Jahresbericht 2022

IRZ

Der Jahresbericht 2022 der IRZ ist erschienen und steht nun als Download zur Verfügung. Lesen Sie Hintergrundinformationen über die IRZ und ihre Projekte, erfahren Sie mehr über den Festakt „30 Jahre IRZ“ und die Eröffnung des neuen Berliner Büros.
Schreiben Sie uns, wenn Sie ein Exemplar des Jahresberichts als Print-Version mit der Post erhalten möchten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Jahresbericht 2021

IRZ

Die IRZ berichtet in ihrem Jahresbericht unter anderem über Projekte, die sie gemeinsam mit den Partnerinstitutionen in den Partnerländern umgesetzt hat. Der neue Jahresbericht 2021 ist nun erschienen.

Auf dem Weg in die Europäische Union – IRZ begleitet die Ukraine

Pressemitteilung

Seit 30 Jahren begleitet die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) e.V. EU-Beitrittskandidaten auf ihrem langen Weg in die Europäische Union. Denn trotz des von Russland in der Ukraine geführten völkerrechtswidrigen Angriffskriegs steigt die Nachfrage ukrainischer Fachleute nach Unterstützung. Expertinnen und Experten der IRZ setzen ihre Zusammenarbeit mit den Partnerinstitutionen in der Ukraine fort.

Die Ukraine gehört zu den Partnerstaaten der ersten Stunde. Rund 40 Partnerstaaten insgesamt hat die IRZ bisher betreut. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Ukraine konzentrierte sich auf den Demokratisierungsprozess, die Rechts- und Justizreformen sowie auf den Kampf gegen Korruption. Die Rechtsstaatsförderung durch die IRZ bereitet das Land nun auf die EU-Mitgliedschaft vor. Der Status als Beitrittskandidat bedeutet, dass sich das Rechts- und das Justizsystem neuen Herausforderungen stellen und weiter an europäische Standards angepasst werden muss. Das deutsche Rechtssystem hat dabei eine Vorbildfunktion.  

So eröffnete der Präsident des Kuratoriums der IRZ, Christian Lange (Foto), am 30. Juni 2022 ein erstes Online-Beratungsgespräch einer vom ukrainischen Parlamentspräsidenten geleiteten Arbeitsgruppe mit dem Ziel der weiteren Reform des ukrainischen Zivilgesetzbuchs (ZGB).  Die Arbeit knüpft an zwei Anfang 2022 erstellte Gutachten eines Expertenteams der IRZ an.

Am 1. Juli 2022 führte die IRZ gemeinsam mit dem Obersten Gericht der Ukraine und mit maßgeblicher Unterstützung des Bundesfinanzhofs online die „Fünften Tage der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ durch, im Zentrum steuerrechtliche Fragen als „Besonderer Teil des Verwaltungsrechts“.

Weitere Unterstützungsanfragen erreichten die IRZ unter anderem vom Verfassungsgericht, vom Revisionsverwaltungsgericht und vom Justizministerium der Ukraine.

Schwerpunkte der Zusammenarbeit bildeten gleich zu Beginn der Unabhängigkeit die Beratung zur Verfassung, zum Verfassungsgerichtsgesetz, der deutsch-ukrainische verfassungsrechtliche Dialog und Beratungen vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Todesstrafe, die das Verfassungsgericht der Ukraine mit seiner Entscheidung vom 29. Dezember 1999 letztlich auch für verfassungswidrig erklärte. Zahlreiche amtierende und ehemalige Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts engagieren sich in dem fachlichen Austausch mit der Richterschaft des ukrainischen Verfassungsgerichts. Die Einführung der Verfassungsbeschwerde (Rechtssatzbeschwerde) in der Ukraine und die an die Struktur des deutschen Bundesverfassungsgerichts angelehnte Struktur des ukrainischen Verfassungsgerichts sowie die Einführung einer eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach deutschem Vorbild waren bahnbrechend.

Die IRZ initiierte daneben einen intensiven Dialogprozess auf verwaltungsgerichtlicher Ebene. Wichtige Kooperationspartner sind hier das ukrainische Oberste Gericht, das Bundesverwaltungsgericht und die rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Leitung des Oberverwaltungsgerichts.

Ein von der IRZ im Gesetzgebungsprozess maßgeblich begleitetes Verwaltungsverfahrensgesetz wurde noch eine Woche vor Kriegsbeginn verabschiedet.

Im Fokus der Zusammenarbeit steht daneben die Korruptionsbekämpfung. Noch am Tag vor dem Angriff der russischen Streitkräfte fand eine gemeinsame Tagung mit dem Hohen Antikorruptionsgericht der Ukraine statt.

Rechtsstaatsförderung ist generationenübergreifend, die Förderung des juristischen Nachwuchses daher ein weiteres Kernanliegen der IRZ, unter anderem in Form eines deutschsprachigen Begleitstudiums für fortgeschrittene Studierende an der im westukrainischen Lviv gelegenen Ivan-Franko-Universität. Die Jahrgangsbeste 2021 verbrachte im Mai 2022 ihren Forschungsaufenthalt trotz des Kriegs an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.

