Klimaschutz ist Menschenrechtsschutz

2. von links: Frau Bundesverfassungsrichterin a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz während ihres Vortrags
2. von links: Frau Bundesverfassungsrichterin a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz während ihres Vortrags
Bosnien und Herzegowina

Die Geltung der Grundrechte im Umwelt- und Klimaschutz durch die Verfassungsgerichte war Thema einer Regionalkonferenz der Verfassungsgerichte des Westbalkans, die die IRZ gemeinsam mit dem Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina vom 26. – 28. November 2024 in Tuzla ausrichtete.

Der Veranstaltungsort war in Anbetracht des behandelten Themas mit Bedacht gewählt worden. Als großer Industriestandort gilt Tuzla als die ökologisch am stärksten belastete Stadt in Bosnien und Herzegowina.

Ausgehend von der umweltschutzrechtlichen Praxis der beteiligten Gerichte und der Klimaschutz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 diskutierten die Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte von Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien sowie der EU-Mitgliedstaaten Kroatien und Slowenien gemeinsam mit Frau Bundesverfassungsrichterin a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz.

Alle Teilnehmenden waren sich darin einig, dass die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte nicht mehr nur auf die Gegenwart abzielen, sondern in die Zukunft weisen müsse zum Schutz künftiger Generationen. Außerdem betonten sie übereinstimmend die menschenrechtliche Komponente des Klimaschutzes. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden durch das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina in einem Tagungsband zusammengefasst, der die Nachhaltigkeit erhöhen wird und einen Einblick in die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte der Westbalkanstaaten und des Bundesverfassungsgerichts zum Umwelt- und Klimaschutz geben wird.

Sexualisierte Gewalt gegen geflüchtete Frauen

Expertinnen, Experten und Teilnehmende des Workshops „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, insbesondere als Kriegsopfer und gegen geflüchtete Frauen“.
Expertinnen, Experten und Teilnehmende des Workshops „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, insbesondere als Kriegsopfer und gegen geflüchtete Frauen“.
Bosnien und Herzegowina

„Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, insbesondere als Kriegsopfer und gegen geflüchtete Frauen“ stand im Fokus eines Workshops am 26. September 2024 in Sarajevo. Das Thema ist in Bosnien und Herzegowina, das auf der Balkanroute liegt und vermehrt nicht nur Transit-, sondern auch Aufnahmeland für Geflüchtete ist, hochaktuell.

Die Veranstaltung fand im Rahmen der institutionellen Zuwendung statt und wurde gemeinsam von der IRZ und der Nichtregierungsorganisation Vaša Prava, die ein landesweites Netzwerk zur rechtlichen Beratung und Vertretung von Bedürftigen und vulnerablen Gruppen betreibt, umgesetzt. Zielgruppen und Teilnehmende waren Adressatinnen und Adressaten aus allen im Bereich „Migration und Asylverfahren“ tätigen staatlichen wie nichtstaatlichen Institutionen.

Anhand zahlreicher Fallbeispiele sensibilisierten die Vortragenden für die verschiedenen Konstellationen, in denen geflüchtete Frauen sexualisierte Gewalt erfahren. Missbrauchserfahrungen im Herkunftsland und während der Flucht, aber auch im Aufnahmeland und in den dortigen Unterbringungseinrichtungen zählen zu den Beispielen. Sie wiesen dabei auf die Anerkennung sexualisierter Gewalt als anerkannten Flucht- und Asylgrund hin.

In Bosnien und Herzegowina – wie auch in Deutschland – stellt für die Opfer die Beweisführung bei Anzeigen von Fällen sexualisierter Gewalt im Lauf des Asylverfahrens ein großes Problem dar, wodurch die Gewalttat dann nicht immer als eindeutig geschlechtsspezifisch eingestuft werden kann. Dies kann sich negativ auf die Festlegung eines entsprechenden Asylstatus auswirken.

Die Öffentlichkeit in Bosnien und Herzegowina für geschlechtsspezifische bzw. sexualisierte Straftaten noch nicht ausreichend sensibilisiert, die vielfach nicht als Verbrechen wahrgenommen werden. Wie auch in Fällen häuslicher Gewalt, erstatten die Opfer daher aus Scham oder aus Angst vor den Tätern oft keine Anzeige. Erschwerend für den Opferschutz sind zudem fehlende Unterbringungseinrichtungen, was vielerorts zu Überbelegungen führt. Unpräzise gesetzliche Vorschriften, wie z.B. die Regelungen bezüglich der sog. „sicheren Zonen“ für Geflüchtete sind ein weiteres Problem.

Der Erfahrungsaustausch im Rahmen des Workshops wurde seitens der Teilnehmenden übereinstimmend als ein weiterer Schritt hin zur Wahrung der Rechte geflüchteter Frauen, zur Stärkung ihrer Position in der Gesellschaft und damit zur Erhöhung der Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne einer Stärkung der Menschenrechte gewertet.

Weitere Informationen in Landesprache finden sich auf Facebook. https://www.facebook.com/vasaprava/

Rechtsdidaktik als Querschnittsthema

Die Referenten im Dialog mit den Teilnehmenden.
Die Referenten im Dialog mit den Teilnehmenden.
Bosnien und Herzegowina

Der Train-the-Trainer-Workshop „Didaktik in der Justizaus- und -weiterbildung“ fand am 6. Dezember 2023 in Sarajevo statt. Die IRZ und das Zentrum für die Edukation der Richter und Staatsanwälte in der Föderation Bosnien und Herzegowina realisierten gemeinsam die Veranstaltung, welche eine Projektförderung des Auswärtigen Amts ermöglichte.

Ausgangspunkt waren Impulsreferate von Dr. Robert Jović, Richter am Berufungsgericht des Distrikts Brčko, Norbert Koster, Richter am OLG Hamm a.D. und dem zuständigen IRZ-Projektbereichsleiter Rechtsanwalt Dr. Stefan Pürner.

Bereits zu Beginn der Veranstaltung entstand eine intensive Diskussion, bei der die Teilnehmenden, die selbst Weiterbildungen leiten oder für eine solche Tätigkeit vorgesehen sind, ihre eigenen Vorschläge und Erfahrungen einbrachten. In diesem Rahmen beleuchteten sie die gegenwärtige Praxis bei Schulungsveranstaltungen kritisch. Nach einer eingehenden Analyse erarbeiteten sie Hinweise für eine bessere Gestaltung, die von der Vorbereitung über die Auswahl eines geeigneten Formats für den jeweiligen Bedarf bis hin zur Visualisierung juristische Inhalte reichten.

Dabei wurde deutlich, dass die Verbesserung von Weiterbildungsangeboten ein Querschnittsthema ist, da eine Steigerung der Qualität in diesem Bereich den Weiterbildungsaktivitäten in allen Rechtsbereichen zugutekommt – ein Aspekt, der gerade in Zeiten knapper Mittel eine erhöhte Rolle spielt.

Zum Abschluss betonten die Teilnehmenden, dass der Workshop die Didaktik in den Mittelpunkt stellte und die Ergebnisse damit im Rahmen von Fortsetzungsaktivitäten in einen Leitfaden für Dozierende einfließen könnten. Sie baten daher die IRZ ihre Aktivitäten in diesem Bereich fortzusetzen und auszuweiten.