Studienreise einer kosovarischen Delegation zum Thema Kriminalprävention und Resozialisierung von Jugendlichen nach Deutschland

Während des Gesprächs mit dem Justizvollzugsbeauftragten des Landes NRW, Prof. Dr. Michael Kubink (rechts, Tischende)
Während des Gesprächs mit dem Justizvollzugsbeauftragten des Landes NRW, Prof. Dr. Michael Kubink (rechts, Tischende)
Kosovo

Vom 22. bis 25. Oktober 2018 reisten kosovarische Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Nichtregierungsorganisationen sowie die stellvertretende Ombudsperson Kosovos zu Gesprächen nach Deutschland. Themen der Studienreise, die im Rahmen der Kooperation der IRZ mit UNICEF Kosovo stattfand, waren die Kriminalprävention und Resozialisierung Jugendlicher in Deutschland am Beispiel Nordrhein-Westfalens.

Das intensive Fachprogramm gliederte sich dabei in zwei Teile. Am ersten Tag hatte die Delegation Gelegenheit, bei Gesprächen im nordrhein-westfälischen Justizministerium die Programme und Initiativen des Landes NRW im Bereich Kriminalprävention kennenzulernen. Zudem konnten die kosovarischen Gäste in einem anschließenden Gespräch mit dem Justizvollzugsbeauftragten des Landes NRW, der in Köln seinen Sitz hat, dessen Rolle und Aufgaben diskutieren.

Am zweiten Tag standen Besuche von drei zivilgesellschaftlichen Einrichtungen auf dem Programm, die in Köln eine zentrale Rolle in der Gewaltprävention und Resozialisierung spielen. Dort machte sich Delegation mit den verschiedenen Aufgaben und Rahmenbedingungen dieser Einrichtungen vertraut. So wurden im Gespräch mit dem Verein Brücke Köln e.V. u.a. die Vielzahl von ambulanten Maßnahmen vorgestellt, die in unterschiedlichen Einsatzstellen in Köln durchgeführt werden. Ziel der Einrichtung, die als Schnittstelle zwischen der Stadt Köln und der Justiz fungiert, ist die Arrestvermeidung von Jugendlichen. Ein Ziel, das auch in Kosovo immer mehr in den Fokus rückt.

Die Vorstellung des Heimkonzepts stand sodann beim Förderverein Bewährungshilfe Köln e.V. im Mittelpunkt. Der Förderverein betreibt eine Unterkunft in Köln. Dort werden spezielle Angebote für die Bewohner gemacht, um sie mit Unterstützung eines pädagogischen Teams an ein deliktfreies und selbstständiges Leben heranzuführen.

Als Abschluss der Reise hatte die Delegation die Möglichkeit, sich ein Bild von der Arbeit des Vereins 180 Grad Wende zu machen. Im Rahmen eines beindruckenden Konzepts werden dort sowohl in der Gewaltprävention als auch in der Zusammenarbeit mit Inhaftierten Perspektiven für ein gewaltfreies Leben entwickelt.

Begleitet wurde die Delegation von Richter a.D. Michael Klein, der selbst viele Jahrzehnte als Jugendrichter am Amtsgericht Köln tätig war und dem Thema auch nach seiner aktiven Zeit als Richter weiterhin ehrenamtlich verbunden ist.

Gemeinsame Konferenz von Verfassungsgericht und Oberstem Gericht der Republik Kosovo zu Urteilen des EGMR

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz mit Prof. Dr. Jan Bergmann (Mitte)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz mit Prof. Dr. Jan Bergmann (Mitte)
Kosovo

