Vulnerable Menschen im Strafvollzug
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- Veröffentlicht: Dienstag, 08. Juli 2025

Die Herausforderungen denen sich Drogenabhängige, psychisch Kranke sowie weibliche und jugendliche Inhaftierte im Justizvollzug konfrontiert sehen, sind immens. Insbesondere während ihrer Haftzeit benötigen diese vulnerablen Gruppen einen gezielten Schutz und eine adäquate Betreuung, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Und sie kämpfen auch nach der Zeit ihres Strafvollzugs mit vielen Problemen: unerlässlich sind deshalb stabile Unterstützungsstrukturen für ihre Resozialisierung, um ihnen einen erfolgreichen Übergang in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Die IRZ hat sich diesem wichtigen Thema im Rahmen der fortlaufenden Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug und der Bewährungshilfe des Kosovo mittels eines zweitägigen Workshops für Fachkräfte des kosovarischen Justizvollzugs angenommen.
Der kosovarische Generaldirektor des Strafvollzugsdienstes, Ismail Dibrani, der Generaldirektor des Bewährungsdienstes des Kosovo, Arsim Tahiri und der stellvertretende Leiter der Deutschen Botschaft in Pristina, Christian Böttcher hoben zum Auftakt die Bedeutung des sorgsamen Umgangs mit vulnerablen Gruppen im Freiheitsentzug hervor. Maßnahmen des kosovarischen Justizsystems zur Verhinderung von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung, aber auch generell eine menschenwürdige Behandlung, sind unerlässlich. Die rechtlichen Rahmen des Strafvollzugs in Deutschland sowie die besonderen Bedürfnisse gefährdeter Inhaftierter erläuterten Kai Abraham, Vollzugsleiter der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin, und Amelie Schröder, Teilanstaltsleiterin derselben Einrichtung. Sie gaben zudem praxisorientierte Einblicke in Resozialisierungsstrategien und die enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, auch im Bereich der Bewährungshilfe.
Mittels dieser Veranstaltung im Juni 2025 konnte auf die Vorzüge einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Strafvollzug und Bewährungshilfe hingewiesen werden und die Teilnehmenden wurden für die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gefangener sensibilisiert. Die IRZ wird auf jeden Fall weiter daran arbeiten, bestehende rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen fortzuentwickeln!