Während des Vortrags von Harriet Krüger (links am Rednerpult): Borislav Čvoro, Ermittler bei der SIPA; Rita Linderoth, IRZ; Kammerpräsident Branislav Rakić (v.l.n.r.) Bosnien und Herzegowina
Am 28. Oktober 2019 veranstaltete die IRZ gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer der Republika Srpska das Seminar „Verhinderung der Geldwäsche – Anwendung der gesetzlichen Vorschriften der Anwaltspraxis in der Republika Srpska und die anwaltlichen Pflichten bezüglich der Geldwäscheprävention in Deutschland“. Das Seminar war die erste gemeinsame Veranstaltung der IRZ mit der Rechtsanwaltskammer der kleineren der beiden Entitäten von Bosnien und Herzegowina.
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer der Republika Srpska, Branislav Rakić, und Rita Linderoth, Senior Projektmanagerin bei der IRZ, eröffneten das Seminar. Das Auftaktreferat übernahm Borislav Čvoro, Ermittler bei der Ermittlungsbehörde zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität SIPA (State Investigation and Protection Agency). Er referierte zu den einschlägigen Vorschriften in Bosnien und Herzegowina sowie den Verpflichtungen, die sich daraus für Anwältinnen und Anwälte ergeben. Im Anschluss stellte die Kölner Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Harriet Krüger, die Situation in Deutschland anhand zahlreicher Fälle aus der Praxis dar. Da die deutschen Vorschriften denjenigen in der Republika Srpska ähneln, es aber dort noch keine Anwendungspraxis gibt, war der Vortrag von Harriet Krüger gleichzeitig ein Beitrag zur Rechtsanwendung.
An die Vorträge schloss sich eine intensive Diskussion an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besprachen vor allem das Spannungsverhältnis zwischen anwaltlicher Verschwiegenheit und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäsche.
Mirsad Čeman, Vizepräsident des Verfassungsgerichts von BuH; Dr. Stefan Pürner, IRZ; Zlatko M. Knežević, Präsident des Verfassungsgerichts von BuH; Mato Tadić, Vizepräsident des Verfassungsgerichts von BuH (am Moderatorentisch v.l.n.r.) Bosnien u. Herzegowina
Vom 16. bis 18. Oktober 2019 fand in Teslić in der Republika Srspska, einer der beiden Entitäten Bosnien und Herzegowinas, die Regionalkonferenz „Religionsfreiheit in der verfassungsrechtlichen Praxis“ statt. Die Veranstaltung wurde durch das Auswärtige Amt gefördert und gemeinsam vom Verfassungsgericht des Staats Bosnien und Herzegowina sowie der IRZ ausgerichtet.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen von sechs südosteuropäischen Verfassungsgerichten: Außer Richterinnen und Richtern sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des gastgebendes Verfassungsgerichts nahmen an der Veranstaltung auch Präsidentinnen und Präsidenten sowie Richterinnen und Richter der Verfassungsgerichte von Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien teil.
Die Veranstaltung war in mehrere Panels unterteilt, die von den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, Mato Tadić und Mirsad Čeman, sowie vom zuständigen Bereichsleiter der IRZ, Dr. Stefan Pürner, moderiert wurden.
Hierbei stellten folgende Referenten die Rechtsprechung ihrer Gerichte vor:
Zlatko M. Knežević, Präsident des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina,
Dr. Rajko Knez, Präsident des Verfassungsgerichts von Slowenien,
Vesna Ilić-Prelić, Präsidentin des Verfassungsgerichts von Serbien,
Hamdija Šarkinović, Richter am Verfassungsgericht von Montenegro,
Dr. sc. Mato Arlović, Richter des Verfassungsgerichts von Kroatien, und
Dr. Darko Kostadinovski, Richter des Verfassungsgerichts von Nordmazedonien.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Fragen der Religions- und Glaubensfreiheit stellte als IRZ-Experte Prof. Dr. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D., vor.
Wie bei derartigen Regionalkonferenzen üblich, bildeten die Referate den Ausgangspunkt für ausführliche Diskussionen, die dadurch erleichtert wurden, dass die weitaus meisten der Vorträge sowie Zusammenfassungen der erwähnten Gerichtsentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts schriftlich vorlagen.
Die Nachhaltigkeit der Veranstaltung wird durch einen Tagungsband gesichert, der alle auf der Konferenz diskutierten Materialien versammelt und gemeinsam vom Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina und der IRZ herausgegeben wird.
