgebung zum Geschmacksmusterschutz überarbeiten wird. Ziel ist dabei, die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit des Designschutzes in der EU zu verbessern und sicherzustellen, dass das Designschutzregime den Übergang zur digitalen und grünen Wirtschaft besser unterstützt.
Außer dem IRZ-Experten nahmen an der Veranstaltung zudem folgende Referentinnen und Referenten mit Fachbeiträgen teil:
Tomas Lorenzo Eichenberg, Senior Expert, Referat Geistiges Eigentum, Europäische Kommission
Julie Fiodorova, Leiterin der Rechtsabteilung der Eurasischen Patentorganisation
Alija Dauylbajewa, Leitende Sachverständige, Abteilung für Marken, Ursprungsbezeichnungen und Geschmacksmuster, Nationales Institut für geistiges Eigentum der Republik Kasachstan
Sie präsentierten sehr detailliert und übersichtlich die Rechtsgrundlagen zum nicht eingetragenen Design und steuerten mit ihren Beiträgen die internationale Perspektive im Bereich des Schutzes von nicht eingetragenem Design in der EU bei.
Zum Schluss der Veranstaltung stellten die kasachischen Teilnehmenden zahlreiche fachspezifische Fragen, die von den Referentinnen und Referenten umfangreich beantwortet wurden.
Ziel des Seminars, die Erfahrungen der Länder der Europäischen Union zum Schutz für nicht eingetragenes Design in der EU in den Blick zu nehmen, war erfolgreich und sehr produktiv.
Vor dem Hintergrund des staatlichen Programms „Digitales Kasachstan“ organisierte die IRZ zusammen mit dem Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan am 25. Juni 2021 ein Online-Arbeitsgespräch zur E-Justiz im deutschen Gerichtsverfahren. Das Programm „Digitales Kasachstan“ hat die Republik Kasachstan am 12. Dezember 2017 gestartet. Es zielt auf wirtschaftlichen Fortschritt und die Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung durch den Einsatz digitaler Technologien ab. Im Rahmen dieses Programms erfolgt stufenweise auch die Umstellung des Gerichtsverfahrens auf das elektronische Format.
An dem Arbeitsgespräch nahmen rund 40 Richterinnen und Richter sowie Leiterinnen und Leiter von verschiedenen Gerichtskanzleien teil. Sie nutzten die Gelegenheit, einen vertieften Einblick in die E-Justiz in Deutschland zu gewinnen, sich mit deren Besonderheiten auseinanderzusetzen und sich untereinander sowie mit dem IRZ-Experten Christian Roch auszutauschen.
Christian Roch, Vorsitzender Richter am Landgericht Kempten (Allgäu), berichtete über die Voraussetzungen für die E-Justiz in Deutschland, ihre praktische Umsetzung und die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Akte. Er gab den Teilnehmenden einen Überblick zu den technischen Lösungen in Deutschland – jenen, die entweder bereits entwickelt und flächendeckend vorhanden sind, und solchen, die noch erprobt und in die Praxis eingeführt werden sollen.
Außerdem ging Christian Roch auf die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zur E-Justiz im Zivilrecht (Fachgerichtsbarkeiten) und im Strafrecht ein. Er schilderte zudem die Besonderheiten der Gerichtsverhandlungen während der Covid19-Pandemie.
Der fachliche Austausch als Online-Arbeitsgespräch bot eine gute Möglichkeit, die Kontakte mit den kasachischen Partnern der IRZ auch während der Pandemie zu pflegen.