Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Bosnien und Herzegowina, das kriegsbedingt verspätet mit der Transformation seines Rechtssystems begonnen hatte, besitzt einen komplexen Staatsaufbau, dessen Kern die beiden sogenannten Entitäten Föderation Bosnien und Herzegowina sowie Republika Srpska bilden. Nach wie vor überwacht der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina (derzeit der Deutsche Christian Schmidt) die Umsetzung der zivilen Aspekte des Friedensvertrages von Dayton. Das Land erhielt erst im Dezember 2022 den EU-Beitrittskandidatenstatus. Im März 2024 hat die EU der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen zugestimmt. Im Gefolge des Ukraine-Krieges kommt es in der Republika Srpska zunehmend zu russlandfreundlichen und separatistischen Äußerungen und Aktionen.

Konzeption

Die IRZ legt den Schwerpunkt ihrer mit Mitteln des BMJV und des Aus­wärtigen Amts geförderten Projektarbeit auf die Aus- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen, wobei sie bewusst Möglichkeiten einer Begegnung für Angehörige verschiedener Volksgruppen schafft, um ethnischen Spannungen entgegenzuwirken. Dabei unterstützt die IRZ Veranstaltungen zum Zivil- und Wirtschaftsrecht an dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina und arbeitet im Bereich der Menschenrechte mit dem Verfassungsgericht des Gesamtstaats Bosnien und Herzegowina und mit der Legal-Aid-Organisation Vaša Prava zusammen. Eingebettet in zwei EU-Projekte unterstützt die IRZ zusätzlich zum einen den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte und zum anderen das Ministerium für Sicherheit. Die Zusammenarbeit mit der Republika Srpska ist aufgrund der oben beschriebenen Umstände weiterhin suspendiert.

Tätigkeitsschwerpunkte 2024

Verfassungsrecht/Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Regionalkonferenz „Stärkung des menschenrechtlichen Rechtsschutzes durch die Verfassungsgerichte im Umwelt- und Klimaschutz“, gemeinsam veranstaltet mit dem Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina in Tuzla
  • Seminar zum Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, insbesondere als Kriegsopfer und gegen geflüchtete Frauen“, gemeinsam veranstaltet mit der Legal-Aid-Organisation Vaša Prava in Sarajevo

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Seminarreihe in Sarajevo zur Verfahrensbeschleunigung im Zivilrecht mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina zu folgenden Themen:
    • Verhältnis zwischen Europarecht und dem nationalen Recht von Bosnien und Herzegowina
    • Gerichtlicher Vergleich als alternatives Mittel der Streitbeilegung
    • Kündigung des Arbeitsvertrags
    • Aktuelle Fragen des Zivilverfahrensrechts, insbesondere zur Beweiswürdigung
    • Internationale Kaufverträge

Rechtspflege

  • Regionaler Online-Workshop zur Unterstützung und Vernetzung von auf dem Gebiet des deutschen Rechts tätigen Institutionen und Einzelpersonen unter Beteiligung der Juristischen Fakultät Sarajevo, einschließlich der Zurverfügungstellung von Literatur und Online-Lizenzen

Aus- und Fortbildung

  • Regionaler Erfahrungsaustausch zu den Themen „Verbesserung und Modernisierung der juristischen Ausbildung“, „Praxisorientierte Rechtsdidaktik“ sowie „Monitoring und Evaluation“, gemeinsam veranstaltet mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina in Sarajevo
  • Mitwirkung von Teilnehmenden aus Bosnien und Herzegowina am regionalen Jahresworkshop der deutschsprechenden IRZ-Alumni zum Thema „Aktuelles aus dem deutschen Recht“ in Belgrad und an zwei regionalen Kursen im Hybridformat (mit Präsenzelement in Novi Sad) zur Einführung in das deutsche Recht und in die deutsche Rechtssprache

Von der Europäischen Union finanzierte Projekte

EU-Grant-Projekt „EU4Justice“ zur Umsetzung der laufenden Justizreform sowie zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und Korruption

Seit Dezember 2022 führt die IRZ als Partner eines Konsortiums mit Expertise France als Federführer und der in Spanien ansässigen FIIAPP als weiterem Partner das EU-finanzierte Projekt „EU4Justice Phase II – Support to Judicial Professionalism and the Fight against Organised Crime and Corruption in Bosnia and Herzegovina“ durch. Das Projektvolumen beträgt 4,5 Millionen Euro bei einer Laufzeit von drei Jahren. Die IRZ begleitet mit einem der drei internationalen vor Ort tätigen Langzeitexperten die Komponente IV: „Organisierte Kriminalität und Antikorruption“.

