Kasachische Delegation der Gerichtsverwaltung zu Fachgesprächen in Deutschland und in den Niederlanden

Die Delegation der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan in Den Haag.
Die Delegation der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan in Den Haag. Das Foto wurde der IRZ mit freundlicher Genehmigung des Ständigen Büros zur Verfügung gestellt.
Kasachstan

Eine Delegation der Gerichtsverwaltung der Republik Kasachstan nahm vom 17. bis 21. November 2024 an einem von der IRZ in Zusammenarbeit mit dem Programmbüro der OSZE in Astana durchgeführten fachlichen Austausch in Deutschland und in den Niederlanden zu Fragen des internationalen Rechtshilfeverkehrs in Zivilsachen teil. In Den Haag wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Dr. Christophe Bernasconi, Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), empfangen, um anschließend unter anderem mehr über die Rolle der Richterinnen und Richter und die Voraussetzungen zur Anwendung des Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen und des Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu erfahren.

Die Fachgespräche im Bonner Bundesamt für Justiz, die der Leiter der Abteilung für internationales Zivilrecht, Stefan Schlauß, eröffnete, fokussierten sich auf die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und die Rechtshilfe in Zivilsachen. Rückmeldungen der Teilnehmenden bestätigten, dass die aus den Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse maßgeblich zur Weiterentwicklung der künftigen Zusammenarbeit beitragen werden.