Konferenz „Die Rolle des Notariats bei der Verhinderung der Geldwäsche“

Notar Dr. Lovro Tomasić, Bundesnotarkammer, beim TV-Interview.
Notar Dr. Lovro Tomasić, Bundesnotarkammer, beim TV-Interview.
Bosnien und Herzegowina

Auf großes Medieninteresse stieß die gemeinsam von der Notarkammer der Föderation Bosnien und Herzegowina, der Bundesnotarkammer (BNotK) und der IRZ veranstaltete Konferenz "Die Rolle des Notariats bei der Verhinderung der Geldwäsche und bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung sowie die diesbezügliche Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren hierbei“, die am 28. März in Sarajevo stattfand.

Hintergrund der Veranstaltung sind verschiedene Bestrebungen, das lateinische Notariat, das mit großer deutscher Unterstützung insbesondere der IRZ und der GIZ eingeführt und implementiert wurde, in der größeren der beiden Entitäten Bosnien und Herzegowinas de facto wieder abzuschaffen.

Diese Ausgangssituation nahmen die Veranstalter zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass das Notariat nicht nur die qualifizierte, neutrale Rechtsberatung und präventive Rechtspflege im Zivilrecht übernimmt. Durch die Prüfungs- und Meldepflichten im Bereich der Geldwäschebekämpfung trägt es auch zur Prävention in einem, für die Gesamtgesellschaft wichtigen Teil des Strafrechtes bei.

Die Präsidentin der Notarkammer der Föderation Bosnien und Herzegowina, Anica Nakić, eröffnete die Veranstaltung. Die Einführungsreferate hielten der Bevollmächtigte der BNotK für internationale Angelegenheiten, Notar Dr. Lovro Tomašić sowie der Vorsitzende der Kommission für fachliche Weiterbildung bei der Notarkammer der Föderation Bosnien und Herzegowina, Zdenko Puljić.

Daran schlossen sich Grußworte des Präsidenten der Internationalen Union des Notariats (UINL), Lionel Galliez an. Er wies auf die Wichtigkeit des Lateinischen Notariats als ein allgemein anerkanntes und gewährtes Rechtsinstitut hin, das in vielfältiger Weise zum Wohle der Gesamtgesellschaft beiträgt.

Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion beleuchteten der ehemalige Stellvertretende Justizminister des Dachstaats Bosnien und Herzegowina und Leiter des Komitees des Expertenausschusses des Europarats für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Moneyval) in Bosnien und Herzegowina, Dr. Nezir Pivić, der Präsident des Verwaltungsausschusses der Notarkammer der Föderation Bosnien und Herzegowina, Notar Sefedin Suljević, Ajla Mešetović, aus der staatlichen Behörde für Ermittlung und Schutz (SIPA) und Dr. Lovro Tomašić weitere Aspekte des Konferenzthemas. Der zuständige Projektbereichsleiter der IRZ, Dr. Stefan Pürner, moderierte die Diskussion in Landessprache.

Zahlreiche Fragen und Wortbeiträge aus dem Auditorium schlossen die Veranstaltung ab.

Die Veranstaltung ist Teil einer bereits seit der Gründung der Notarkammer vor mehr als eineinhalb Jahrzehnten bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Notarkammer der Föderation, der BNotK und der IRZ. In diesem Rahmen fand am selben Tag auch eine gesonderte Schulung für Notarinnen und Notare sowie Mitarbeitende von Notariaten zum selben Thema statt.

Die Medien berichteten ausführlich über die Veranstaltung.

„Tage des Familienrechts“ – zehntes Jubiläum in Mostar

Bildungsminister des Kantons Herzegowina-Neretva Dr. Rašid Hadžović bei seinen Grußworten
Bildungsminister des Kantons Herzegowina-Neretva Dr. Rašid Hadžović bei seinen Grußworten
Bosnien und Herzegowina

Bereits zum zehnten Mal fand vom 20. und 21. Oktober 2022 in Mostar die gemeinsam von der IRZ und der Juristischen Fakultät der Djemal-Bjedić Universität ausgerichtete internationale Konferenz „Tage des Familienrechts“ statt.

An der Veranstaltung beteiligten sich Teilnehmende aus mehreren jugoslawischen Nachfolgestaaten, darunter auch aus den EU-Mitgliedstaaten Kroatien und Slowenien. Forschende und Lehrende sowie Praktikerinnen und Praktiker aus der Justiz und aus Behörden gehörten zu den Teilnehmenden. Mit dabei waren Mitglieder philosophischer und politikwissenschaftlicher Fakultäten, dies unterstrich den interdisziplinären Charakter.