Das übergeordnete Ziel des Projekts sind die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Bosnien und Herzegowina und die Angleichung an den EU-Acquis insbesondere mit Blick auf eine Verbesserung der Unabhängigkeit, der Qualität, der Rechenschaftspflicht und Effizienz des Justizsektors sowie eine effektivere Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption. Dabei wird der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (High Judicial and Prosecutorial Council, im Folgenden HJPC) als im Zentrum des Projekts stehende hauptbegünstigte Institution beraten. Als einzige justizielle Selbstverwaltungseinrichtung der Justiz in Bosnien und Herzegowina deckt der HJPC die gesamte, in vier Jurisdiktionen (Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina, Föderation Bosnien und Herzegowina, Republika Srpska und Distrikt Brčko) aufgeteilte Justizstruktur im Land ab. Laut seinem Mandat soll der HJPC die Justiz vor politischer Einflussnahme schützen, das ordnungsgemäße Funktionieren aller vier Justizsysteme garantieren und Justizreformbestrebungen steuern. Zudem ist der HJPC zuständig für die Auswahl, Benennung und Beförderung aller Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der vier Justizsysteme, setzt sämtliche Disziplinarmaßnahmen um und beschäftigt sich mit Ethik- und Integritätsfragen des Justizpersonals. Die Verordnungen des HJPC finden in allen vier Justizsystemen Anwendung, um eine konsistente und kohärente Umsetzung der Justizpolitik sicherzustellen.

EU-Grant-Projekt „EU4Police“

Seit September 2024 führt die IRZ als Partner eines Konsortiums mit dem Federführer CILC (Niederlande) sowie Civipol (Frankreich) und FIIAPP ­(Spanien) als auch CPMA (Litauen) das Projekt „EUPA4BiH – European Union Police Assistance for Bosnia and Herzegovina“ (auch genannt EU4Police) durch.

Das Projektvolumen beträgt zehn Millionen Euro bei einer Laufzeit von viereinhalb Jahren. Die IRZ begleitet das Projekt mit zwei internationalen Langzeitexperten im Bereich der organisierten Kriminalität/Finanzstrafsachen.

Hauptbegünstigte Institution ist das Ministerium für Sicherheit. Das Vorhaben ist fokussiert auf Sicherheits- und Ermittlungsthemen und wird aufgrund vieler thematischer Schnittmengen eng mit dem oben genannten EU-Projekt zusammenarbeiten.

Die Projektziele lassen sich wie folgt umschreiben:

  • Steigerung der Effizienz der Einrichtungen, die an der Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, Korruption, Drogen, Geldwäsche, Cyberkriminalität, Menschenhandel, Terrorismus, Radikalisierung, gewalttätigem Extremismus und Korruption beteiligt sind, und Gewährleistung einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen,
  • Verbesserung der Datenerhebung und des Datenaustauschs sowie des Datenschutzes gemäß den in der EU geltenden Standards und bewährten Verfahren,
  • Verbesserung der Governance-Standards, Verankerung von Stabilität und Fortschritten auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft, bessere Erkennung von und Reaktion auf Bedrohungen sowie Stärkung der Kapazitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Straftaten.

Ausblick

Die IRZ wird 2025 ihre Projektarbeit in Bosnien und Herzegowina in enger Abstimmung mit ihren Partnerinstitutionen bzw. im Rahmen der beiden EU-Projekte auch mit der EU-Delegation Bosnien und Herzegowinas (als vertragsgebende Institution) fortsetzen und vertiefen. Die Verbesserung der Effizienz und Qualität der Justiz durch Veranstaltungen mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowinas und der Bereich Menschenrechte durch die Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht des Gesamtstaats und der Nichtregierungsorganisation Vaša Prava werden dabei im Mittelpunkt stehen.


Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Bosnien und Herzegowina, das kriegsbedingt verspätet mit der Transformation seines Rechtssystems begonnen hatte, erhielt im Dezember 2022 den EU-Beitrittskandidatenstatus. Die schwierige Regierungsbildung nach den Wahlen im Oktober 2022 ist mittlerweile abgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte im August 2023 das ethnisch geprägte Wahlsystem, das auf den im Friedensabkommen von Dayton angelegten Staatsaufbau zurückgeht, erneut für diskriminierend. Die Entität Republika Srpska erkennt die Entscheidungen des Staatsverfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina und des Hohen Repräsentanten Schmitt nicht mehr an. Die Zusammenarbeit mit der Republika Srpska ist weiterhin suspendiert.

