Antidiskriminierungsschulung für angehende Richterinnen und Richter

Teilnehmend bei der Gruppenarbeit.
Teilnehmend bei der Gruppenarbeit.
Bosnien und Herzegowina

Die IRZ und das „Zentrum für die Edukation der Richter und Staatsanwälte der Föderation Bosnien Herzegowina“ veranstalteten am 5. und 6. Juni 2023 eine in hybrider Form durchgeführte Schulung für angehende Richterinnen und Richter zum Thema „Europäische Menschenrechtskonvention und Gleichberechtigung (EMRK)“.

Gemäß dem Curriculum des Zentrums stellten die Referierenden im Rahmen der Veranstaltung Art. 5 und 6 sowie Art. 14 der EMRK vor.

Rechtsanwalt Holger Hembach, der nach mehrjähriger Tätigkeit in Südosteuropa und in Afrika für die OSZE im Bereich Menschenrechte heute Mandantinnen und Mandanten vor dem EGMR vertritt und außerdem Autor einschlägiger Veröffentlichungen ist, stellte praktische Fällen vor, die die Teilnehmenden in Gruppen bearbeiteten. Die Einflussmöglichkeiten von Richterinnen und Richtern auf die angemessene Gestaltung von Verfahren, eine aktive und transparente Verhandlungsführung und die nachvollziehbare Begründung von Entscheidungen waren wichtige Aspekte.

Der derzeit in Riad lehrende Prof. Dr Zlatan Meskić behandelte verschiedene Diskriminierungsfälle, wobei die Geschlechterdiskriminierung im Vordergrund stand. Neben dem Leitgedanken der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtes stellte er die vom EGMR bei der Prüfung von Fällen verwendete Aufbauschemata vor.

Konferenz „Die Rolle des Notariats bei der Verhinderung der Geldwäsche“

Notar Dr. Lovro Tomasić, Bundesnotarkammer, beim TV-Interview.
Notar Dr. Lovro Tomasić, Bundesnotarkammer, beim TV-Interview.
Bosnien und Herzegowina

Auf großes Medieninteresse stieß die gemeinsam von der Notarkammer der Föderation Bosnien und Herzegowina, der Bundesnotarkammer (BNotK) und der IRZ veranstaltete Konferenz "Die Rolle des Notariats bei der Verhinderung der Geldwäsche und bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung sowie die diesbezügliche Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren hierbei“, die am 28. März in Sarajevo stattfand.

Hintergrund der Veranstaltung sind verschiedene Bestrebungen, das lateinische Notariat, das mit großer deutscher Unterstützung insbesondere der IRZ und der GIZ eingeführt und implementiert wurde, in der größeren der beiden Entitäten Bosnien und Herzegowinas de facto wieder abzuschaffen.

Diese Ausgangssituation nahmen die Veranstalter zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass das Notariat nicht nur die qualifizierte, neutrale Rechtsberatung und präventive Rechtspflege im Zivilrecht übernimmt. Durch die Prüfungs- und Meldepflichten im Bereich der Geldwäschebekämpfung trägt es auch zur Prävention in einem, für die Gesamtgesellschaft wichtigen Teil des Strafrechtes bei.

Die Präsidentin der Notarkammer der Föderation Bosnien und Herzegowina, Anica Nakić, eröffnete die Veranstaltung. Die Einführungsreferate hielten der Bevollmächtigte der BNotK für internationale Angelegenheiten, Notar Dr. Lovro Tomašić sowie der Vorsitzende der Kommission für fachliche Weiterbildung bei der Notarkammer der Föderation Bosnien und Herzegowina, Zdenko Puljić.

Daran schlossen sich Grußworte des Präsidenten der Internationalen Union des Notariats (UINL), Lionel Galliez an. Er wies auf die Wichtigkeit des Lateinischen Notariats als ein allgemein anerkanntes und gewährtes Rechtsinstitut hin, das in vielfältiger Weise zum Wohle der Gesamtgesellschaft beiträgt.

Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion beleuchteten der ehemalige Stellvertretende Justizminister des Dachstaats Bosnien und Herzegowina und Leiter des Komitees des Expertenausschusses des Europarats für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Moneyval) in Bosnien und Herzegowina, Dr. Nezir Pivić, der Präsident des Verwaltungsausschusses der Notarkammer der Föderation Bosnien und Herzegowina, Notar Sefedin Suljević, Ajla Mešetović, aus der staatlichen Behörde für Ermittlung und Schutz (SIPA) und Dr. Lovro Tomašić weitere Aspekte des Konferenzthemas. Der zuständige Projektbereichsleiter der IRZ, Dr. Stefan Pürner, moderierte die Diskussion in Landessprache.

Zahlreiche Fragen und Wortbeiträge aus dem Auditorium schlossen die Veranstaltung ab.

Die Veranstaltung ist Teil einer bereits seit der Gründung der Notarkammer vor mehr als eineinhalb Jahrzehnten bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Notarkammer der Föderation, der BNotK und der IRZ. In diesem Rahmen fand am selben Tag auch eine gesonderte Schulung für Notarinnen und Notare sowie Mitarbeitende von Notariaten zum selben Thema statt.

Die Medien berichteten ausführlich über die Veranstaltung.

„Tage des Familienrechts“ – zehntes Jubiläum in Mostar

Bildungsminister des Kantons Herzegowina-Neretva Dr. Rašid Hadžović bei seinen Grußworten
Bildungsminister des Kantons Herzegowina-Neretva Dr. Rašid Hadžović bei seinen Grußworten
Bosnien und Herzegowina

Bereits zum zehnten Mal fand vom 20. und 21. Oktober 2022 in Mostar die gemeinsam von der IRZ und der Juristischen Fakultät der Djemal-Bjedić Universität ausgerichtete internationale Konferenz „Tage des Familienrechts“ statt.

An der Veranstaltung beteiligten sich Teilnehmende aus mehreren jugoslawischen Nachfolgestaaten, darunter auch aus den EU-Mitgliedstaaten Kroatien und Slowenien. Forschende und Lehrende sowie Praktikerinnen und Praktiker aus der Justiz und aus Behörden gehörten zu den Teilnehmenden. Mit dabei waren Mitglieder philosophischer und politikwissenschaftlicher Fakultäten, dies unterstrich den interdisziplinären Charakter.

Regional, interdisziplinär, nachhaltig

Der regionale Ansatz der Konferenz ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil in den eng verflochtenen und verhältnismäßig kleinen Nachfolgestaaten Jugoslawiens familienrechtliche Sachverhalte häufig Berührungspunkte zu Nachbarstaaten besitzen. Es gibt nur wenig Literatur und veröffentlichte Rechtsprechung zu dem Themengebiet.

Darüber hinaus stehen alle Staaten vor der Herausforderung, ihr Familienrecht an aktuelle biomedizinische und gesellschaftliche Entwicklungen anzugleichen.

Außerdem sind die Vorgaben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der EU zu beachten.

Die rund 30 Vorträge der Veranstaltung werden – wie auch in den vergangenen Jahren – in einem Tagungsband dokumentiert, so dass die Ergebnisse einem großen Adressatenkreis zur Verfügung stehen und so in besonderer Weise nachhaltig sind. In den bisherigen zehn Jahren des Bestehens dieser Veranstaltungsreihe wurden auf

diese Weise über zweihundert familienrechtliche Arbeiten publiziert.

Großes Medieninteresse

Die Veranstaltung stößt nicht nur in Fachkreisen, sondern auch bei der allgemeinen Öffentlichkeit auf großes Interesse. So berichtete das größte Online-Portal Bosnien und Herzegowinas ausführlich über die Tagung und betonte, dass die EU-Rechtsangleichung in Bosnien und Herzegowina „im Schneckentempo“ erfolge und der Gesetzgeber noch zahlreiche Aufgaben zu erfüllen habe.

An die die Notwendigkeit weiteren Handelns auch in wenig reformfreudigen Zeiten zu erinnern und die Rahmenbedingungen für entsprechende gesetzgeberische Initiativen zu schaffen – dazu leistet die IRZ mit der Mit-Organisation dieser Konferenz einen wichtigen Beitrag.