Interne und externe Kommunikation von Justizbehörden

Seminar zum Thema „Interne und externe Kommunikation von Justizbehörden – Nutzung von sozialen Medien“, 24. bis 25. Oktober 2023 in Pristina (Kosovo).
Seminar zum Thema „Interne und externe Kommunikation von Justizbehörden – Nutzung von sozialen Medien“, 24. bis 25. Oktober 2023 in Pristina (Kosovo).
Kosovo

Die IRZ unterstützt seit mehreren Jahren den kosovarischen Staatsanwaltschaftsrat (KPC) in Fragen der internen und externen Kommunikation. Seit Dezember 2022 nehmen auch die Pressesprecherinnen und Pressesprecher kosovarischer Gerichte aktiv an diesem Austausch teil. Vor diesem Hintergrund fanden im Oktober und November 2023 erneut zwei Workshops zum Thema der internen und externen Kommunikation von Justizbehörden in Pristina, Kosovo, statt.

Ziel dieser Workshops ist es, durch die Professionalisierung und Förderung einer aktiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Justizbehörden die justizielle Transparenz in Kosovo zu stärken und somit das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz weiter zu festigen. Darüber hinaus sollen die interne Kommunikation und die institutionelle Kooperation zwischen den Justizbehörden weiter ausgebaut werden.

Nutzung von sozialen Medien durch Justizbehörden

Vom 24. bis 25. Oktober 2023 diskutierten Pressesprecherinnen und Pressesprecher des kosovarischen Staatsanwaltschaftsrats, kosovarischer Staatsanwaltschaften und Gerichte die Nutzung von sozialen Medien durch Justizbehörden.

Geleitet wurde das Seminar von Frau Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf a.D. und Frau Katrin Latki-Baier, PR- und Kommunikationsberaterin.

Neben den grundlegenden Aspekten bezüglich der Ziele, Strategien, Formate und Inhalte thematisierten die Vortragenden auch die gemeinsamen Herausforderungen und Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung von sozialen Medien durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Besonders auf den Umgang mit Falschnachrichten und Desinformation in sozialen Medien gingen sie ein und diskutierten mit den Teilnehmenden zivil- und strafrechtliche Aspekte der Nutzung von sozialen Medien sowie die Frage, wie neue Technologien und der Einfluss künstlicher Intelligenz die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Justizbehörden in Zukunft beeinflussen werden.

Die Veranstaltung bot den Teilnehmenden in erster Linie die Möglichkeit untereinander ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und das Erlernte anhand zahlreicher Beispiele und Praxisübungen zu vertiefen.

Krisenkommunikation der Justiz

Bereits in der Folgewoche, am 1. und 2. November 2023, kamen erneut die Pressesprecherinnen und Pressesprecher kosovarischer Gerichte im Rahmen eines Workshops zum Thema der Krisenkommunikation der Justiz zusammen. Im Zuge des Workshops wurde unter der Anleitung von Frau Koppenhöfer und Frau Latki-Baier ein eigenes Konzept der Krisenkommunikation am Beispiel eines Hacker-Angriffs auf die IT-Struktur eines Gerichts entwickelt.

In der Woche vom 13. bis 17. November 2023 wird der gemeinsame Fach- und Erfahrungsaustausch im Rahmen einer Studienreise zu Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Düsseldorf und Wuppertal weiter vertieft. Neben Fachgesprächen an der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, am Amtsgericht Düsseldorf, beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen und beim Landeskriminalamt, wird die zehnköpfige Delegation an einem Medientraining teilnehmen.

 

Fachgespräch mit dem kosovarischen Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht

Fachkonferenz in Kooperation mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht der Republik Kosovo zum Thema „Recht auf ein faires Verfahren“, 18. bis 19. Juli 2023 in Thessaloniki (Griechenland).
Fachkonferenz in Kooperation mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht der Republik Kosovo zum Thema „Recht auf ein faires Verfahren“, 18. bis 19. Juli 2023 in Thessaloniki (Griechenland).
Kosovo

Zum Thema „Recht auf ein faires Verfahren" veranstaltete die IRZ vom 18. bis 19. Juli 2023 in Thessaloniki eine zweitägige Konferenz mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht der Republik Kosovo. Dieser gemeinsame Fach- und Erfahrungsaustausch sollte dazu beitragen eine einheitliche Kompetenz- und Rechtsauffassung zwischen dem Obersten Gericht und dem Verfassungsgericht in Kosovo zu fördern. Gleichzeitig unterstützte dieses Format den Austausch zwischen den beiden Gerichten.

Dazu tagten 15 Richterinnen und Richter sowie 9 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Gerichte zwei Tage zu Themen wie „Recht auf Zugang zur Justiz“, „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ und „Recht auf eine begründete Entscheidung“.

Die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Frau Gresa Caka-Nimani, der Präsident des Obersten Gerichts, Herr Fejzullah Rexhepi, der Vorsitzende des Obersten Justizrats, Herr Albert Zogaj sowie der Leiter des Projektbereichs Südosteuropa II/Südkaukasus, Herr Frank Hupfeld, eröffneten die Konferenz und betonten in ihren Grußworten die Bedeutung eines solchen regelmäßigen Austausch und eines harmonischen Zusammenspiels beider Gerichte.