Konzeption

Aufgrund der geschilderten Situation setzt die IRZ den Schwerpunkt ihrer Projektarbeit auf die Aus- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen. Dabei unterstützt die IRZ Veranstaltungen zum Zivil- und Wirtschaftsrecht an dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina sowie an den juristischen Fakultäten der Universitäten Sarajevo, Mostar und Zenica. Sie arbeitet zudem eng mit dem Verfassungsgericht des Gesamtstaats Bosnien und Herzegowina und mit der Legal-Aid-Organisation Vaša Prava zusammen. Im Rahmen ihrer mit Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amts geförderten Aktivitäten schafft die IRZ bewusst auch Möglichkeiten einer Begegnung für Angehörige verschiedener Volksgruppen, um so ethnischen Spannungen entgegenzuwirken. Eingebettet in ein neu begonnenes EU-Projekt unterstützt die IRZ zusätzlich den „Hohen Rat der Richter- und Staatsanwaltschaft“.

Tätigkeitsschwerpunkte 2023

Verfassungsrecht/Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Seminar zum Thema „Gleichheit und Gleichberechtigung von Frauen in Bosnien und Herzegowina hinsichtlich der Wahrnehmung von Rechten und des Zugangs zur Justiz“, gemeinsam veranstaltet mit der Legal-Aid-Organisation Vaša Prava
  • Teilnahme des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina an der regionalen Verfassungsgerichtskonferenz zum Thema „Schutz des Rechts auf Privatsphäre“, gemeinsam veranstaltet mit dem Verfassungsgericht von Montenegro
  • Teilnahme des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina an der Abschlusskonferenz des Projekts „Propagierung der Verfassungsbeschwerde als wichtigstes Mittel zum Grundrechtsschutz in Nordmazedonien“, gemeinsam veranstaltet mit dem Verfassungsgericht von Nordmazedonien

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Internationale Konferenz „Tage des Familienrechts“, gemeinsam veranstaltet mit der Juristischen Fakultät der Universität „Džemal Bijedić“ in Mostar

Rechtspflege

  • Konferenz mit der Bundesnotarkammer und der Notarkammer der Föderation Bosnien und Herzegowina zum Thema „Die Rolle des Notariats bei der Verhinderung von Geldwäsche und bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung – Zusammenarbeit mit anderen relevanten Akteuren“
  • Gastvortrag an der Rechtsfakultät Sarajevo: „Juristische Ausbildung in Deutschland – theoretische Grundlagen und Praxis“
  • Gastvortrag an der juristischen Fakultät der Universität Džemal Bijedić in Mostar zum Thema „Gleichberechtigung der Geschlechter nach der EMRK“
  • Popularisierung des deutschen Rechts: Workshop zur Unterstützung und Vernetzung von auf dem Gebiet des deutschen Rechts tätigen Institutionen und Einzelpersonen in Bosnien und Herzegowina sowie in der Region, einschließlich der Zurverfügungstellung von Literatur und Online-Lizenzen

Aus- und Fortbildung

  • Seminare mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina zu folgenden Themen:
    • Europäische Konvention und Gleichberechtigung der Geschlechter
    • Ethik und Integrität
    • Gerichtlicher Vergleich
    • Das Verhältnis zwischen Europarecht und dem nationalen Recht von Bosnien und Herzegowina
    • Train-the-Trainer: Didaktik einer praxisorientierten Weiterbildung von Juristinnen und Juristen
  • Mitwirkung von Teilnehmenden aus Bosnien und Herzegowina am regionalen Jahresworkshop der deutschsprechenden IRZ-Alumni zum Thema „Aktuelles aus dem deutschen Recht“ (gesponsort durch den Verlag C.H.BECK, München) und am regionalen Kurs zur deutschen Rechtsterminologie

Von der Europäischen Union finanziertes Projekt

EU-Grant-Projekt „EU4Justice“ zur Umsetzung der laufenden Justizreform sowie zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und Korruption

Seit Dezember 2022 führt die IRZ als Partner eines Konsortiums mit Expertise France als Federführer und der in Spanien ansässigen FIIAPP als weiterem Partner das EU-finanzierte Projekt „EU4Justice Phase II – Support to Judicial Professionalism and the Fight against Organised Crime and Corruption in Bosnia and Herzegovina“ durch. Das Projektvolumen beträgt 4,5 Millionen Euro bei einer Laufzeit von drei Jahren. Die IRZ begleitet mit einer bzw. einem der drei internationalen vor Ort tätigen Langzeitexpertinnen und Langzeitexperten die Komponente III: „Organisierte Kriminalität und Antikorruption“. Das EU4Justice-Projekt ist für die IRZ das erste EU-Projekt in Bosnien und Herzegowina.