Regional, interdisziplinär, nachhaltig

Der regionale Ansatz der Konferenz ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil in den eng verflochtenen und verhältnismäßig kleinen Nachfolgestaaten Jugoslawiens familienrechtliche Sachverhalte häufig Berührungspunkte zu Nachbarstaaten besitzen. Es gibt nur wenig Literatur und veröffentlichte Rechtsprechung zu dem Themengebiet.

Darüber hinaus stehen alle Staaten vor der Herausforderung, ihr Familienrecht an aktuelle biomedizinische und gesellschaftliche Entwicklungen anzugleichen.

Außerdem sind die Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der EU zu beachten.

Die rund 30 Vorträge der Veranstaltung werden – wie auch in den vergangenen Jahren – in einem Tagungsband dokumentiert, so dass die Ergebnisse einem großen Adressatenkreis zur Verfügung stehen und so in besonderer Weise nachhaltig sind. In den bisherigen zehn Jahren des Bestehens dieser Veranstaltungsreihe wurden auf

diese Weise über zweihundert familienrechtliche Arbeiten publiziert.

Großes Medieninteresse

Die Veranstaltung stößt nicht nur in Fachkreisen, sondern auch bei der allgemeinen Öffentlichkeit auf großes Interesse. So berichtete das größte Online-Portal Bosnien und Herzegowinas ausführlich über die Tagung und betonte, dass die EU-Rechtsangleichung in Bosnien und Herzegowina „im Schneckentempo“ erfolge und der Gesetzgeber noch zahlreiche Aufgaben zu erfüllen habe.

An die die Notwendigkeit weiteren Handelns auch in wenig reformfreudigen Zeiten zu erinnern und die Rahmenbedingungen für entsprechende gesetzgeberische Initiativen zu schaffen – dazu leistet die IRZ mit der Mit-Organisation dieser Konferenz einen wichtigen Beitrag.

 

Integrität & Unabhängigkeit der Justiz – Grundlage für eine funktionierende Rechtsprechung

Bosnien und Herzegowina

Ein Seminar zum Thema „Integrität, Unabhängigkeit und Ethik“ fand am 6. und 7. September 2022 in Sarajevo am Zentrum für die Edukation der Richter und Staatsanwälte der Föderation Bosnien und Herzegowina statt, das gleichzeitig die erste Präsenzveranstaltung mit diesem Partner seit Beginn der Pandemie darstellte.

Die Veranstaltung wandte sich primär an juristische Mitarbeitende, dem Eingangsamt vor Ernennung zur Richterin oder zum Richter. Dabei referierten die Präsidentin des Verfassungsgerichts der Föderation Bosnien und Herzegowina, Aleksandra Martinović und der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts für Sachsen-Anhalt und des OLG Naumburg, Winfried Schubert.

Ziel ist die Verbesserung des Ansehens der Justiz

Präsidentin Martinović stellte in ihrem Vortrag nicht nur viele Fälle aus der disziplinarischen Praxis vor, sondern appellierte an die Zuhörenden, die sie als „Zukunft der Justiz in Bosnien und Herzegowina“ bezeichnete, sich aktiv für eine Verbesserung des Ansehens der Justiz einzusetzen. Auch wies sie darauf hin, dass nur eine starke gemeinsame Interessenvertretung der Justizangehörigen dazu beitragen kann, dass beispielsweise sachlich nur schwer nachvollziehbare Entscheidungen bei der Beförderung ins Richteramt abgestellt werden können.

Der Selbstgerechtigkeit keinen Raum geben

Präsident a. D. Schubert stellte die kritische Selbstreflexion der Justizangehörigen in den Mittelpunkt seines Vortrags. In diesem Zusammenhang hob er hervor, dass die richterliche Unabhängigkeit kein persönliches Privileg der Angehörigen der rechtsprechenden Gewalt sei, sondern objektiv eine funktionierende Rechtsprechung garantieren solle. Auch hielt er fest, dass bei der Rechtsanwendung – und damit bei der Suche nach Gerechtigkeit – kein Raum für Selbstgerechtigkeit der Richterinnen und Richter besteht.

Premiere des IRZ-Lehrfilms

Zum Abschluss der Veranstaltung fand die bosnisch-herzegowinische Premiere des von der IRZ produzierten Lehrfilms zur aktiven richterlichen Verhandlungsführung im Zivilprozess statt, an die sich eine interessante Diskussion anschloss.