Kurzfristig in das Programm aufgenommen wurde ein Bericht des Präsidenten des slowenischen Verfassungsgerichts, das wenige Tage zuvor Teile des slowenischen Asylgesetzes, durch das die Einzelfallprüfung von Geflüchteten eingeschränkt werden konnte, aufgehoben hat. Diese Entscheidung und ihre Begründung sind auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den anderen Staaten von Interesse, liegen doch alle an tatsächlichen oder möglichen „Balkanrouten“.
Prof. Dr. Anita Duraković, Professorin für Familienrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Džemal Bijedić in Mostar, während ihres Vortrags Bosnien u. Herzegowina
Am 26. und 27. September 2019 fanden in Mostar bereits zum siebten Mal die „Tage des Familienrechts“ statt. Die gemeinsam von der IRZ und der Juristischen Fakultät der Džemal Bijedić-Universität ausgerichtete internationale Konferenz stellte in diesem Jahr das Thema „Menschenrechtsschutz als Triebfeder für die Entwicklung des Familienrechts“ in den Mittelpunkt. Die Veranstaltung richtete sich an Juristinnen und Juristen der beiden Universitäten von Mostar sowie Praktikerinnen und Praktiker des Arbeitsfelds Familienrecht
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hörten folgende Vorträge:
Prof. Dr.Zoran Ponjavić (Kragujevac, Serbien): Familienrecht von den Institutionen hin zu Verträgen
Prof. Dr. Sc. Suzana Kraljić (Maribor, Slowenien): Altersdiskriminierung und Familienrecht: Beispiele aus den Bereichen Eheschließung, Adoption und Sorgerecht in Slowenien
Dr. Sc. Mirjana Nadaždin (Mostar, Bosnien und Herzegowina): Prävention von Gewalt gegen Frauen und in der Familie – das Verhältnis zwischen normativer und gesellschaftlicher Realität
Prof. Dr. Anita Duraković (Mostar, Bosnien und Herzegowina): Der Einfluss der Menschenrechte auf internationales Familienrecht
Prof. Dr. Larisa Velić/ Dozent Dr. Enis Omerović (Zenica, Bosnien und Herzegowina): Die UN-Konvention über Kinderrechte und deren Protokolle unter besonderer Berücksichtigung des rechtlichen Schutzes von Vermögen und der Interessen des Kindes: Vollständigerer und effektiver Schutz des Kindes oder unvollständige und uneffektive Pflichten der Vertragsparteien?
Prof. Dr. Darko Radić (Banja Luka, Bosnien und Herzegowina): Die Verbesserung der juristischen Kapazitäten des Kindes – Recht des Kindes auf Meinungsfreiheit und Geschäftsfähigkeit des Kindes
Dozentin Dr. Slađana Aras Krama (Zagreb, Kroatien): Einige verfahrensrechtliche Aspekte der Verwirklichung des elterlichen Sorgerecht von Personen mit Invalidität im kroatischen Recht
Prof. Dr. Dušica Palačković (Kragujevac, Serbien): Die Feststellung von Ehe und Nichtehe sowie Vaterschaft und das Recht des Kindes, seine Herkunft zu erfahren , Schutz der Kinderrechte im Zivilrecht in Gerichtsverfahren in der Republik Serbien (ist unser Rechtssystem den Kindern angepasst?
Prof. Dr. Nenad Hlača (Rijeka, Kroatien): „Getrenntes Zusammenleben“
Dozent Dr. Ajdin Huseinspahić (Zenica, Bosnien und Herzegowina): Schutz der persönlichen Rechte des Kindes im bosnisch-herzegowinischen Recht als Vorbedingung des Familienschutzes
Dipl. Iur. Katja Drnovšek/ Dipl. Iur. Katja Markač Hrovatin (Maribor, Slowenien): Vom Elternrecht zur elterlichen Verantwortung: Entwicklungen im slowenischen Familienrecht
Die Vorträge wurden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr interessiert aufgenommen und intensiv diskutiert. Die Grußworte der Ministerin für Ausbildung und Wissenschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina, Prof. Dr. Elvira Dilberović, zu Beginn der Konferenz sowie die Medienberichterstattung (Mostar: Znanstveni skup o obiteljskom pravu) unterstreichen die Bedeutung der inzwischen traditionellen Veranstaltung.