Im Hinblick auf den EU-Beitritt Bosniens und Herzegowinas identifizierte die Europäische Union 14 Schlüsselprioritäten für Reformen, deren Erfüllung laufend überprüft wird und die die Voraussetzung für die positive Empfehlung zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen darstellen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Funktionsfähigkeit des Staates, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, verstärkte Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption, verbesserte Migrationssteuerung, Stärkung der Grundrechte sowie Reformen der öffentlichen Verwaltung. Innerhalb dieser 14 Schlüsselprioritäten bilden jene zur „Rule of Law“ einen Schwerpunkt und weisen somit auch im Rahmen der Projektimplementierung des EU4Justice-Projekts hohe Relevanz auf.

Vor diesem Hintergrund ist das übergeordnete Ziel des Projekts die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Bosnien und Herzegowina und die Angleichung an den EU-Acquis insbesondere mit Blick auf eine Verbesserung der Unabhängigkeit, der Qualität, der Rechenschaftspflicht und Effizienz des Justizsektors sowie eine effektivere Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption.

Konkret ist das Projekt mandatiert, den Hohen Rat der Richter- und Staatsanwaltschaft (High Judicial and Prosecutorial Council, im Folgenden HJPC) als im Zentrum des Projekts stehende hauptbegünstigte Institution zu beraten. Als einzige justizielle Selbstverwaltungseinrichtung der bosnischen Justiz deckt der HJPC die gesamte, in vier Jurisdiktionen (Gesamtstaat „Bosnien und Herzegowina“, die sog. Entitäten „Föderation Bosnien und Herzegowina“ und der „Republika Srpska“ sowie das „Distrikt Brcko“) aufgeteilte bosnische Justizstruktur ab. Laut seinem Mandat soll der HJPC die Justiz vor politischer Einflussnahme schützen, das ordnungsgemäße Funktionieren aller vier Justizsysteme garantieren und Justizreformbestrebungen steuern. Zudem ist der HJPC zuständig für die Auswahl, Benennung und Beförderung aller Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der vier Justizsysteme, setzt sämtliche Disziplinarmaßnahmen um und beschäftigt sich mit Ethik- und Integritätsfragen des Justizpersonals. Die Verordnungen des HJPC finden in allen vier Justizsystemen Anwendung, um eine konsistente und kohärente Umsetzung der Justizpolitik sicherzustellen.

Neben dem HJPC sind weitere projektrelevante (indirekte) Begünstigte:

  • alle Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • alle Parlamente und Justizministerien sowie die Justizkommission des Brčko-Distrikts
  • Trainingszentren und Berufsverbände der Richter- und Staatsanwaltschaft
  • juristische Fakultäten
  • die Agentur für Korruptionsprävention und Koordinierung der Korruptionsbekämpfung (APIK) und alle anderen Korruptionsbekämpfungsorgane
  • Vermögensverwaltungsagenturen

Das Projekt gliedert sich in vier Komponenten auf, die im Laufe der dreijährigen Projektlaufzeit mit folgenden ausgewählten Projektmaßnahmen umgesetzt werden sollen:

  • Komponente I: Stärkung der Integritätskapazitäten des HJPC
  • Komponente II: Stärkung der Kapazitäten des HJPC und seiner Organe in Bereichen, die für die Ausübung der Kernkompetenzen des HJPC relevant sind
  • Komponente III: Unterstützung der Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb der Strafverfolgungskette bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Durchführung von Korruptionsverfahren
  • Komponente IV: Einrichtung eines umfassenden und effizienten Monitoring-Mechanismus für den Justizsektor

Ausblick

Die IRZ wird 2024 ihre Projektarbeit in Bosnien und Herzegowina in enger Abstimmung mit ihren Partnerinstitutionen fortsetzen und vertiefen. Bis zum Ende des gegenwärtigen Reformstaus in der Gesetzgebung werden dabei die Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht des Gesamtstaats, mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina, der Juristischen Fakultät Sarajevo und der Nichtregierungsorganisation Vaša Prava sowie im Rahmen des EU4Justice-Projekts mit dem HJPC im Mittelpunkt stehen.


