Zweitägiges Online-Seminar zur kollektiven Rechtewahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

IRZ-Experte Rechtsanwalt Markus Scheufele während seines Vortrags (Screenshot)
IRZ-Experte Rechtsanwalt Markus Scheufele während seines Vortrags (Screenshot)
Kasachstan

Gemeinsam mit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und dem Justizministerium der Republik Kasachstan veranstaltete die IRZ am 15. und 16. Oktober 2020 ein Online-Seminar zur kollektiven Rechtewahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten.

Die rund neunzig Teilnehmenden aus der Wirtschaft, dem kasachischen Justizministerium und internationalen Verwertungsgesellschaften diskutierten u.a. folgende Themenbereiche:

  • Effizienz und Transparenz in der Rechteverwaltung im Urheberrecht und in verwandten Schutzrechten im Zusammenhang mit der WIPO-Praxis sowie der EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung dieser Rechte
  • Besonderheiten der verschiedenen Bereiche der kollektiven Rechtewahrnehmung und Erfahrungen von internationalen Verwertungsgesellschaften
  • Gebührenpolitik der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften aus Sicht der EU
  • Verteilungspraxis und die damit einhergehenden Herausforderungen in den verschiedenen Bereichen der kollektiven Rechtewahrnehmung

Als Experten für Urheberrechtsfragen konnte die IRZ Rechtsanwalt Markus Scheufele gewinnen. In seinem Vortrag „Gerechter Ausgleich für Privatkopien in Deutschland und der EU – juristischer und historischer Hintergrund, Gebührenabgaben und deren Durchsetzung“ skizzierte Scheufele u.a. das deutsche Urheberrechtsgesetz, welches als Folge einer EU-Richtlinie von 2001 zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft geändert wurde. Er erläuterte das Padawan-Urteil des EuGHs von 2010 zu grundsätzlichen Fragen der Urheberrechtsabgabe für Privatkopien sowie die EGEDA-Entscheidung des EuGHs von 2016. Dort bekräftigte das Gericht sein Padawan-Urteil, nach dem Unternehmen nicht mit Privatkopie-Abgaben belastet werden dürfen. Zum Abschluss seines Referats stellte Markus Scheufele die deutsche Gebührenpraxis in diesem Kontext dar.

Das zweitägige Seminar stieß auf großes Interesse der Teilnehmenden, sodass die IRZ auch in Zukunft weitere Kooperationsmöglichkeiten zu Urheberrechtsthemen unterstützen möchte.