Vertiefung der deutsch-usbekischen justiziellen Zusammenarbeit
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 02. Oktober 2025

Frau Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im BMJV und zugleich Präsidentin des Kuratoriums der IRZ und die Hauptgeschäftsführerin der IRZ, Alexandra Albrecht waren Teil einer deutschen Delegation, die am 29. September von dem Justizminister der Republik Usbekistan, Herrn Akbar Tashkulov, empfangen wurden.
Höhepunkt war die Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur vertieften Kooperation zwischen den beiden Ministerien. Zuvor hatte man bereits konkret über den Einsatz Künstlicher Intelligenz in legislativen Prozessen, die Weiterentwicklung von Gesetzesfolgenabschätzung, die Digitalisierung rechtlicher Verfahren sowie die Verbesserung von One-Stop-Shop-Lösungen und mobilen Anwendungen für staatliche Dienstleistungen gesprochen.
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme würdigte während des Treffens auch die Kooperation zwischen Usbekistan und Deutschland im Rahmen des EU-finanzierten Twinning Projektes zur Systematisierung und Vereinfachung des Rechtsrahmens: “Die jüngsten Reformen zeigen den klaren politischen Willen, Rechtsstaatlichkeit und Bürgernähe, sowie das Handels- und Investitionsklima zu stärken.” Daraufhin informierte Justizminister Akbar Toshkulov über die seit Projektbeginn im April 2024 geleisteten Beiträge zur Unterstützung der Reformagenda des Justizministeriums. Er hob dabei insbesondere die Qualität der Beiträge der Expertinnen und Experten und die wertvollen Anregungen aus dem Delegationsbesuch in Deutschland bei den mit Rechtsfolgenabschätzung befassten Einrichtungen hervor. “Deutschland verfolgt das Twinning Projekt mit großer Aufmerksamkeit”, so die Parlamentarische Staatssekretärin. “Wir möchten Usbekistan auf seinem Reformweg partnerschaftlich begleiten – mit Wertschätzung und Interesse an den entwickelten Lösungsansätzen für gemeinschaftliche Herausforderungen.”
Am Folgetag tauschte sich die Delegation während ihres Besuchs bei dem stellvertretenden Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs Herrn Shukhrat Polvanov über die jüngsten Reformen des usbekischen Justizwesens aus, die auf eine Stärkung der Rechtspflege und Verbesserung des Rechtsschutzes für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmer abzielen. Besonderes Interesse galt den Digitalisierungsprojekten der Justiz, insbesondere der Einführung Künstlicher Intelligenz in gerichtliche Verfahren und dem Konzept des „digitalen Gerichts“. Die deutschen Teilnehmenden machten deutlich, dass sie ihre Erfahrungen in diesem Bereich gerne einbringen würden. Da Deutschland zudem eine internationale Vorreiterrolle im Verwaltungsrecht hat, sind die usbekischen Partner auch an einem vertieften Austausch zu Strukturen, Verfahren und richterlicher Qualifizierung im Verwaltungsverfahrensrecht interessiert.
Während Gesprächen mit der stellvertretenden Generalstaatsanwältin der Republik Usbekistan Frau Svetlana Artykova standen insbesondere die Reform der Strafverfolgungsbehörden, die Einführung digitaler Technologien in Ermittlungs- und Aufsichtsverfahren sowie Maßnahmen zur Erhöhung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Fokus. Besonderes Augenmerk lag auf dem Schutz der Menschenrechte, der Bekämpfung von Korruption und der Stärkung bilateraler Kooperationen im Bereich Rechtshilfe und Auslieferungsverfahren. Beide Seiten betonten die Bedeutung eines kontinuierlichen, praxisorientierten Austauschs zur Modernisierung der Staatsanwaltschaft und zur Förderung rechtsstaatlicher Strukturen.
Uns ist es bei der IRZ wichtig, möglichst effizient und nachhaltig zu arbeiten. Deshalb fand parallel zu den Gesprächen noch das IRZ-Seminar „Mediation als Instrument der Streitbeilegung – Theorie und Praxis“ für Notarinnen und Notare, die Rechtsanwaltschaft im Zivil- und Handelsrecht und Mitarbeitende des Justizministeriums statt. Sowohl Vize-Justizminister Mahmud Shuhratovich Istamov als auch Staatssekretärin Anette Kramme betonten während der Eröffnung der Veranstaltung die Bedeutung der Mediation als außergerichtliches Instrument.
Die IRZ blickt zufrieden auf die zahlreichen Gespräche zurück, die das große gegenseitige Interesse an einem nachhaltigen, praxisnahen Austausch verdeutlichten. Mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung und den konkret vereinbarten Schwerpunkten wurde ein wichtiger Grundstein für die weitere Vertiefung der deutsch-usbekischen Partnerschaft im Bereich Justiz und Rechtsstaatlichkeit gelegt.