Teilnehmende des Workshops „Die Rechte von Flüchtenden – Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten.“
Teilnehmende des Workshops „Die Rechte von Flüchtenden – Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten.“

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Bosnien und Herzegowina hat kriegsbedingt verspätet mit der Transformation seines Rechtssystems begonnen. Aufgrund des Friedensabkommens von Dayton weist der Staatsaufbau zahlreiche Besonderheiten auf. Hierzu zählt unter anderem das Amt eines von den Vereinten Nationen bestellten Hohen Repräsentanten, dessen Funktion seit 2021 Bundesminister a. D. Christian Schmidt wahrnimmt.

Nachdem das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union am 1. Juni 2015 in Kraft trat, wurde dem Land im Dezember 2022 der Beitrittskandidatenstatus zuerkannt.

Schwierigkeiten im Rahmen der Projektarbeit ergeben sich in Bosnien und Herzegowina aufgrund des ausgeprägten föderalen Systems, dessen Entitäten nur eingeschränkt miteinander kooperieren. Dies leistet gleichzeitig der Rechtszersplitterung Vorschub. Auch die Wahlen am 2. Oktober 2022 (Staatspräsidium, gesamtstaatliches Parlament, Entitäts- und Kantonsparlamente) brachten keine nennenswerten Veränderungen im ethnisch geprägten Parteiengefüge. Nach wie vor verursachen innenpolitische Konflikte einen Reformstillstand.

Konzeption

Aufgrund der geschilderten Situation setzt die IRZ in Bosnien und Herzegowina den Schwerpunkt ihrer Projektarbeit auf die Aus- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen. Dabei unterstützt die IRZ Veranstaltungen zum Zivil- und Wirtschaftsrecht an dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina sowie an den juristischen Fakultäten der Universitäten Sarajevo, Mostar und Zenica. Sie arbeitet zudem eng mit dem Verfassungsgericht des Gesamtstaats Bosnien und Herzegowina und mit der Legal-Aid-Organi­sation Vaša Prava zusammen. Im Rahmen ihrer mit Mitteln des BMJ und des Auswärtigen Amts geförderten Aktivitäten schafft die IRZ bewusst auch Möglichkeiten einer Begegnung für Angehörige verschiedener Volksgruppen, um so ethnischen Spannungen entgegenzuwirken.

Tätigkeitsschwerpunkte 2022

Verfassungsrecht/Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Regionaler Workshop zum Thema „Teilhaberechte – ökonomische und soziale Rechte von Flüchtenden“, gemeinsam veranstaltet mit der Legal-Aid-Organisation Vaša Prava

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Seminar zum Thema „Aktuelle Fragen des Sachenrechts“, gemeinsam veranstaltet mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina
  • Seminar zum Thema „Harmonisierung von Kataster und Grundbuch – praktische Probleme“, gemeinsam veranstaltet mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina
  • Internationale Konferenz zum Tag des Familienrechts, gemeinsam veranstaltet mit der Juristischen Fakultät der Universität Džemal Bijedic´ in Mostar

Aus- und Fortbildung

  • Seminar zum Thema „Auswirkungen des Europarechts auf das nationale Recht“, gemeinsam veranstaltet mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina
  • Seminar zum Thema „Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile“, gemeinsam veranstaltet mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina
  • Seminar zum Thema „Kollisionsrechtliche Fragen im Bereich des Standes-, Familien- und Erbrechts“, gemeinsam veranstaltet mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina
  • Seminar zum Thema „Integrität, Unabhängigkeit und Ethik“, gemeinsam veranstaltet mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina
  • Seminar zum Thema „Patientenrechte“, gemeinsam veranstaltet mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der ­Föderation Bosnien und Herzegowina

Ausblick

Die IRZ wird 2023 ihre Projektarbeit in Bosnien und Herzegowina in enger Abstimmung mit ihren Partnerinstitutionen fortsetzen und vertiefen. Bis zum Ende des gegenwärtigen Reformstaus in der Gesetzgebung werden dabei die Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht des Gesamtstaats, mit dem Edukationszentrum der Richter- und Staatsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowinas und der Nichtregierungsorganisation Vaša Prava im Mittelpunkt stehen.

Zudem wird die IRZ an der Umsetzung des im Dezember 2022 gestarteten EU-Projekts zur Justizreform „EU 4 Justice – Phase II“ beteiligt sein. Damit ist sie erstmalig auch in Bosnien und Herzegowina in ein EU-gefördertes Vorhaben involviert und wird sich darin vor allem der Verbesserung von Korruptionsbekämpfung und -verfolgung widmen.

Den gesamten Jahresbericht 2022 finden Sie auf unserer Website unter Mediathek – Jahresberichte.