Am 4. und 5. Oktober 2018 fand in der griechischen Stadt Thessaloniki eine gemeinsame Konferenz des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts der Republik Kosovo zum Thema „Verfassungsbeschwerde und aktuelle Rechtsprechung des EGMR“ statt. Zusammen mit dem deutschen Experten, Prof. Dr. Jan Bergmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Professor für Öffentliches Recht, Verfassungsrecht und EU-Recht an der Universität Stuttgart sowie früheren Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwei Tagen lang die Grundsätze der Verfassungsbeschwerde sowie die prinzipielle Anwendung der EMRK in ihrer Gesamtheit. Besonderes Augenmerk legten sie dabei auf diejenigen Urteile mit Bezug auf die Charta der Grundrechte der EU, da diese – so der deutsche Experte - wertvolle Hinweise zur Auslegung von Menschenrechtsgrundsätzen lieferten. Dies gelte umso mehr im Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt Kosovos.

Die Republik Kosovo, die derzeit noch kein Mitglied des Europarats und damit auch nicht Teil des EGMR in Straßburg ist, verpflichtet seine Richterinnen und Richter über eine direkte Bezugnahme in seiner Verfassung auf die Rechtsprechung des EGMR, dessen Grundsätze und seine Rechtsprechung in ihrer Urteilsfindung zu beachten. Der richtigen Auslegung und Anwendung der vom Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Urteile kommt somit eine besondere Bedeutung zu.

Der Zeitpunkt der Konferenz war ideal gewählt, da an ihr neben den bestehenden auch die kürzlich neu ernannten Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter teilnahmen, die sich so unmittelbar einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des EGMR verschaffen konnten. Gleiches galt für die Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts, welche teilweise auch erst kürzlich neu benannt worden sind. Neben den Richterinnen und Richtern nahmen auch die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Arta Rama-Hajrizi, sowie der Präsident des Obersten Gerichts, Enver Peci-Kryetar, an der Konferenz teil.

Die Veranstaltung wurde zum wiederholten Male in bewährter Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht ausgerichtet und soll in diesem außergewöhnlich hochrangigen Format auch zukünftig fortgesetzt werden.

Follow-up-Seminar zur Medienarbeit von Staatsanwaltschaften in Graçanica

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars zur Medienarbeit von Staatsanwaltschaften in Graçanica
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars zur Medienarbeit von Staatsanwaltschaften in Graçanica

Die IRZ führte in Zusammenarbeit mit dem Kosovo Prosecutorial Council (KPC) am 6. und 7. Dezember 2017 ein zweites Seminar zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit, Umgang mit Medien“ für Angehörige des KPC, kosovarische Generalstaatsanwälte, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Pressesprecherinnen und Pressesprecher in Graçanica durch.

Ziel der Vertiefungsveranstaltung war es, nach der Bestandsaufnahme und der Besprechung der aktuellen Situation in Kosovo an die Schlussfolgerungen des Mai-Seminars anzuknüpfen und die noch offenen Fragen und Herausforderungen zu diskutieren und Lösungen zu finden. Die IRZ wurde dabei durch den erfahrenen Referenten Prof. Dr. Jan Bergmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, unterstützt.

Auf der zweitägigen Veranstaltung befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit folgenden Themen:

  • Presserecht,
  • Umgang einer Generalstaatsanwaltschaft mit Medien,
  • Interpretation der Rechtsprechung in der Presse,
  • prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit: „Litigation-PR“ sowie
  • europa- und menschenrechtliche Vorgaben für eine rechtskonforme Pressearbeit.

Zur Sprache kamen dabei die Grundstrukturen, Gründe und praktischen Vorteile aktiver und professioneller Pressearbeit, die Anforderungen an einen Medienvertreter, der Pressekodex sowie die daraus resultierenden Sorgfaltspflichten. Zudem wurden zahlreiche maßgebende Gerichtsentscheidungen sowohl der deutschen als auch der europäischen Rechtsprechung dargestellt und rege diskutiert.

Dieses Follow-up-Seminar stieß bei allen Beteiligten auf sehr positive Resonanz. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sehr interessiert und engagiert und konnten viele praktische Fragen aus ihrem Alltag untereinander und mit dem deutschen Referenten diskutieren.