Hochrangig besetzte Konferenz zu Strafrechtsfragen in Akbulak bei Almaty

Die IRZ-Experten Oberstaatsanwalt Andreas May (links) und Professor Dr. Bijan Nowrousian
Die IRZ-Experten Oberstaatsanwalt Andreas May (links) und Professor Dr. Bijan Nowrousian
Kasachstan

Am 6. und 7.März 2019 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Verfassungsrat der Republik Kasachstan eine internationale Konferenz in Akbulak bei Almaty. Die Konferenz hatte das Thema „Effiziente Strafpolitik und ein modernes Modell des Strafverfahrens als Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Schutz der Verfassungsrechte der Bürger“.

Die alljährlich stattfindenden Veranstaltungen zu aktuellen Rechtsfragen in Akbulak bieten eine gute Plattform für den Austausch zwischen internationalen Expertinnen und Experten sowie dem sehr hochrangigen kasachischen Teilnehmerkreis. Auch die diesjährige Konferenz wurde mit großem medialem Interesse verfolgt.

Als IRZ-Experten nahmen Oberstaatsanwalt Andreas May, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, und Professor Dr. Bijan Nowrousian, Professor für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW in Münster, teil. Auf kasachischer Seite referierten u.a. Marat Akhmetzhanov, stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Kasachstan, und Rashid Zhakupov, stellvertretender Innenminister der Republik Kasachstan.

Der Fokus der deutschen Expertenbeiträge lag auf folgenden Themenbereichen:

  • Verfahrensgarantien und Schutz der Menschenrechte im Strafprozess,
  • Vermögensabschöpfung (auch in virtuellen Währungen) – Grundzüge des neuen deutschen Rechts und erste Erfahrungswerte
  • Rechtsfragen im Kontext von Korruptionsdelikten,
  • Aktenführung und Akteneinsicht sowie
  • Beweislast und Beweiswürdigung.

In den Beiträgen der kasachischen Referenten wurden u.a. die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Änderungen der Straf-und Strafprozessordnung sowie die moderne Praxis von Ermittlungsverfahren in Strafsachen näher thematisiert.

Das Veranstaltungsformat in Akbulak wäre angesichts des nach wie vor bestehenden Reformbedarfs sinnvoll, sofern vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Umwälzungen in Kasachstan eine solche Fortführung möglich sein wird, und bietet eine gute Möglichkeit des Austauschs gerade auch mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern, um einen vielfältigen Einblick in die aktuelle Rechtslage des Landes gewinnen zu können.

Seminar „Grundsätze und Verfahrensablauf im Strafverfahren“ in Astana

Während des Seminars: Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Referenten Hans-Josef Blumensatt und Dr. Achim Thiel (am Kopfende des Tisches links und rechts)
Während des Seminars: Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Referenten Hans-Josef Blumensatt und Dr. Achim Thiel (am Kopfende des Tisches links und rechts)
Kasachstan

Die IRZ führte gemeinsam mit der Rechtsakademie am Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan am 22. Februar 2019 ein Seminar mit dem Thema „Grundsätze und Verfahrensablauf im Strafverfahren“ für Studierende eines Masterstudiengangs Recht in Astana durch.

Die deutschen Experten Hans-Josef Blumensatt, Generalstaatsanwalt a.D., und Dr. Achim Thiel, Polizeipräsident a.D., führten durch den Seminartag und vermittelten den Studentinnen und Studenten einen umfassenden Überblick zu folgenden Themen:

  • Empfehlungen zur Prüfung und sachgerechten Vorbereitung von Verfahrensakten, 
  • Durchführung der Hauptverhandlung,
  • die Beweisaufnahme als wichtigster Teil der Hauptverhandlung und
  • Anforderungen an die ordnungsgemäße Einführung von Urkunden und sonstigen Schriftstücken in die strafprozessuale Hauptverhandlung.

