Fachkonferenz in Kooperation mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht der Republik Kosovo zum Thema „Recht auf ein faires Verfahren“, 18. bis 19. Juli 2023 in Thessaloniki (Griechenland).
Fachkonferenz in Kooperation mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht der Republik Kosovo zum Thema „Recht auf ein faires Verfahren“, 18. bis 19. Juli 2023 in Thessaloniki (Griechenland).
Kosovo

Zum Thema „Recht auf ein faires Verfahren" veranstaltete die IRZ vom 18. bis 19. Juli 2023 in Thessaloniki eine zweitägige Konferenz mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht der Republik Kosovo. Dieser gemeinsame Fach- und Erfahrungsaustausch sollte dazu beitragen eine einheitliche Kompetenz- und Rechtsauffassung zwischen dem Obersten Gericht und dem Verfassungsgericht in Kosovo zu fördern. Gleichzeitig unterstützte dieses Format den Austausch zwischen den beiden Gerichten.

Dazu tagten 15 Richterinnen und Richter sowie 9 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Gerichte zwei Tage zu Themen wie „Recht auf Zugang zur Justiz“, „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ und „Recht auf eine begründete Entscheidung“.

Die Präsidentin des Verfassungsgerichts, Frau Gresa Caka-Nimani, der Präsident des Obersten Gerichts, Herr Fejzullah Rexhepi, der Vorsitzende des Obersten Justizrats, Herr Albert Zogaj sowie der Leiter des Projektbereichs Südosteuropa II/Südkaukasus, Herr Frank Hupfeld, eröffneten die Konferenz und betonten in ihren Grußworten die Bedeutung eines solchen regelmäßigen Austausch und eines harmonischen Zusammenspiels beider Gerichte.

Von deutscher Seite wirkte auf Einladung der IRZ Herr Winfried Schubert, Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalts sowie Präsident des Oberlandesgerichts in Naumburg a. D. an der Veranstaltung mit und läutete die Konferenz mit einem Impulsvortrag über das Verhältnis zwischen Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten anhand deutscher Erfahrungen ein.  

Nach einführenden Vorträgen von jeweils einem Richter des kosovarischen Verfassungsgerichts und einem Richter des Obersten Gerichts debattierten die Teilnehmenden im Rahmen von drei Paneldiskussionen intensiv und teils kontrovers über die Grundsätze, Entwicklungen und Herausforderungen des Rechts auf ein faires Verfahren unter Bezugnahme auf die kosovarische Rechtsprechung. Begleitend dazu beleuchtete Herr Schubert die Themen im Hinblick auf die deutsche Praxis sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Der zweitägige Fachaustausch ermöglichte es den Teilnehmenden, von den Fachkenntnissen und Perspektiven ihrer Kolleginnen und Kollegen – flankiert durch die deutschen Erfahrungen – zu profitieren und ein vertieftes Verständnis sowohl für die Bedeutung des Rechts auf ein faires Verfahren als auch für grundsätzliche Kompetenzen und Pflichten beider Gerichte bei der Anwendung und Auslegung von verfassungsrechtlich verankerten Grundrechten zu gewinnen.

Die Veranstaltung ist Teil des vom Auswärtigem Amt finanzierten Projekts „Unterstützung mehrerer Staaten des Westbalkans bei der Konsolidierung rechtsstaatlicher und europäischer Standards".  Der Austausch zwischen dem Obersten Gericht und dem Verfassungsgericht der Republik Kosovo wird im Herbst 2023 mit albanischen Counterparts fortgesetzt, um den Dialog und den Austausch von Best Practices auch auf regionaler Ebene zu fördern.