Von deutscher Seite wirkte auf Einladung der IRZ Herr Winfried Schubert, Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalts sowie Präsident des Oberlandesgerichts in Naumburg a. D. an der Veranstaltung mit und läutete die Konferenz mit einem Impulsvortrag über das Verhältnis zwischen Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten anhand deutscher Erfahrungen ein.  

Nach einführenden Vorträgen von jeweils einem Richter des kosovarischen Verfassungsgerichts und einem Richter des Obersten Gerichts debattierten die Teilnehmenden im Rahmen von drei Paneldiskussionen intensiv und teils kontrovers über die Grundsätze, Entwicklungen und Herausforderungen des Rechts auf ein faires Verfahren unter Bezugnahme auf die kosovarische Rechtsprechung. Begleitend dazu beleuchtete Herr Schubert die Themen im Hinblick auf die deutsche Praxis sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Der zweitägige Fachaustausch ermöglichte es den Teilnehmenden, von den Fachkenntnissen und Perspektiven ihrer Kolleginnen und Kollegen – flankiert durch die deutschen Erfahrungen – zu profitieren und ein vertieftes Verständnis sowohl für die Bedeutung des Rechts auf ein faires Verfahren als auch für grundsätzliche Kompetenzen und Pflichten beider Gerichte bei der Anwendung und Auslegung von verfassungsrechtlich verankerten Grundrechten zu gewinnen.

Die Veranstaltung ist Teil des vom Auswärtigem Amt finanzierten Projekts „Unterstützung mehrerer Staaten des Westbalkans bei der Konsolidierung rechtsstaatlicher und europäischer Standards".  Der Austausch zwischen dem Obersten Gericht und dem Verfassungsgericht der Republik Kosovo wird im Herbst 2023 mit albanischen Counterparts fortgesetzt, um den Dialog und den Austausch von Best Practices auch auf regionaler Ebene zu fördern.

Alternative Maßnahmen im Jugendstrafrecht: Rundtischgespräche zwischen Bewährungshilfe, Richterschaft und Staatsanwaltschaft

Rundtischgespräch zum Thema „alternative Maßnahmen und Strafen im Jugendstrafrecht“ in Kooperation mit der Bewährungshilfe Kosovo, 6. Juni 2023, Peja (Kosovo).
Rundtischgespräch zum Thema „alternative Maßnahmen und Strafen im Jugendstrafrecht“ in Kooperation mit der Bewährungshilfe Kosovo, 6. Juni 2023, Peja (Kosovo).
Kosovo

Auch in diesem Jahr organisierte die IRZ in Zusammenarbeit mit der kosovarischen Bewährungshilfe Rundtischgespräche zu ausgewählten Fragestellungen im Zusammenhang mit alternativen Maßnahmen im Jugendstrafrecht – eine optimale Plattform, um einen fachlichen Austausch und die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen der kosovarischen Bewährungshilfe, der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft zu fördern sowie das Bewusstsein für die Bedeutung alternativer Maßnahmen im Hinblick auf die Resozialisierung von jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern zu stärken.

Die Rundtischgespräche fanden am 5. Juni 2023 in Pristina und am 6. Juni 2023 in Peja  statt und verzeichneten eine Beteiligung von rund 45 Vertreterinnen und Vertretern aus den drei Berufsgruppen, aber auch aus dem Justizvollzug, der Rechtsanwaltschaft und dem Gremium für bedingte Entlassungen.

Die deutschen Experten, Herrn Stefan Scherrer, Jugendrichter am Amtsgericht Göttingen und Herrn Stefan Thier, Referent für soziale Dienste der Justiz im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein unterstützten und moderierten den Austausch. Sie berichteten über erprobte Herangehensweisen und Lösungsansätze, Erfahrungen sowie Herausforderungen aus der deutschen Praxis und ihrem persönlichen Berufsalltag.

Die engagierten und lebhaften Diskussionen fokussierten auf die individuellen Herausforderungen bei der Verhängung und Umsetzung alternativer Maßnahmen und die Rolle und Aufgaben der Bewährungshilfe. Dabei stand stets auch die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bewährungshilfe, Richterschaft und Staatsanwaltschaft im Mittelpunkt der Gespräche.

Obwohl das kosovarische Jugendstrafgesetzbuch zahlreiche Diversions- und alternative Maßnahmen vorsieht, ist die Zahl der von den Gerichten verhängten alternativen Maßnahmen mit etwa 3,1 % weiterhin sehr gering. Der durch die IRZ geförderte kontinuierliche Austausch von Expertise und Erfahrungen zwischen den verschiedenen Institutionen in Kosovo, begleitet durch deutsche Expertenteams, markiert einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Förderung alternativer Maßnahmen im kosovarischen Jugendstrafrecht.

Die Veranstaltung wurde im Rahmen des Projekts „Unterstützung mehrerer Staaten des Westbalkans bei der Konsolidierung rechtsstaatlicher und europäischer Standards" durchgeführt und durch das Auswärtige Amt finanziert. Im Rahmen dieses Projekts setzt sich die IRZ gemeinsam mit der kosovarischen Bewährungshilfe und weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus der Justiz für die Stärkung rechtstaatlicher Strukturen und die Umsetzung europäischer Standards in Kosovo ein.