Hans-Josef Blumensatt und Dr. Achim Thiel ergänzten die Vorträge dank ihrer umfangreichen Expertise mit vielen Fallbeispielen, so dass die Studentinnen und Studenten zusätzlich zu den theoretischen Ausführungen auch einen guten Einblick in die konkrete Praxis erhielten. Der Austausch zwischen Referenten und Studierenden, die sich mit vielen Fragen einbrachten, war rege, und der Seminartag sehr erfolgreich.

Die Veranstaltungen mit jungen Juristinnen und Juristen bilden eine gute Grundlage für die künftige erfolgreiche Zusammenarbeit in Kasachstan, so dass dieses Veranstaltungsformat weiterhin beibehalten werden soll.

Runder Tisch zum Familienrecht am 21. Februar 2019 in Astana

Ulbossyn Suleimenova (2. v.l.), Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan, Koordinatorin des Pilotprojektes zum Familiengericht; Christian Roch (4.v.r.), Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors, Amtsgericht Sonthofen; Kerstin Beckmann (3.v.r.), Dipl. Pädagogin, Bezirkssozialdienst Kempten
Ulbossyn Suleimenova (2. v.l.), Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Kasachstan, Koordinatorin des Pilotprojektes zum Familiengericht; Christian Roch (4.v.r.), Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors, Amtsgericht Sonthofen; Kerstin Beckmann (3.v.r.), Dipl. Pädagogin, Bezirkssozialdienst Kempten
Kasachstan

Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung von Familiengerichten in Kasachstan läuft seit September 2018 ein Pilotprojekt zum Thema „Familiengericht“. Die Hauptziele dieses Pilotprojekts sind

  • Prävention von häuslicher Gewalt,
  • Recherche der Gründe für häusliche Gewalt und
  • Opferschutz.

Im Rahmen des Projekts sollen landesweit Familienzentren eingerichtet werden, in denen eine breite Palette an Beratungsmöglichkeiten für insbesondere junge Menschen angeboten wird, die beabsichtigen zu heiraten oder bereits verheiratet sind. Die Spannweite der Beratungen erstreckt sich von juristischem Beistand und psychologischer Betreuung über die Inanspruchnahme von Mediation und Schulungen zur Sensibilisierung von Paaren.

In diesem Zusammenhang fand bereits im Dezember 2018 der Arbeitsbesuch einer Delegation des Obersten Gerichtshofs der Republik Kasachstan zum Thema „Familienrecht“ in Sonthofen und Kempten statt, damit sich die kasachische Seite mit den deutschen Kolleginnen und Kollegen zu dieser Thematik austauschen konnte. Als Fortsetzungsveranstaltung zu diesem Arbeitsbesuch fand in Astana am 21. Februar 2019 ein runder Tisch zum Familienrecht statt, der vom Obersten Gerichtshof initiiert wurde.

Als deutsche Experten nahmen an dieser Veranstaltung

  • Christian Roch, Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors, Amtsgericht Sonthofen, und
  • Diplompädagogin Kerstin Beckmann, Bezirkssozialdienst Kempten,

teil. Christian Roch referierte zu den Themen „Einführung in das deutsche Familienrecht“ und „Tätigkeit des Familiengerichts bei der Schlichtung von Streitigkeiten über die Rechte eines Kindes“. Kerstin Beckmann erläuterte in ihren Beiträgen die Aufgaben des Jugendamts in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie die Zusammenarbeit des Jugendamts mit Familien- und Jugendgerichten.

Die kasachischen Referentinnen und Referenten zeigten in ihren Präsentationen die verschiedenen Methoden und Instrumente auf, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit in diesem Themenbereich genutzt werden. Natürlich wurden auch die daraus resultierenden Herausforderungen ihrer Arbeit näher dargestellt und erörtert.

Der runde Tisch war eine erfolgreiche Fortsetzungsveranstaltung zum Familienrecht. Aufgrund der Aktualität des Themas besteht seitens des Obersten Gerichtshofs ein großes Interesse an der weiteren Zusammenarbeit hierzu.