So ist jeder Schritt auf dem eigenständigen Weg der Ukraine zu demokratischen und rechtsstaatlichen Reformen ein Schritt auf dem Weg in die Europäische Union.

Pressemitteilung der IRZ vom 18. Juli 2022

Kontakt:

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Cecilia Szabó
Referentin der Geschäftsführung
Öffentlichkeitsarbeit

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ubierstraße 92
D-53173 Bonn

Sommerfest im Haus des Rechts – gemeinsames Verständnis von Rechtsstaat und Demokratie

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz im Gespräch mit Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ und Prof. Dr. Wilfried Bernhardt (Foto: IRZ/DRB)
Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz im Gespräch mit Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ und Prof. Dr. Wilfried Bernhardt (Foto: IRZ/DRB)
Pressemitteilungen

Der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann war Ehrengast des diesjährigen Sommerfests im „Haus des Rechts“ in Berlin, das der Deutsche Richterbund, der Deutsche Notarverein und die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) e.V. alljährlich gemeinsam ausrichten.

In seiner Rede betonte der Bundesminister vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine die Bedeutung der Rechtsstaatsförderung durch die IRZ, die 1992 auf Initiative des damaligen Bundesjustizministers Dr. Klaus Kinkel gegründet wurde. Er dankte ausdrücklich dem gesamten Team in Bonn und Berlin. Aus Anlass des Jubiläums sei im Bundesministerium der Justiz für Oktober 2022 ein Festakt geplant.

Schon jetzt bedankte sich die Hauptgeschäftsführerin Dr. Frauke Bachler bei dem Bundesminister der Justiz für diese Würdigung. Neben dem dreißigjährigen Jubiläum soll auch die Eröffnung eines größeren Büros in unmittelbarer Nachbarschaft des „Haus des Rechts“ nach dem für Herbst 2022 geplanten Bezug gefeiert werden.

Den Anwesenden dankte Dr. Bachler für Ihren Einsatz im Interesse der Reform der Justiz, der Rechtsstaatsförderung und der Gesetzgebungsberatung in Deutschland und den Partnerstaaten. „Uns alle hier eint unser Verständnis von Demokratie.“

Die Hauptgeschäftsführerin brachte ebenfalls die Bestürzung über den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zum Ausdruck. Die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Partnerstaat Russland sei bis auf Weiteres eingestellt. Die IRZ erreichen aber aus der Ukraine wieder zunehmend Nachfragen für gemeinsame Projekte. „Dass dieses Engagement möglich ist, ist ein wichtiger Hoffnungsschimmer in dunklen Zeiten“, so Frauke Bachler.

Hochrangige Gäste aus dem Inland und aus Partnerstaaten der IRZ trotzten einem kurzen Schauer und freuten sich über die Möglichkeit vieler Begegnungen.

 

„Rechtsstaatsförderung – Handbuch für Forschung und Praxis“

Neu erschienen

Soeben erschienen ist das mit einer Projektförderung des Auswärtigen Amts ermöglichte Werk „Rechtsstaatsförderung – Handbuch für Forschung und Praxis“. Rund 70 Autoren und Autorinnen, die in der Politik, in ihrer täglichen praktischen Arbeit oder durch ihre wissenschaftliche Tätigkeit an der Rechtsstaatsförderung mitwirken, beleuchten auf rund 500 Seiten die Unterstützung von Partnerstaaten im Rechtsbereich aus unterschiedlichen Perspektiven. Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Matthias Kötter, Dr. Tilman J. Röder, Dr. Jens Deppe, Dr. Julie Trappe, und Dr. Tilman Schneider.

Die IRZ ist in dem Handbuch mit dem Beitrag „Rechtsstaatsförderung durch das BMJV“ vertreten, den Dr. Stefan Hülshörster, Geschäftsführer der IRZ und Dr. Stefan Pürner, Bereichsleiter bei der IRZ gemeinsam verfasst haben. Der Beitrag stellt die Leitgedanken und Strukturen der Rechtsstaatsförderung im Justizressort vor und erläutert die zuwendungsfinanzierte Projektarbeit. Die Wichtigkeit von Bedarfsorientierung, Flexibilität und eines langen Atems werden besonders betont.

Zu dem Handbuch hat auch Anne Katharina Zimmermann, Leiterin des Referats „Internationale rechtliche Zusammenarbeit“ im Bundesministerium der Justiz, einen Beitrag zu Rechtsstaatsdialogen und anderen Dialogformen mitverfasst.

Der Beitrag ist Teil der ständigen wissenschaftlichen Begleitung der eigenen Tätigkeit bei der IRZ. In diesem Rahmen wirken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Veranstaltungen zur wissenschaftlichen Begleitung der Rechtstransformation mit oder verfassen diesbezügliche wissenschaftliche Beiträge.

Infos

Handbuch „Rechtsstaatsförderung – Handbuch für Forschung und Praxis“ als ebook

https://shop.kohlhammer.de/rechtsstaatsforderung-39026.html#147=22